Redaktion
Aufgrund von steuer- und förderrechtlichen Gründen beschloss der Stadtrat einstimmig zum 1.1.2013 die Umwandlung des Schlacht- und Viehhofs Bamberg in einen Betrieb gewerblicher Art (BgA).
Dabei bleibt der Schlachthof weiterhin ein Städtischer Schlachthof, kann aber bei der demnächst notwendigen Sanierung mit Rückerstattung der anfallenden Mehrwertsteuer der Baukosten rechnen. Um keine zusätzliche Belastung für den Endverbraucher zu erzeugen wird für eine Übergangszeit eine minimale Gebührensenkungen beim ersten Schwein (bis 120 kg Schlachtgewicht) vorgenommen.
Es ergeben sich drei Änderungen:
- Die Gebühren sind dann zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auszuweisen.
- Um den Schlachthof in einem Betrieb gewerblicher Art umzuwandeln ist es auch „eine elementare Grundvoraussetzung“ den bisher in Paragraph 3 der „Satzung über die Benutzung des Schlacht- und Viehhofes der Stadt Bamberg (Schlacht- und Viehhofsatzung)“ festgeschriebenen Benutzerzwang aufzuheben.
Im § 3 heißt es: „Schlachttiere, deren Fleisch zum Genuss für den Menschen verwendet werden soll oder die zu Tierfutterzwecken geschlachtet werden sollen, dürfen innerhalb des Stadtgebiets nur im Schlachthof geschlachtet werden.“ - in den neu zu erstellenden AGBs sind vor allem die Haftungsfragen zu klären und neu festzuschreiben.
Welche praktischen Konsequenzen der Wegfall des Benutzungszwangs nach sich zieht, wurde im Stadtrat nicht diskutiert. Man denke nur an unkontrollierbare hygienische Zustände oder mögliche Missachtung der Tierschutzbestimmungen bei der Schlachtung von Tieren.