Radler übersehen

Unerlaubt entfernt

BAMBERG. Ein bislang unbekannter Autofahrer stieß in der Nacht von Sonntag auf Montag im Hof eines Mehrfamilienhauses in der Zollnerstraße gegen einen geparkten Seat. Ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von ca. 3000 Euro zu kümmern entfernte sich der Unfallverursacher (vermutlich dunkler BMW) anschließend unerlaubt.

Radler übersehen

BAMBERG. Beim Abbiegen von der Pödeldorfer Straße in die Armeestraße übersah am Montagmorgen ein Renault-Fahrer einen entgegenkommenden Fahrradfahrer. Beim anschließenden Zusammenstoß wurde der 61-jährige Radler leicht verletzt, an den Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von ca. 200 Euro.

Aus Unachtsamkeit aufgefahren

BAMBERG. An der Kreuzung Berliner Ring/Starkenfeldstraße fuhr am Montagnachmittag ein Golf-Fahrer aus Unachtsamkeit auf einen vor ihm verkehrsbedingt haltenden Opel-Fahrer auf. Dabei wurde der Opel-Fahrer leicht verletzt, es entstand ein geschätzter Gesamtsachschaden in Höhe von ca. 1700 Euro.

Arbeitsunfall

BAMBERG. Ein Angestellter versuchte m Montagvormittag auf einem Firmengelände in der Regnitzstraße den Deckel eines Fasses aufzuflexen. Im Fass befand sich eine Restflüssigkeit (evtl. Getriebeöl) und stand vermutlich unter Druck, weshalb es sich beim ersten Schnitt mit der Flex entzündete und eine Stichflamme entstand. Dadurch erlitt der 16-jährige Mitarbeiter Verbrennungen 1.–2. Grades an Bauch und Unterarm und wurde ins Klinikum Bamberg verbracht.

Ein Gedanke zu „Radler übersehen

  1. „Radler übersehen

    BAMBERG. Beim Abbiegen von der Pödeldorfer Straße in die Armeestraße übersah am Montagmorgen ein Renault-Fahrer einen entgegenkommenden Fahrradfahrer. …“

    Und wieder einmal: Wäre der Radler nicht auf dem Radweg gefahren, hätte die Polizei dies ungeachtet des tatsächlichen Geschehens wohl als unfallursächlich dargestellt.

    Somit ist anzunehmen, daß der Radfahrer den Radweg benutzt hat. Die fahrbahnquerenden Furten sind farblich deutlich hervorgehoben. Genutzt hat es nichts. Viele Autofahrer, ob sie aus der Vorfahrtstraße heraus abbiegen oder aus der untergeordneten Straße heraus bis an den Fahrbahnrand heranfahren, bevor sie den Blick zur Seite werfen, haben den Radweg nicht im Auge und mißachten, fahrlässig oder bewußt, die Vorfahrt der sich auf ihm bewegenden Radfahrer. Radwege sind u. a. aus diesem Grund eine der wichtigsten Ursachen für teils schwere Unfälle.

    Seit über 17 Jahren darf daher Benutzungspflicht nur in begründeten Ausnahmefällen und bei Beachtung baulicher Standards angeordnet werden. Ungeachtet dessen halten Verkehrsbehörde und Polizei in Bamberg an vielen Benutzungspflichten fest, obschon sie offenkundig unzulässig sind. Und die übergroße Mehrheit der Kommunalpolitiker hat vom Thema keinen blassen Schimmer, will ihn oft auch nicht haben und läßt sich von der Stadtverwaltung jeden Blödsinn andrehen. Beispiele der jüngeren Vergangenheit sind die nach vielen unfallfreien Jahren ohne erkennbaren Grund wieder eingeführten Benutzungspflichten in der Zollnerunterführung sowie die zwar nicht benutzungspflichtige, indes hoch unfallträchtige Radverkehrsführung, die momentan auf der Pfisterstraße installiert wird.

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