Redaktion
Alle Bamberger Mädchen und Jungen der vierten Grundschulklassen machen auch dieses Jahr wieder ihre Radfahrprüfung. Sie lernen, sich mit ihrem Fahrrad im Straßenverkehr zu bewegen. Wo darf ich fahren? Wie muss ich Signale setzen, damit die anderen Verkehrsteilnehmer wissen, was ich vorhabe? Auf wen muss ich Rücksicht nehmen? Wenn die Kinder es geschafft haben, sind sie sehr stolz. Endlich selbständig mit dem Rad in die Schule fahren, endlich nicht mehr aufs Eltern-Taxi angewiesen sein.
Kind: Papa, Papa, ist das wahr? Darf ich nach der Radfahrprüfung wirklich ganz alleine durch die Stadt fahren?
Vater: Ja, natürlich. Du hast dann doch gelernt, wie man alles richtig macht.
Kind: Also, wenn ich rechts abbiegen will, muss ich den rechten Arm rausstrecken.
Vater: Genau.
Kind: Und das Licht am Rad muss immer funktionieren?
Vater: Ganz richtig. Dein Licht geht. Das haben wir doch gestern abend noch ausprobiert.
Kind: Und ich darf nicht mehr auf dem Gehweg fahren, wie bisher?
Vater: Nein, das dürfen nur Kindergarten- und Grundschulkinder. Ältere Kinder müssen immer auf Radwegen oder auf der Straße fahren.
Kind: Und ich muss immer den Radweg benutzen?
Vater: Ja, das musst du. Dafür ist er ja da. Wo es einen Radweg gibt, darfst du gar nicht auf der Straße fahren. Ich lese dir mal vor, was in der neuen Verordnung steht. Die sagt, dass du 20 € Strafe zahlen musst, wenn du auf der Straße fährst, obwohl es daneben einen Radweg gibt.
Kind: Aber Papa, was mache ich denn, wenn ich zur Stadtbücherei will. Da gibt es doch die Straße, wo auf dem Radweg immer die vielen Autos parken.
Vater: Ja, das stimmt, das ist die Königstraße. Und du hast recht, da stehen immer Autos auf dem Radweg.
Kind: Papa, was soll ich denn da machen? Auf die Straße darf ich nicht, denn es gibt ja einen Radweg.
Vater: Das stimmt. Und es wäre auch viel zu gefährlich. Die Autos auf der Straße erwarten nämlich auch, dass du auf dem Radweg bleibst. Wenn du dann plötzlich über den Bordstein auf die Straße runterfährst, erschrecken sie sich. Und sie werden ärgerlich und hupen, weil sie denken, du gehörst doch auf den Radweg.
Kind: Ja, aber wie soll ich denn dann um das parkende Auto herumfahren? Auf dem Gehweg vielleicht?
Vater: Nein, das kann ich Dir auch nicht raten. Da darfst du gar nicht hin. Denn der ist ja für die Fußgänger. Und da sind immer Leute unterwegs, auch mal mit Rollator oder Kinderwagen. Die brauchen den Platz schon selbst. Wenn du mit dem Rad auf dem Gehweg fährst und dabei Fußgänger gefährdest, musst du 30 € bezahlen.
Kind: Soll ich dann etwa rüberklettern, mit meinem Fahrrad, über das parkende Auto? Und warum stehen die Autos da überhaupt? Ist das etwa erlaubt?
Vater: Nein, das ist verboten. Dazu gibt es auch eine Verordnung. Die sagt, dass das Parken auf Radwegen 20 € kostet.
Kind: Das ist doch viel Geld. Warum machen die das trotzdem, wenn sie dafür so viel bezahlen müssen?
Vater: Sie müssen nur bezahlen, wenn sie kontrolliert werden.
Kind: Und wer kontrolliert das?
Vater: Das macht der Parküberwachungsdienst, der PÜD.
Kind: Ist der PÜD denn nie in der Königstraße?
Vater: Das weiß ich nicht. Wir können mal nachfragen, beim Chef des PÜD.
Kind: Papa, noch eine Frage, warum parken denn die Autos überhaupt auf dem Radweg? Die Autofahrer waren doch auch mal in einer Fahrschule. Die müssen doch wissen, dass sie das nicht dürfen.
Vater: Das wissen sie bestimmt. Der Radweg ist ja markiert. Ich schätze, dass es die Autofahrer nicht interessiert, dass sie deinen Radweg zuparken.
Kind: Aber wenn die Autofahrer absichtlich etwas falsch machen, haben sie denn gar kein schlechtes Gewissen?
Vater: Ich glaube es nicht. Die nehmen sich einfach, was sie haben wollen und was sie kriegen können. Sie wollen ihr Auto loswerden, und der Radweg ist gerade leer, also stellen sie ihr Auto drauf. Ob du eine Sekunde später mit deinem Rad dort entlang fahren willst und dann Schwierigkeiten hast, daran denken sie nicht. Vielleicht ist es ihnen auch einfach egal.
