Polizei ermittelt Geldbeuteldieb
BAMBERG. Ein 25-jähriger Mann aus dem Landkreis konnte jetzt von der Bamberger Polizei ermittelt werden, der Anfang Mai diesen Jahres auf dem Festplatz des „Bamberger Frühlings“ einen Geldbeutel gestohlen hatte. Neben Ausweispapieren befanden sich in dem Geldbeutel auch noch knapp 80 Euro Bargeld, die der Mann erbeutet hatte. Gegenüber der Polizei räumte der Langfinger den Diebstahl ein.
Ladendiebstahl
BAMBERG. Auf ein Tagebuch für knapp 9 Euro hatte es am Mittwochfrüh ein 15-jähriges Mädchen in einem Drogeriegeschäft in der Bamberger Innenstadt abgesehen. Nachdem der Diebstahl aufgeflogen und die Polizei die Anzeige aufgenommen hatte, wurde das Mädchen nach Hause zu ihrem Vater gebracht.
48-jähriger klaut Kleiderspende
BAMBERG. Vor einem Wohnanwesen in der Memmelsdorfer Straße wurde am Spätnachmittag des Mittwochs ein Mann beobachtet, wie er dort eine abgelegte Kleiderspende im Wert von etwa 20 Euro entwendete. Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung konnte der 48-jährige rumänische Staatsangehörige von einem Polizeihundeführer aufgespürt und festgenommen werden.
Stoßstange zerkratzt
BAMBERG. Auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in der Forchheimer Straße wurde am Mittwoch, zwischen 14 Uhr und 14.20 Uhr, die Stoßstange eines dort geparkten grauen Opel Corsa zerkratzt. Der bislang noch unbekannte Täter hinterließ Sachschaden von mindestens 300 Euro.
Täterhinweise erbittet die PI Bamberg-Stadt unter Tel.: 0951/9129-210.
Unfallflucht
BAMBERG. Zwischen dem 26. Mai und 9. Juni diesen Jahres wurde auf einem Parkplatz im Bereich Heinkelmannstraße / Jahnstraße ein dort geparkter schwarzer BMW angefahren. Der Unbekannte beschädigte den Wagen am rechten Fahrzeugheck und richtete Sachschaden von mehreren hundert Euro an.
Täterhinweise erbittet die PI Bamberg-Stadt unter Tel.: 0951/9129-210.
Radfahrer übersehen
BAMBERG. Beim Linksabbiegen von der Memmelsdorfer Straße in die Villachstraße übersah am Mittwochfrüh ein 30-jähriger Autofahrer einen Radler, der zunächst gegen den Kotflügel prallte und anschließend auf die Fahrbahn stürzte. Glücklicherweise zog sich der 20-jährige Radler nur Prellungen und Schürfwunden zu. Der Sachschaden wird von der Polizei auf etwa 1500 Euro beziffert.
22-jähriger randalierte in Wohnung
BAMBERG. Offensichtlich unter dem Einfluss von Drogen randalierte am Mittwochabend ein 22-jähriger Mann in der Wohnung seiner Mutter im Stadtteil Gaustadt. Er zerstörte ein Laptop und schlug seine Mutter, bevor die Polizei den jungen Mann überwältigen und festnehmen konnte. In der Wohnung wurden dann noch Rauschgiftutensilien sowie eine geringe Menge Amfetamin aufgefunden und sichergestellt. Der junge Mann musste in Gewahrsam genommen und in einer Arrestzelle der Polizei untergebracht werden.
Zu „Radfahrer übersehen – BAMBERG. Beim Linksabbiegen von der Memmelsdorfer Straße in die Villachstraße übersah am Mittwochfrüh ein 30-jähriger Autofahrer einen Radler, der zunächst gegen den Kotflügel prallte und anschließend auf die Fahrbahn stürzte. …“
Warum erwähnt die Polizei nicht, daß der Radfahrer den Radweg und die zugehörige Furt über die Villachstraße benutzt hat?
Für diesen Radweg ist rechtswidrig Benutzungspflicht angeordnet, obwohl er die vorgeschriebenen Qualitätskriterien nicht einmal ansatzweise erfüllt. Er ist viel zu schmal, die Ampelmasten zu beiden Seiten der Villacher Straße stehen ohne den erforderlichen Sicherheitsabstand viel zu dicht am Radweg. Konflikte mit Fußgängern sind vorprogrammiert.
Folgerichtig haben die Radfahrer vor allem die hieraus resultierenden Gefahren im Auge. Zwangsläufig leidet die Konzentration auf das weitere Verkehrsgeschehen. Doch an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten wird ihre Vorfahrt regelmäßig mißachtet – wie auch im gegebenen Fall.
Deshalb wurde die allgemeine Radwegbenutzungspflicht vor fast 18 Jahren abgeschafft. Doch die Verkehrsbehörden haben weniger die Sicherheit der unmotorisierten als das schnelle Vorankommen der motorisierten Verkehrsteilnehmer im Blick. Sie ordnen Benutzungspflicht ohne Beachtung des Rechtsrahmens an, die Polizei setzt die Einhaltung durch.
Daß hierdurch Unfälle verursacht werden, darf natürlich nicht öffentlich thematisiert werden. Also schweigt die Polizei zu den näheren Umständen.
Wäre der Radfahrer auf der Fahrbahn gefahren, hätte er sein Unfallrisiko deutlich senken können. Doch er hätte mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung durch die Polizei rechnen müssen.