GAL
Regierung von Oberfranken bestätigt GAL-Vorwurf: Verwaltungshandeln rechtswidrig
Dass das aktuelle Handeln der Stadtverwaltung rechtswidrig ist, prangert die GAL-Stadtratsfraktion schon lange an – und hat es nun von der Regierung von Oberfranken bestätigt bekommen. Konkret geht es um die Auszahlung der „Kosten der Unterkunft“, also das Geld, das beispielsweise Hartz-IV-EmpfängerInnen bekommen, um ihre Miete zahlen zu können.
Die Mietobergrenzen, die die Stadt dafür ansetzt, sind seit langem zu niedrig und entsprechen nicht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts BSG. So liest man es nun auch Schwarz auf Weiß in der Stellungnahme aus Bayreuth, die Grünen hatten dort die Rechtsaufsicht eingeschaltet.
Rechtswidriges Verwaltungshandeln also seit Jahren – von 2009 datiert das einschlägige BSG-Urteil – das ist für GAL-Stadträtin Kiki Laaser ein Skandal. „Die Stadtverwaltung hätte längst reagieren und die Angemessenheitsgrenzen anpassen müssen, gerade bei dem erkennbar so angespannten Wohnungsmarkt in Bamberg.“ Die GAL wirft der Verwaltung „Nichtstun in der Verwaltung“ vor, ein entsprechender Antrag der GAL vom Sommer 2011 blieb viele Monate unbearbeitet liegen. Auch in dieser Kritik gibt die Regierung von Oberfranken der GAL Recht: Bereits 2009 habe das bayerische Sozialministerium alle Kommunen aufgefordert, ortsbezogene Mietobergrenzen innerhalb eines Jahres zu berechnen und festzulegen.
„In Bamberg aber geschah nichts. Bis heute gelten immer noch die Grenzen, die im Oktober 2008 vom Stadtrat beschlossen wurden“, stellt Kiki Laaser fest und kommentiert: „Das ist eine unglaublich herzlose Ignoranz gegenüber den betroffenen armen Menschen, die um ihr Recht geprellt werden.“
Im Familiensenat wurde auf Druck der GAL vor kurzem eine Erhöhung der KdU beschlossen. Diese stellt die GAL jedoch nicht zufrieden. Auch das sei nicht rechtskonform, wie aus der Stellungnahme aus Bayreuth hervor gehe. Denn die Stadtverwaltung nahm eine Erhöhung anhand der bundesweiten Indexsteigerung bei Nettokaltmieten vor, was für Bamberg ca. 5 % im Vergleich zu 2009 ausmacht. Gemäß den Vorgaben des Sozialgerichts sind aber laut Laaser die – deutlich höher liegenden – Tabellenwerte des Wohngeldgesetzes zugrunde zu legen. Auch Experten gehen von tatsächlichen Mietsteigerungen von 15 bis 20 % aus. „Die Stadt versucht also wieder auf Kosten der Ärmsten zu sparen“, resümiert Laaser.
Ihre Fraktion stellte deshalb für die Haushaltsberatungen einen Dringlichkeitsantrag, „um die Menschen endlich zu ihrem Recht kommen zu lassen“. Demnach soll die Stadt dem BSG-Urteil entsprechen und die Wohngeldtabellenwerte heranziehen. Und sobald der geplante grundsicherungsrelevante Mietspiegel erstellt ist, soll dieser rückwirkend bis 1.1.2012 gelten.