Fahrraddiebstahl

Fahrraddiebstahl

BAMBERG. Am Donnerstagfrüh, zwischen 9 Uhr und 9.45 Uhr, wurde vor einem Geschäftsanwesen An der Breitenau ein dort versperrt abgestelltes E-Bike der Marke Celona, Farbe grau, im Zeitwert von etwa 1400 Euro gestohlen.

Täterhinweise nimmt die Polizei unter Tel.: 0951/9129-210 entgegen.

Polizei schnappt Ladendiebe

BAMBERG. Während der Kontrolle eines Fahrzeuges am Donnerstagfrüh in Bamberg fanden die Beamten eine Vielzahl von Diebesgut auf. Neben zehn originalverpackten Parfumflaschen verschiedener Marken wurde noch eine Vielzahl von neuwertigen Kleidungsstücken, teils mit Etiketten, sowie eine große Anzahl von Kosmetikartikeln für insgesamt knapp 2000 Euro aufgefunden und sichergestellt. Der 36-jährige Fahrzeugführer aus Osteuropa hatte zudem einen Reisepass bei sich, in dem ein Einreisestempel gefälscht worden war, weshalb er 400 Euro Sicherheitsleistung bezahlen musste.

Polizei findet bei Einsatz Rauschgift

BAMBERG. Am Donnerstagabend gegen 22 Uhr setzte ein 25-jähriger Mann im Stadtgebiet Bamberg einen Notruf bei der Polizei ab. Beim Eintreffen der Streife stellte sich allerdings heraus, dass der Mann sich nicht in einer Notlage befand. Dafür konnte in der Wohnung starker Cannabisgeruch wahrgenommen werden. Auf einem Tisch fanden die Beamten dann Marihuana, was sichergestellt wurde. Der 25-Jährige muss sich wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten.

26-Jähriger hat gegen Führungsaufsicht verstoßen

BAMBERG. Am Donnerstagabend kurz vor 23.45 Uhr wurde in der Zollnerstraße ein 26-jähriger Mann einer Kontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass der Mann gegen die Führungsaufsicht – Verbot des Konsums von berauschenden Mitteln – verstoßen hatte. Er gab in einem Gespräch zu, am Abend einen Joint geraucht zu haben, weshalb er sich einer Blutentnahme unterziehen musste. Während der Durchsuchung des 26-Jährigen tauchte bei diesem noch in einer Feuerzeughülle versteckt ein Messer auf, weshalb er sich wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz verantworten muss. Zudem hatte er keinen triftigen Grund seine Wohnung zu verlassen.