Ein Viertel der Beschäftigten in der Stadt rutscht nach Job-Verlust direkt in Hartz IV

DGB Bamberg

Nur 75 Prozent der Beschäftigten in der Stadt Bamberg, die 2014 den Job verloren, wurden bei Eintritt der Arbeitslosigkeit von der Arbeitslosenversicherung betreut und finanziell unterstützt. Rund 25 Prozent waren demgegenüber nach Job-Verlust nach den Berechnungen des DGB direkt auf Hartz IV angewiesen. Absolut waren dies 1812 Arbeitskräfte, die zu Beginn der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld erhielten und 610, die bereits bei Eintritt der Arbeitslosigkeit direkt in Hartz IV rutschten. Diese Fakten zeigen, dass der Weg vom Beschäftigten zum Hartz-IV-Empfänger kürzer ist, als vielfach angenommen und die Sicherungslücken der Arbeitslosenversicherung nicht länger übersehen werden können, so der Regionsgeschäftsführer Mathias Eckardt.

Im Landkreis Bamberg erhielten nach dem Job-Verlust 479 Personen direkt Hartz IV. Das sei ein Anteil von über 11 Prozent. „Weniger als in der Stadt, jedoch immer noch zu viele“, kritisierte Eckardt weiter.

Hartz IV dürfe keinesfalls immer mit Langzeitarbeitslosigkeit gleichgesetzt werden, denn auch bei vorheriger Beitragszahlung sei das Verarmungsrisiko zu Beginn der Arbeitslosigkeit sehr hoch. Dies gefährde die Legitimation der beitragsbezogenen Arbeitslosenversicherung.

Viele haben zwar gearbeitet und auch ein ganzes Jahr Beiträge zur Versicherung gezahlt, aber dies nicht innerhalb der letzten zwei Jahre (der sog. gesetzlichen Rahmenfrist) schaffen können, weil sie befristet oder unstetig beschäftigt waren. Sie haben gearbeitet und Beiträge gezahlt – wenn auch nicht lange genug – und gehen bei der Versicherung finanziell leer aus. Bei relativ kurzen Beitragszeiten oder bei Nichteinhaltung der Rahmenfrist von nur zwei Jahren konnte noch kein Versicherungsschutz aufgebaut werden. Beitragszahlungen, die länger zurückliegen, werden hier nicht berücksichtigt. Die negativen Folgen zeigen sich insbesondere bei prekär Beschäftigten und Leiharbeitskräften.

So erhält nur knapp die Hälfte der Leiharbeitskräfte in Bamberg bereits bei der Arbeitslosmeldung Arbeitslosengeld, aber gut 43 Prozent sind bei Eintritt der Arbeitslosigkeit auf Hartz IV angewiesen. In keiner anderen Branche unserer Stadt ist das Risiko der Arbeitslosigkeit so hoch und die Chance auf finanzielle Unterstützung der Arbeitslosenversicherung so gering wie im Verleihgewerbe, so Mathias Eckardt. Dies belegen auch die Zahlen aus dem Landkreis. Knapp ein Viertel der Personen sind bei Eintritt der Arbeitslosigkeit auf Hartz IV angewiesen. Heuern und Feuern sei immer noch im Verleihgewerbe an der Tagesordnung.

Im Gastgewerbe ist das Hartz-IV- und Verarmungsrisiko gleichfalls sehr hoch: Hier mussten 2014 rund 30 bzw. 20 Prozent bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mit den niedrigen Fürsorgeleistungen des Hartz-IV-Systems über die Runden kommen.

Der DGB setzt sich dafür ein, dass vormalig Beschäftigte nicht so schnell auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und der Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung wieder verbessert wird. Dies würde auch die kommunalen Haushalte in der Region Bamberg entlasten, da die anteiligen kommunalen Aufwendungen für das Hartz-IV-System vermindert werden könnten.

Der DGB fordert, die gesetzliche Rahmenfrist innerhalb derer ein Versicherungsanspruch aufgebaut werden kann, von derzeit zwei Jahren wieder auf drei Jahre zu erweitern – wie dies bereits bis Februar 2006 galt. Der DGB appelliert an die örtlichen Bundestagsabgeordneten, den Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Silberhorn, CSU und von der SPD Andreas Schwarz, die Augen vor dieser problematischen Entwicklung nicht länger zu verschließen und sich für diese im Koalitionsvertrag bereits vereinbarte Regelung einzusetzen. Der Gesetzentwurf dürfe nicht länger im parlamentarischen Verfahren feststecken.