Das Standesamt der Stadt Bamberg informiert
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, und um eine weitere Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu verhindern, ist auch das Standesamt Bamberg für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Um unseren Service – wenn auch mit Einschränkungen – weiterhin für Sie anbieten zu können, gelten für die einzelnen Bereiche ab sofort folgende Maßgaben:
Eheschließungen
Bereits terminierte Eheschließungen finden statt. Beachten Sie bitte, dass dabei nur die Eheschließenden, ggf. die Trauzeugen, eine Person, die fotografiert und – wenn notwendig – eine Dolmetscherin/ ein Dolmetscher – anwesend sein können. Weitere Gäste sind nicht zugelassen. Sektempfänge im Rathaus sind nicht möglich. Bereits terminierte Vorsprachen (Anmeldung der Eheschließung, Vorbesprechungen, etc.) finden nicht statt. Bitte wenden Sie sich zur Abstimmung des weiteren Vorgehens an die Standesbeamtin/ den Standesbeamten mit der/ dem Sie den Termin vereinbart haben.
Neue Termine für Eheschließungen und Vorsprachen können derzeit nicht vereinbart werden.
Geburten
Eine persönliche Anmeldung ist derzeit nicht möglich. Ist Ihr Kind im Klinikum Bamberg geboren, werden die zur Beurkundung der Geburt notwendigen Unterlagen von dort direkt an uns übermittelt. Bitte geben Sie im Klinikum unbedingt Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) an, damit wir Sie ggf. kontaktieren können. Die Geburtsurkunden für Ihr Kind werden Ihnen automatisch zugeschickt. Ist Ihr Kind nicht im Klinikum Bamberg geboren, wollen Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen oder für ein Neugeborenes eine Namenserklärung abgeben, kontaktieren Sie uns bitte.
Sterbefälle
Die Vorsprache von Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern von Bestattungsunternehmen zur Anzeige von Sterbefällen ist derzeit nicht möglich. Sämtliche zur Beurkundung notwendige Dokumente übermitteln Sie uns bitte postalisch oder werfen diese in den Hausbriefkasten der Stadt Bamberg am Rathaus Maximiliansplatz ein. Neu ausgestellte Sterbeurkunden werden den Bestattungsunternehmen zugeschickt. Sollte in dringenden Angelegenheiten ausnahmsweise eine Vorsprache notwendig sein, wenden Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen Standesbeamten.
Urkundenanforderungen
Personenstandsurkunden können ausschließlich auf folgenden Wegen angefordert werden:
- vorzugsweise über das Bürgerserviceportal https://www.buergerserviceportal.de/bayern/bamberg/bsp
- per E-Mail standesamt@stadt.bamberg.de
- oder telefonisch 0951 87-1173
Nicht angeboten werden derzeit insbesondere folgende Dienstleistungen:
- Sämtliche Namenserklärungen (außer Neugeborene) sowie Namensänderungsanträge
- Erklärungen zur Änderung der Geschlechtsangabe
- Nachbeurkundungsanträge für Geburten oder Eheschließungen im Ausland
- Kirchenaustritte
In jedem Fall gilt: Wenn Sie
- grippeähnliche Symptome haben,
- Kontakt mit infizierten Personen hatten,
- in einem Risikogebiet waren,
dürfen Sie das Standesamt nicht betreten, auch wenn Sie einen Termin haben!
Da die Entwicklung der Coronavirus (SARS-CoV-2)-Pandemie eine sehr dynamische ist, kann es jederzeit und kurzfristig notwendig sein, Anpassungen vorzunehmen.
Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.