GAL verklagt Oberbürgermeister Andreas Starke vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht

Redaktion

„Empörungsrhetorik“ – so kommentiert Oberbürgermeister Starke laut FT die unten aufgeführte Pressemitteilung der GAL mit der Ankündigung, den OB vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth zu verklagen. Im Bericht des BR findet sich das Zitat Starkes: „offensichtliche Wahlkampfprovokation der GAL“. Der bislang nicht behandelte Antrag der GAL wurde im Dezember 2010 gestellt.

Mitteilung der GAL

Antrag wurde seit mehr als drei Jahren nicht behandelt – nur Spitze des Eisbergs

Kein Wahlkampfgetöse, sondern ein sich seit langem anbahnendes Polit-Gewitter ist nun auf seinem vorläufigen Höhepunkt angelangt. Mit Blitz und Donner hat die Stadtratsfraktion der Grün-Alternativen Liste GAL den Bamberger Oberbürgermeister beim Verwaltungsgericht in Bayreuth verklagt. Schärfer kann man gegen den Chef im Rathaus kaum vorgehen.

„Aber leider sahen wir uns inzwischen dazu gezwungen“, kommentiert Fraktionsvorsitzende Ursula Sowa den Schritt. „Alle guten Worte, Mahnungen und sogar Beschwerden bei der Regierung von Oberfranken haben nichts genutzt.“

Reform der Vergaberichtlinien der Stadt nach öko-sozialen Kriterien

Dabei geht es um einen Antrag der GAL, der im Dezember 2010 gestellt und seither nicht behandelt wurde, obwohl laut Geschäftsordnung Anträge aus dem Stadtrat innerhalb von drei Monaten auf die Tagesordnung einer Stadtratssitzung kommen sollen. Ziel des Antrags ist es, die Vergaberichtlinien der Stadt nach öko-sozialen Kriterien zu reformieren. Das heißt, die Grünen wollen unter anderem, dass Einkäufe und Auftragsvergaben der Stadt und ihrer Betriebe künftig sowohl bestimmte Umweltstandards einhalten als auch z.B. ausbeuterische Arbeit oder Kinderarbeit in Entwicklungsländern ausschließen.

Dass sich dieser an sich harmlos klingende Antrag nun zu solch einem Konflikt ausweitet, hat mit grundsätzlichen Demokratiefragen zu tun, wie Ralf Dischinger erläutert. Er ist Kandidat der GAL auf Listenplatz 6, Jurist und hat die Klage für die GAL formuliert. „Es ist das zentrale und ureigene Recht von Stadtratsmitgliedern, Anträge zu formulieren und im Stadtrat zu diskutieren. Wenn ein Oberbürgermeister dieses wesentliche Demokratieelement einfach ignoriert, indem er Anträge von Fraktionen schlichtweg nicht auf die Tagesordnung setzt, so ist dies eine für die demokratische Kultur in einer Stadt äußerst gefährliche Entwicklung.“

In der Klage, so Dischinger, gehe es schlicht und ergreifend darum, dass OB Starke seiner Pflicht nachkommt, den Antrag im Stadtrat überhaupt zu behandeln. Zustimmung oder Ablehnung stünden den Stadträtinnen und Stadträten selbstverständlich frei. „Es ist lächerlich und beschämend für diesen Oberbürgermeister, dass eine Fraktion mehr als drei Jahre nach Antragstellung hierüber Klage führen muss.“

Tatsächlich ist der strittige Antrag laut GAL bei weitem nicht der einzige, der in den letzten Jahren verschleppt wurde. Allein im Jahr 2013 musste die GAL laut Sowa acht Mal Beschwerde bei der Kommunalaufsicht, der Regierung von Oberfranken, einreichen, weil Anträge teils über Jahre liegen blieben.

Beim Antrag zur „öko-sozialen Beschaffung“ begründete OB Starke die Nichtbehandlung bisher damit, dass die Vergaberichtlinien ohnehin gerade in der Überarbeitung seien und das Ergebnis abgewartet werden müsse. „Das ist nach mehr als drei Jahren inzwischen nicht mehr glaubhaft“, meint dazu Ralf Dischinger. „Und zudem ist es ja gerade kein Grund, die Behandlung weiter hinaus zu schieben. Denn wenn auch die Stadtratsmehrheit wie die GAL öko-soziale Kriterien in den Vergaberichtlinien haben will, dann sollte der Arbeitsauftrag sofort an die Verwaltung gehen und nicht erst dann, wenn diese ihre angebliche Überarbeitung schon beendet hat.“