Kind: Das ist ja wie in dem Western, der neulich im Fernsehen kam. Da haben sich die Banditen auch immer alles genommen, was sie haben wollten. Man muss bloß stark sein, dann kann man den anderen alles wegnehmen, was man haben will. Und wenn der Sheriff gerade nicht guckt, dann passiert auch nichts.
Vater: So ist es. Das nennt man „das Recht des Stärkeren“. Eigentlich ist unser Rechtsverständnis anders, aber auf den Bamberger Straßen ist das noch wie im Wilden Westen.
Kind: Warum fahre ich dann mit einem so doofen kleinen Fahrrad, und die Radwege sind immer verstopft? Dann will ich doch lieber ein tolles großes Auto haben, und die breite Straße gehört dann ganz mir. Und die Radwege und Gehwege gehören mir dann auch, als Parkplatz. Und der Sheriff guckt nicht hin, wenn Autofahrer etwas falsch machen. Papa, warum muss ich jetzt noch die doofe Fahrradprüfung machen?
Früher habe ich solchen Falschparken die Spiegel zerkloppt. Inzwischen bin ich froh wenn ich wegen denen auf der Straße fahren kann, wie ein erwachsener Verkehrsteilnehmer. Abgeteilte Radwege sind für alte Frauen und Kinder
Ich hoffe sehr, dass man dich bei der Selbstjustiz erwischt hat und du ordentlich Sozialstunden ableisten musstest. Wenn nicht, dann hoffe ich, dass irgendein genauso bescheuerter Radfahrer dein Auto mal aus lauter Frust demoliert und du 4-stellig zahlst.
Leider weist der eigentlich gut gemachte Beitrag – wie auch ein Kommentar – Fehler auf, die teils durchaus gravierende Folgen nach sich ziehen könnten.
1. Fahrradprüfung
Die Fahrradprüfung und die Vorbereitung auf sie reichen keinesfalls aus, Kinder verkehrssicher auszubilden. Zum einen ist die zur Verfügung stehende Zeit viel zu kurz, um alle Eventualitäten zu berücksichtigen und hinreichend zu vertiefen. Zum anderen sind Kinder im vierten Schuljahr entwicklungsbedingt nur begrenzt in der Lage, das komplexe Verkehrsgeschehen zu bewältigen.
Bei alleiniger Fixierung auf die bestandene Fahrradprüfung besteht die Gefahr der Selbstüberschätzung. Folgerichtig steigt das Unfallrisiko genau in dieser Altersgruppe deutlich an.
Im Nationalen Radverkehrsplan 2020 stellt die Bundesregierung daher fest: „Die Wissensvermittlung muss dafür schon in den Kindertagesstätten, vor allem jedoch in den Schulen – unter Einbeziehung der Eltern – deutlich ausgebaut werden. Dabei ist es wenig hilfreich und zugleich rechtlich nicht erforderlich, wenn Kindern von der Schule verboten wird, vor der Radfahrprüfung mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen. Denn bekanntermaßen fördert gerade eine regelmäßige Fahrpraxis die sichere Beherrschung des Fahrrades. … Die mit einem umfassenden Ansatz der Mobilitäts- und Verkehrserziehung verbundenen Chancen und Potenziale werden noch nicht in ausreichendem Maße genutzt. Gerade die Unfallzahlen bei den über zehnjährigen Kindern und Jugendlichen unterstreichen den Bedarf. … Gleichzeitig sollte die Mobilitäts- und Verkehrserziehung mehr als bisher auf den vorschulischen Bereich sowie auf die Klassenstufen nach der Fahrradprüfung ausgedehnt werden“ (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Oktober 2012).
Schulen und Schulträger sind nicht berechtigt, den Schulweg per Fahrrad zu verbieten. Die Wahl des Verkehrsmittels liegt auch in der Grundschule in der alleinigen Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Dies haben das Staatliche Schulamt Bamberg sowie der für die Schulen zuständige Bürgermeister Hipelius, wenngleich offensichtlich widerwillig, jeweils mit Schreiben vom 2. November 2011 einräumen müssen. Es versteht sich von selbst, daß diese Verantwortung beinhaltet, die Fähigkeiten der Kinder und die Gegebenheiten des jeweiligen Schulwegs korrekt einschätzen zu können und den Nachwuchs ggf. auf dem Fahrrad zu begleiten.
2. Gehwegradeln
Die rechtliche Vorgabe, wann Kinder auf dem Gehweg radeln müssen oder dürfen, richtet sich nicht nach Kindergarten- oder Grundschulbesuch. Die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegten Altersgrenzen sind relevant: Kinder vor dem vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere vor dem vollendeten 10. Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg radfahren (StVO, §2-5).
