Falscher Bombenalarm in Bamberg

Bombenattrappe. Foto: Polizei

Bombenattrappe. Foto: Polizei

Am Morgen des 10.5.2014 gingen bei der Einsatzzentrale der Polizei und der gemeinsamen Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst etliche Hinweise über verdächtige Gegenstände im Stadtgebiet Bamberg ein. Besorgte Bürger hatten an zahlreichen Stellen der Innenstadt Bomben bzw. Bombenattrappen entdeckt.

Sowohl die Einsatzkräfte der Polizei als auch der Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks rückten zu den genannten Örtlichkeiten aus. Vor Ort wurde der Fall zunächst noch mysteriöser, denn Zeugen berichteten, dass Personen in Polizeiuniform die bombenähnlichen Gegenstände abgelegt hätten.

Zum Glück konnte der Sachverhalt dann schnell aufgeklärt und Entwarnung gegeben werden. Es stellte sich heraus, dass es sich bei allen aufgefundenen Gegenständen um Bombenattrappen handelte, die Teil einer groß angelegten Schnitzeljagd waren.

Ein Unternehmen hatte sich dieses Event als Betriebsausflug für ihre Mitarbeiter ausgedacht. Insgesamt nahmen ca. 90 Angestellte der Firma teil, welche in Gruppen aufgeteilt einen imaginären Attentäter und alle ausgelegten Bombenattrappen auffinden sollten. Die Hobbydetektive wurden hierbei jeweils von einem „Guide“ begleitet. Diese wiederum trugen Uniformteilen der Polizei, welche sie sich aus einem Theaterfundus ausgeliehen hatten.

Nachdem dem Verantwortlichen die Auswirkungen seiner Veranstaltung dargelegt wurden, beendete dieser sofort seine Aktion und sammelte alle ausgelegten Gegenstände selbst wieder ein.

Was eigentlich als spaßiges Event gedacht war, endete letztendlich mit einem Großeinsatz von Polizei, Feuerwehr und THW. Sowohl der Veranstalter als auch die „Guides“ müssen nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen, da durch ihre Aktion zum einen die öffentliche Ordnung beeinträchtigt war und zum anderen es auch nicht gestattet ist ohne Erlaubnis Uniformteile in der Öffentlichkeit zu tragen. Außerdem prüft die Staatsanwaltschaft Bamberg, ob das Verhalten auch strafrechtlich zu würdigen ist. Inwieweit der Veranstalter die Kosten für den Einsatz von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zu tragen hat, wird momentan von den Kostenstellen der jeweiligen Behörden geprüft.