Erzbistum untersagt weiterhin alle seelsorglichen Tätigkeiten
Bamberg. (bbk) Das Gericht des Erzbistums München hat einen 67-jährigen Bamberger Diözesanpriester wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige während seiner Tätigkeit im damaligen Ottonianum Bamberg (1978 bis 1984) in sechs „jeweils minderschweren Fällen“ schuldig gesprochen. Es bestätigte die vorläufige Versetzung in den Ruhestand und das Verbot jeder seelsorglichen Tätigkeit. Das Gericht verhängte als Strafe die dauernde Versetzung in den Ruhestand; außerdem darf der Geistliche den Titel „Domkapitular em.“ nicht führen.
Den Prozess hat das Offizialat München im Auftrag der römischen Glaubenskongregation geführt. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurden im Januar 2009 wegen Verjährung eingestellt. Das Erzbistum Bamberg veranlasste die Klärung der Vorwürfe durch ein kirchliches Gericht.
Das Gericht des Erzbistums München erklärte die verhältnismäßig lange Dauer des Prozesses damit, dass es alle Beweise gesammelt und gewürdigt sowie alle genannten Zeugen befragt habe. Dies habe viel Zeit in Anspruch genommen.
Das Erzbistum Bamberg hat nach Beratung im Arbeitsstab für Missbrauchsfälle festgelegt, dass der Priester auch weiterhin „in dem in der Öffentlichkeit wahrnehmbaren Bereich“ keine seelsorglichen Funktionen ausüben darf.
Erzbischof Schick hat sich, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden war, in einem Brief an die Opfer gewandt und ihnen erneut sein tiefes Bedauern darüber ausgedrückt, dass ihnen in einer Institution des Erzbistums durch einen Priester solches Leid zugefügt wurde, und hat sich bei den Opfern entschuldigt.