GAL mahnt sechs Anträge bei der Regierung von Oberfranken an

GAL Stadtratsfraktion

Kommunalaufsicht soll helfen, dass teilweise Jahre alte Anträge endlich behandelt werden

Misst man die Qualität kommunaler Demokratie an den Arbeitsmöglichkeiten einer Stadtratsfraktion, so ist es in Bamberg darum offenbar schlecht bestellt. Zu diesem frustrierenden Urteil kommt zumindest die GAL-Stadtratsfraktion, die sich von Oberbürgermeister und Stadtverwaltung seit geraumer Zeit massiv ausgebremst und behindert sieht.

Konkret geht es um unbehandelte Anträge, nicht beantwortete Anfragen, nicht eingehaltene Zusagen, nicht umgesetzte Beschlüsse und Falschinformationen bei Stadtratssitzungen. „Wie uns geht es wohl auch den anderen Fraktionen, aber die scheinen das zu schlucken und klein beizugeben“, meint dazu Fraktionsvorsitzende Ursula Sowa.

Die GAL hingegen muckt auf und hat sich nun an die Regierung von Oberfranken als Kommunalaufsicht gewendet. Schon drei Mal in diesem Jahr traten die Grünen den Gang nach Bayreuth an: Einmal als es um die Herausgabe einer rechtlichen Stellungnahme zu einem Praxiskauf durch den Geschäftsführer der Sozialstiftung, Xaver Frauenknecht, ging – mit Erfolg. Im Mittelpunkt des zweiten Vorgangs, den die Regierung auf Wunsch der GAL derzeit noch prüft, steht der City-Beach am Kunigundendamm, der seit Jahren ohne Baugenehmigung auf städtischem Grund betrieben wird. Auch die laut GAL rechtswidrig angesetzten „Kosten der Unterkunft“ sind in Bayreuth immer noch anhängig.

Nun hat die GAL sechs weitere Vorgänge eingereicht, mit der Bitte, „der Fraktion bei der Durchsetzung ihres Antragsrechts“, das in der Bayerischen Gemeindeordnung verankert ist, zu helfen. In einem der Anträge geht es beispielsweise um die Frage, inwieweit die Bauinvestoren am Luitpoldeck (ehemaliges Witt-Gelände) über die Straßenausbaubeitragssatzung am Ausbau der Tränkgasse beteiligt wurden. Die soziale Wohnraumversorgung ist Gegenstand eines Antrags, den die GAL gemeinsam mit zwei SPD-Kolleginnen stellte. Bereits 2010 beantragte die GAL öko-soziale Vergaberichtlinien für die Stadt und harrt seither einer Behandlung. Und seit einem Jahr wartet die GAL darauf, dass Sitzungsunterlagen des Stadtrats im Internet allen BürgerInnen zugänglich gemacht werden.

Preisverdächtig für den Antrag mit der längsten Wartezeit und eine Verleihung der „goldenen Schublade“ ist Ulrike Heuckens Forderung vom Juli 2009 nach einer Regelung für die Vergabe von rechtsanwaltlichen Vertretungen der Stadt, die bislang bevorzugt Stadtratsmitglieder bekamen. Da mittlerweile kein Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei mehr im Stadtrat sitzt, hält Heucken es gerade jetzt für passend, eine neue Regelung zu treffen und „Selbstbedienungsmentalitäten“ Einhalt zu gebieten.

Laut GAL gab es zu den Anträgen mehrfach schriftliche und mündliche Mahnungen, teilweise Versprechungen und Vertröstungen, zuletzt vor der Sommerpause ein persönliches Gespräch mit dem Oberbürgermeister. „Leider alles ohne Erfolg“, so Sowa, „es bleibt uns gar nichts anderes übrig, als die Kommunalaufsicht einzuschalten.“ Nach der Geschäftsordnung des Stadtrats müssen Anträge regulär innerhalb von drei Monaten in einem Stadtratsgremium behandelt werden.

Ganz grundsätzlich formulierte die GAL ihre Kritik in einer Pressemitteilung: „Als Stadtrat haben wir den Auftrag unserer Wähler und Wählerinnen, Politik umzusetzen. Anträge und Anfragen sind dafür ein zentrales Mittel. Wer dieses Handwerkszeug beschneidet, missachtet die Bürger und Bürgerinnen, agiert zutiefst undemokratisch und schadet dem Zusammenhalt unserer Gesellschaft.“