Beim Erwischen erwischt – mehr Fingerspitzengefühl wär’ nicht schlecht

Task-Force LGS

Parkraumüberwachung

Der Himmelfahrtstag brachte schönes Wetter, den entsprechenden Besucher-Ansturm auf die Landesgartenschau und leider auch diesem und jenem – Verdruss. Über eine Quelle solcher Verdrießlichkeiten gibt das nebenstehende Foto Auskunft. Dort ist ein fleißiger Mitarbeiter der kommunalen Parkraumüberwachung bei seiner Berufsausübung zu erkennen; er verpasst gerade jemandem einen Strafzettel, der sein Auto dummerweise so geparkt hat, dass zwar sein Vordermann bequem Platz zum Ausparken hat, das eigene Fahrzeug aber mit dem Heck ein wenig über die Line der Parkflächenbegrenzung hinausragt. Wir waren für den Fall sensibel, weil ein paar Tage zuvor ein Bekannter in ähnlicher Situation ein Strafticket bekommen hatte, weil gerade einmal seine Stoßstange (es ging dabei um vielleicht 10 cm) den Luftraum über der Demarkationslinie verletzte. Er war noch hinzugekommen und hatte versucht, dem Parkwächter plausibel zu machen, dass er genau darauf geachtet hätte, mit den Rädern seines Fahrzeugs innerhalb der Markierung zu bleiben; dass er mit dieser Argumentation keinen Erfolg hatte, wird sich jener Teil der Leserschaft, der hin und wieder mit dem Kfz unterwegs ist, schon gedacht haben.

Den letzten Anstoß für diesen Artikel gab schließlich ein Fall, der mir gestern Nachmittag erzählt wurde. Ich nahm in der Universität mündliche Staatsexamensprüfungen ab, einer meiner Beisitzer war dazu bis aus Hof angereist. Nun werden Lehrern die Kosten solcher Einsätze nur äußerst knapp vergütet und es ist gut nachvollziehbar, dass sie wenig Lust haben, zur zusätzlichen Arbeit auch noch Parkgebühren aus eigener Tasche zu investieren. Der Kollege aus Hof war also auf der Suche nach einem freien Parkplatz in der Nähe des Weidendamms fündig geworden und hatte sein Auto dort besten Gewissens abgestellt. Umso erstaunter war er, einen Strafzettel über € 15,- vorzufinden, weil dort das Parken wegen der LGS generell auf zwei Stunden begrenzt und eine Parkscheibe zu verwenden ist. Dieser Fall ist wirklich ärgerlich, weil diese Regelung so schlecht angezeigt ist, dass Auswärtige zu Recht zu dem Schluss kommen müssen, hier in eine bewusst aufgestellte Falle gelaufen zu sein.

Ich fasse zusammen: Die beschriebenen Zustände tragen in keinem Falle zum Ansehen Bambergs und zu einem Verständnis der Bürger für die kommunale Verkehrspolitik im Allgemeinen und die Parkraumbewirtschaftung im Besonderen bei. Selbstverständlich sind die hier erhobenen Vorwürfe nicht auf die „kleinen“ Parkwächter vor Ort gemünzt, sondern auf jene Stellen, die diesen Direktiven und Ausführungsrichtlinien vorgeben. Dass ich hier der Stadt mangelndes Fingerspitzengefühl bei der Ahndung von Park-Bagatelldelikten vorwerfe und einen ,starken Anfangsverdacht’ hege, dass – speziell auch im Kontext der LGS und gegenüber Auswärtigen – bewusste Abzockerei betrieben wird, stellt überhaupt nicht in Frage, dass in Bamberg eine intensive Parkraumüberwachung absolut notwendig ist, um ein Verkehrschaos zu vermeiden (das man andererseits aber auch durch die ständige Verringerung freier Parkmöglichkeiten auch wieder als Stadtrat mitzuverantworten hat).

Im Untergrund des verbreiteten Unmuts in Sachen Parkraumüberwachung grummeln schließlich auch noch grundsätzliche Zweifel am Gerechtigkeitsprinzip; so würde kaum einer meiner Bekannten unterschreiben, dass vor der Bamberger Parkraumüberwachung alle Bürger zu allen Zeiten und bei allen Gelegenheiten gleich sind.

Ein Gedanke zu „Beim Erwischen erwischt – mehr Fingerspitzengefühl wär’ nicht schlecht

  1. Mich würde mal die Begründung dieser Zickzacklinie interessieren. Diese soll ja ein bestehendes Park- oder Halteverbot verlängern oder verkürzen. Wenn ich mir diese Einfahrt so ansehe – was soll das? Man kann zu den Garagen auch einbiegen, wenn direkt bis zur Absenkung geparkt wird. Hat man da bewußt eine „Komfortzone“ geschaffen („es parken ja viele so, daß ein Teil des Fz. in den Verbotsbereich ragt – also ziehen wir den Verbotsbereich soweit vor, daß in diesem Falle das Fz. noch vor der Absenkung endet“) und nutzt das nun zum Abzocken? Wie es ja auch gern bei der Geschwindigkeit gemacht wird: wo 50 locker vertretbar sind, wird eine 30 aufgestellt, damit auch die Schlimmsten nicht schneller als 50 fahren – und dann werden die „Raser“ mit 36 abkassiert…

    Bamberg ist eigentlich ne schöne Stadt. Aber seit ich vor ca.15 Jahren wegen einer um 5(!) Minuten abgelaufenen Parkscheibe abgezockt wurde, hat mich die Innenstadt nie wieder gesehen. Hey, Steigerwald, Haßberge usw. sind auch sehenswert und die dortige Gastronomie usw. war sicher nicht böse darüber, mein nicht in Bamberg ausgegebenes Geld annehmen zu müssen… ;->

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