Wertsteigerungen bei Kosten der Unterkunft (KdU) werden angepasst

Am 28.11.2012 veröffentlichten wir eine Pressemeldung der GAL, in der diese bemängelt, dass die Stadt Bamberg zu niedrige „Kosten der Unterkunft“ an Hartz IV-Empfänger u.a. auszahlt. Daraufhin hat uns die Pressestelle der Stadt Bamberg eine Stellungnahme zugesandt, die wir gerne veröffentlichen.

Stellungnahme der Stadt Bamberg zur Pressemitteilung der GAL vom 28.11.2012

Die Stadt Bamberg gewährt im Rahmen von Leistungen der Grundsicherung (§ 7 SGB II) auch Leistungen für die Kosten der Unterkunft (KdU). Diese werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 22.09.2009 muss die „Ermittlung der regional angemessenen Kosten der Unterkunft auf der Grundlage eines überprüfbaren, schlüssigen Konzepts zur Datenerhebung und -auswertung unter Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze erfolgen“. Es müssen die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergegeben werden.

Die Stadt Bamberg hat deshalb auf der Grundlage eines Beschlusses des Familiensenates die Verwaltung beauftragt, zur Ermittlung der für Bamberg angemessenen Kosten der Unterkunft im Zuge der Auftragsvergabe für einen qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Bamberg gleichzeitig auch den Bestandteil „grundsicherungsrelevanter Mietspiegel“ mit in Auftrag zu geben. Auf der Grundlage dieses schlüssigen Konzeptes werden dann die angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) neu festgesetzt werden.

Der grundsicherungsrelevante Mietspiegel liegt voraussichtlich im Sommer 2013 vor. Um die seit der letzten Festsetzung der KdU geltenden Werte den zwischenzeitlich eingetretenen Wertsteigerungen, entsprechend der bundesweiten Steigerung seit der letzten Festsetzung, anzupassen, hat der Familiensenat dem Finanzsenat und dem Stadtrat der Stadt Bamberg vorgeschlagen, ab 1.1.2013 erhöhte Angemessenheitsgrenzen der KdU festzusetzen.

Wenn der grundsicherungsrelevante Mietspiegel vorliegt, werden die Werte zum 1.1.2013 rückwirkend zugrunde gelegt bzw. angepasst.

Die Regierung von Oberfranken ist in dieses Verfahren eingebunden und wird laufend informiert.

Ein Gedanke zu „Wertsteigerungen bei Kosten der Unterkunft (KdU) werden angepasst

  1. In der Pressemitteilung der Stadt steht aber nur die halbe Wahrheit, die andere Hälft wird wohlweislich verschwiegen, zu peinlich, um nicht zu sagen zu skandalös. Denn das rechtswidrige Verwaltungshandeln wird fortgesetzt. Die geplante Erhöhung entspricht weder den Vorgaben des Bundessozialgerichts noch der Regierung von Oberfranken! Arme BürgerInnen werden weiterhin um ihr Recht geprellt. Mehr dazu:
    „https://www.gal-bamberg.de/index.php?id=1568&tx_ttnews[tt_news]=611&cHash=bc7219864fbc4bebc6a50747722fe8ef“

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