Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg
Gesetzgeber plant befristete Neuregelungen zu Vermögensanrechnung und befristete Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten
Der Gesetzgeber plant für alle Neuanträge vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Derzeit läuft das gesetzgeberische Verfahren.
Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit mit allen wichtigen Informationen
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) informieren wir Sie aktuell über die neuen Regelungen. Unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung finden Sie auch alle weiteren Informationen zur Grundsicherung und Sie können die erforderlichen Anträge abrufen.
In den kommenden Tagen wird außerdem für alle Fragen eine Sonder-Hotline für Selbstständige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet. Die Nummer finden Sie dann ebenfalls auf unserer Internetseite.
Gesetzgeber plant vorübergehend einfacheres Verfahren
Der Gesetzgeber plant, das Antragsverfahren befristet zu vereinfachen. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten.
Nach aktuellem, vorläufigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, soll für einen Zeitraum von sechs Monaten unter anderem in der Regel darauf verzichtet werden, das vorhandene Vermögen zu prüfen. Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden. Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung.
Wer hat einen Anspruch auf Grundsicherung
Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen.
Selbständige
Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums. Auch der Freistaat Bayern hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, weitere Information erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.
Kontakt zu den Jobcentern im Agenturbezirk Bamberg-Coburg:
Jobcenter Stadt Bamberg: 0951 9128-500
Mail: Jobcenter-Stadt-Bamberg@jobcenter-ge.de
Jobcenter Landkreis Bamberg: 0951 91721-700
Mail: Jobcenter-LK-Bamberg@jobcenter-ge.de
Jobcenter Coburg Land: 09561 705-225
Mail: Jobcenter-Coburg-Land@jobcenter-ge.de
Jobcenter Coburg Stadt: 09561 2365-0
Mail: Jobcenter-Coburg-Stadt@jobcenter-ge.de
Jobcenter Forchheim: 09191 715-201 bzw. -200
Mail: jobcenter-Forchheim@jobcenter-ge.de
Jobcenter Kronach: 09261 50440
Mail: Jobcenter-LK-Kronach@jobcenter-ge.de
Jobcenter Lichtenfels: 09571 7552-0, bei Leistungsangelegenheiten – Durchwahl -100 und Vermittlungsangelegenheiten – Durchwahl -215