OBERFRANKEN. Zusammen mit dem Gesundheitsamt und der Staatsanwaltschaft Bamberg durchsuchte die Kriminalpolizei am Dienstag, den 30. März 2021, die Praxisräume einer Ärztin. Diese hatte sich insbesondere auf die Behandlung von Drogenabhängigen spezialisiert und soll dabei erneut die geltenden Substitutionsbestimmungen nicht eingehalten haben. Die Staatsanwaltschaft Bamberg ermittelt nun wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie Erpressung.
Gegen 9.30 Uhr durchsuchten Kriminalbeamte zusammen mit der Staatsanwaltschaft Bamberg und dem örtlichen Gesundheitsamt die Praxis der Ärztin. Die Frau behandelt hauptsächlich Patienten im Rahmen einer Substitutionstherapie. Dies bezeichnet die ambulante Behandlung Drogenabhängiger mit Ersatzstoffen, wie beispielsweise Methadon, nach einem definierten Therapiekonzept. Allmählich sollen so, durch Verringerung der Dosis, die Drogen aus dem Körper ausgeschlichen werden. Die Patienten sind auf die Ersatzstoffe angewiesen, da sie sonst unter erheblichen Entzugserscheinungen und Schmerzen leiden.
Der wiederholte Vorwurf gegen die Ärztin lautet, dass Patienten erst einen niedrigen zweistelligen Betrag für einen Urintest entrichten mussten, bevor ihnen ein Rezept für die entsprechende Ersatzdroge ausgestellt wurde. Zudem stellte man weitere Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Ausstellung von Rezepten und Abrechnungen mit den Krankenkassen fest.
Aufgrund der gravierenden Verstöße gegen die Substitutionsvorschriften sprachen die Polizeibeamten noch vor Ort, in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, ein Verbot der Weiterführung der Substitutionsbehandlungen durch die Ärztin aus. Die Gesundheit sowie Leib und Leben der Patienten sah man derart gefährdet, dass diese Entscheidung zu treffen war. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde bestätigte das Verbot im Nachgang.
Im Rahmen der Durchsuchung beschlagnahmten Kriminalbeamte zahlreiche Patientenakten und weitere ärztliche Unterlagen. Gegen die Ärztin ermittelt die Staatsanwaltschaft Bamberg nun wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz und Erpressung. Bereits 2009 und 2018 musste sich die Ärztin wegen ähnlich gelagerter Fälle vor Gericht verantworten.