OBERFRANKEN. Auch zum Jahresende 2019 finden wieder zahlreiche Silvesterpartys statt und der Neujahrsbeginn wird von vielen mit einem bunten und spektakulären Feuerwerk eingeleitet.
Nicht selten werden durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern Menschen verletzt oder Sachen beschädigt beziehungsweise in Brand gesetzt. Damit Sie gut und verletzungsfrei ins neue Jahr rutschen können, rät die oberfränkische Polizei zum vorsichtigen Umgang.
Richtiger Umgang mit Feuerwerkskörpern
Feuerwerkskörper werden in Deutschland durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ihrer Gefährlichkeit nach in Kategorien eingeteilt und entsprechend zugelassen. Beim typischen Silvesterfeuerwerk spricht man vom sogenannten Kleinfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Klasse II), wie Raketen, Böller, Luftheuler und Fontänen. Diese dürfen ausschließlich im Zeitraum vom 28. bis 31. Dezember und nur an Erwachsene verkauft werden. Das Abbrennen der Kleinfeuerwerke ist nur an Silvester und am Neujahrstag erlaubt, nicht aber von Minderjährigen und nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen. Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen, Knallerbsen und Partyartikel dürfen an Personen ab 12 Jahren ausgegeben und ganzjährig gezündet werden.
Gefährliche Böller aus Osteuropa
Die Sicherheitsrisiken der Feuerwerkskörper aus Osteuropa, wie Tschechien und Polen, werden von vielen Käufern verkannt. Beim Abbrennen dieser Kracher kann es zu erheblichen Verletzungen kommen. Die Art, Menge und Energie des Schwarzpulvers sowie die Tauglichkeit der Zünder entsprechen häufig nicht den deutschen Sicherheitsbestimmungen, weshalb sie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in der Regel keine Zulassung bekommen. Besonders die Beamten der oberfränkischen Polizei im grenznahen Raum, der Bundespolizei Selb und des Zolls, achten auf Personen, die verbotene Pyrotechnik in das Bundesgebiet einführen wollen. Im Jahr 2019 konnten allein in Oberfranken über 100 Kilogramm sichergestellte, illegale Böller vernichtet werden.
Entscheidende Kennzeichnung
Während in Deutschland alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel mit einem Zulassungszeichen (CE-Zeichen) versehen sind, fehlt bei den importierten Silvesterkrachern meist eine derartige Zulassung oder die Prüfzeichen sind gefälscht. Wer solche Feuerwerkskörper nach Deutschland einführt, macht sich nach dem Sprengstoffgesetz strafbar. Aus Sicherheitsgründen achtet die Polizei bei ihren Kontrollen verstärkt auf Kracher aus dem Ausland.
Sie sollten beim Kauf von Feuerwerk darauf achten, dass die Registriernummer und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle sowie eine deutsche Gebrauchsanleitung vorliegen. Diese Feuerwerkskörper sind auf Sicherheit geprüft und stellen bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr dar.
Feuerwerksverbote in Oberfranken
Neben Bamberg hat sich dieses Jahr auch die Stadt Bayreuth für eine Sperrzone von Silvesterfeuerwerken entschieden. Dort gelten, unter anderem zum Schutz der historischen Gebäude, strikte Feuerwerksverbote für die Innenstädte. Auf der Internetseite der Stadt Bamberg und Bayreuth können Sie sich über die konkreten Verbotszonen informieren.
Einem gelungenen und verletzungsfreien Jahresbeginn steht nichts mehr im Wege, wenn Sie folgende Tipps beachten:
- Verwenden Sie nur Feuerwerksartikel mit CE-Zertifizierung.
- Beachten Sie zwingend die Gebrauchsanweisung.
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper sicher vor Kindern auf.
- Führen Sie keine pyrotechnischen Artikel in den Taschen Ihrer Kleidung mit.
- Schießen Sie keine Böller oder Raketen in Menschenmengen oder auf Gebäude.
- Wenn bereits gezündete Silvesterkracher versagen, dann lassen Sie diese liegen und zünden sie die „Blindgänger“ keinesfalls erneut an!
- Basteln Sie sich auf kein Fall Ihr eigenes Feuerwerk.