Anlässlich des Ankaufs einer Immobilie im oberfränkischen Feilitzsch durch eine NDP-Politikerin, erklärt Elisabeth Scharfenberg MdB:
Mit dem Ankauf eines ehemaligen Schulgebäudes in Unterhartmannsreuth, einem Ortsteil von Feilitzsch, ist nach dem Gasthof in Oberprex in kürzester Zeit eine zweite Immobilie in den Besitz von Rechten gelangt. Die einzige weibliche Kandidatin der rechtsextremen NPD zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein hat den Kauf bereits im April 2012 getätigt. Jetzt sind das Landratsamt Hof, die Gemeinde Feilitzsch und die Sicherheitsbehörden an die Presse gegangen und haben die Öffentlichkeit davon unterrichtet. Das ist zu begrüßen, allerdings wäre eine Information der Öffentlichkeit vor dem erfolgten Kauf wichtig gewesen. Immerhin kann dieser Schritt Auswirkungen auf Feilitzsch und die gesamte Region haben.
Wie den Sicherheitsbehörden bekannt sein dürfte, ist die NDP nach eigenem Bekunden seit längerer Zeit auf der Suche nach geeigneten Immobilien. Was als Privatankäufe daherkommt, hat in Wirklichkeit Methode. Auch in diesem Fall handelt es sich um ein größeres Gebäude und Grundstück, die kaum von einer Einzelperson genutzt werden können. Der Umstand, dass bereits ein NDP-Liedermacher vor Ort auf dem Grundstück gesehen wurde, spricht ebenfalls dafür, dass die NDP die Immobilie in Feilitzsch für ihre politische Arbeit nutzen wird.
Für Oberfranken ist diese Entwicklung fatal. Es darf kein Ausverkauf unserer Region an Rechtsextreme stattfinden. Aus diesem Grund habe ich mich schriftlich an die Innenminister in Bund und Land gewandt. Wir brauchen verbesserte Instrumente zur Rechtsberatung und zur finanziellen Unterstützung von betroffenen Kommunen und Gemeinden, etwa wenn diese von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen wollen. Entscheidend ist auch, dass die Sicherheitsbehörden präventiv tätig sind und aktiv informieren. Wir können nicht immer erst reagieren, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Doch auch wenn der Kauf erfolgt ist, brauchen die Landkreise rechtsmittelsichere Grundlagen für Verbotsbescheide, um im Umgang mit rechtsextremen Veranstaltungen die Interessen der demokratischen Öffentlichkeit und insbesondere die Jugend, besser schützen zu können.