Nach einem Ortstermin Anfang April kamen die Mitglieder des Landesdenkmalrats mit Vertretern der Karmeliten zur gleichen Einschätzung wie bereits die Mitarbeiter der städtischen Denkmalpflege. Bereits im Februar haben wir ausführlich die komplexen Zusammenhänge erläutert.Nun wurde konstatiert, dass zwar die energetische Ertüchtigung des Schulgebäudes in vorbildlicher Weise erfolgt sei, die Installation einer Photovoltaik-Anlage aber aus denkmalfachlicher und denkmalrechtlicher Sicht als äußerst problematisch einzuschätzen sei. Ein Teil der Anwesenden habe sich bei einem Blick von der Altenburg davon überzeugen können, dass die Photovoltaik-Anlage zu einer erheblichen optischen Beeinträchtigung der das Bamberger Stadtdenkmal prägenden Dachlandschaft führen würde. Der Landesdenkmalrat könne die geplante Anlage daher nicht befürworten und empfehle dem Provinzialat die Beteiligung an einer Bürgersolaranlage außerhalb des Stadtdenkmals.
Präzedenzfallwirkung einer solchen Anlage darf nicht unterschätzt werden
Herr Ilk, der Bamberger Baureferent, wies ergänzend darauf hin, dass sich das Schulgebäude innerhalb der Grenzen des Bamberger Stadtdenkmals befindet und neben der optischen Beeinträchtigung der Dachlandschaft die Präzedenzfallwirkung einer solchen Anlage nicht unterschätzt werden dürfe. Für die Stadt Bamberg komme unter Berücksichtigung aller Aspekte eine Genehmigung der beantragten Photovoltaik-Anlage auf dem Schulgebäude nicht in Betracht. Pater Wolfgang erläuterte, dass das Provinzialat der Karmeliten bei der energetischen Sanierung des Schulgebäudes das gesamte Potential ausschöpfen wollte. Die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Schulgebäudes die energetische Ertüchtigung des Gebäudes komplettieren und das Engagement der Karmeliten für die Energiewende auch nach Außen sichtbar machen würde. Das Provinzialat werde die Entscheidung des Landesdenkmalrates in jedem Fall akzeptieren. Bei einer Beteiligung bzw. Errichtung einer Photovoltaik-Anlage außerhalb des Stadtdenkmals sähe er das Problem, dass eine solche Anlage in der Öffentlichkeit nicht in Verbindung mit der Sanierung des Theresianums gebracht werde.
Der Vorsitzende Dr. Goppel schlug vor, die Sanierung des Theresianums im Rahmen der Jahrestagung des Landesdenkmalrates am 22.06.2012 zu präsentieren. In diesem Rahmen könne insbesondere herausgestellt werden, dass das Provinzialat aus Rücksicht auf das Bamberger Stadtdenkmal bewusst auf die Installation einer Photovoltaik-Anlage verzichtet habe und sich stattdessen für die Beteiligung an einer Bürgersolaranlage bzw. für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage außerhalb des Stadtdenkmals entschieden habe.
Landesdenkmalrat äußerte in 2004 Kritik an den Planungen der „Citypassage“
Der Landesdenkmalrat hat die Aufgabe, die Bayerische Staatsregierung zu beraten und in wichtigen Fragen der Denkmalpflege mitzuwirken. Er hat in 2004 einen Beschluss zum Quartier an der Stadtmauer gefasst: Kritikpunkte waren die Überbauung von zehn ehemaligen Grundstücken durch ein einziges Bauwerk und die damit einhergehende Überformung der kleinteiligen Altstadtstrukturen. Des Weiteren seien die Stadtmauern des 13. und 15. Jahrhunderts als Strukturelement nicht berücksichtigt. So kritisierte er auch den Abbruch der in die Denkmalliste eingetragenen Einzeldenkmäler im Areal und die problematische Behandlung der Reste des spätmittelalterlichen Judenhofes. Es ist davon auszugehen, dass er sich auch mit den neuerlichen Planungen intensiv wird auseinander setzen müssen.