Daß dies häufig wirklichkeitsfremd ist, steht auf einem anderen Blatt. Wie soll auf zugeparkten Gehwegen geradelt werden? Die Polizei sieht selbst in unmittelbarer Nähe zu Kindergärten und Grundschulen tatenlos zu. Wie verhalten sich Kinder angesichts schwer einsehbarer Grundstückszufahrten? Die mitfahrenden Eltern können nicht eingreifen, denn sie müssen auf der Fahrbahn oder dem Radweg fahren. Als Verkehrsmittel ist das Fahrrad völlig untauglich, da der Zeitbedarf auf Grund des vorgeschriebenen Absteigens bei jeder Straßenquerung selbst auf Strecken, die das Kind bewältigen könnte, außerhalb jeglicher Diskussion liegt. Ein Schelm, der Absicht vermutet?
3. Radwegbenutzung
Die im fiktiven Dialog geäußerte Ansicht, „wo es einen Radweg gibt, darfst du gar nicht auf der Straße fahren“, ist falsch. Die generelle Radwegbenutzungspflicht wurde im Jahr 1997 aus der StVO gestrichen. Einer der wesentlichen Gründe: Das Unfallrisiko ist auf straßenbegleitenden Radwegen in der Regel deutlich höher als auf der parallelen Fahrbahn. An Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten kommt es auf dem Radweg häufiger zu Kollisionen mit Kraftfahrzeugen (Vorfahrtverletzung, schlechte Sichtbeziehungen). Auf der Strecke vervielfacht sich die Zahl der Konflikte mit dem Fußverkehr: Fußgänger/innen benutzen achtlos den Radweg, Radfahrer/innen weichen Hindernissen über den Gehweg aus oder nutzen diesen zum Überholen. Denn die in technischen Regelwerken für Rad- und Gehwege vorgegebenen Querschnitte werden nur selten eingehalten.
Ausschließlich Radwege, die entsprechend beschildert sind, unterliegen der Benutzungspflicht (StVO, §2-4). Die Ausschilderung darf indes nicht willkürlich erfolgen. Nur, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko … erheblich übersteigt“ (StVO, §45-9), ist die Anordnung benutzungspflichtiger Radwege zulässig, falls denn die Verkehrsbehörde „in der Lage wäre, die Radfahrer auf einen sicheren Radweg zu verweisen“ (Verwaltungsgericht Dresden, Az. 6 K 2433/06). Die Mindeststandards, hinsichtlich der Bemessungen die „Untergrenze, nach der eine Radwegebenutzungspflicht gegebenenfalls noch vertretbar sein kann“ (Radverkehrshandbuch Radlland Bayern, Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, Mai 2011), sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), einer bindenden Rechtsnorm, festgehalten. „… den baulichen Anforderungen an einen Radweg und die … Radwegebenutzungspflicht“ wird „erhebliche Bedeutung beigemessen“ (Verwaltungsgericht Hannover, Az.: 11 A 5004/01.)
Dies alles hindert Verkehrsbehörden nicht, die Rechtslage nach Belieben zu ignorieren, so daß die Radwegbenutzungspflicht betreffende „straßenverkehrsbehördliche Entscheidungen in nicht geringer Zahl von Rechts wegen keinen Bestand haben könnten“ (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az. 11 B 08.186). Offenkundig bauen die Verantwortlichen darauf, daß Betroffene den mit vielen formaljuristischen Fallstricken gespickten Rechtsweg scheuen – ein mehr als merkwürdiges Rechtsstaatsverständnis ausgerechnet bei Behörden. Die zuständigen Aufsichtsbehörden versagen ohnehin auf ganzer Linie.
Der Radweg entlang der Königstraße ist in Fahrtrichtung Luitpoldstraße nicht benutzungspflichtig. Doch „ist zu beachten, dass … ausreichend Vorsorge getroffen ist, dass der Radweg nicht durch den ruhenden Verkehr genutzt wird“ (VwV-StVO). Und die Polizei ist hierfür, wenngleich sie es gern von sich weist, sehr wohl zuständig. Schließlich zählen auch Radfahren und Gehen zum fließenden Verkehr: „Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen“ (VwV-StVO).
Auch benutzungspflichtige Radwege müssen nicht benutzt werden, wenn sie objektiv nicht benutzbar sind (zugeparkt, mit Mülltonnen verstellt, nicht von Schnee und Eis geräumt, zu schmal für mehrspurige Fahrräder oder Anhänger, …). In diesem Fall darf auf der Straße gefahren werden. Doch wird diese Rechtslage von Autofahrer/inne/n und Polizeibeamt/inn/en oft nicht akzeptiert. Daher weichen viele – wie korrekt angemerkt, verbotenerweise – auf den Gehweg aus. Letztlich provozieren die Ordnungsbehörden durch ihr Nichtstun gegenüber regelverletzenden Kraftfahrer/inne/n, daß Radler/innen Regeln verletzen.
Am Rande bemerkt: Steigen Radfahrer/innen ab, um dem zugeparkten Rad- schiebend über den Gehweg auszuweichen, verhalten sie sich zumindest bei beengten Verhältnissen auch nicht korrekt: „Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden“ (StVO, §25-2). Warum dann nicht auf der Fahrbahn fahren?
4. Falschparken
Eine Reaktion der Stadt Bamberg zum Thema Falschparken kann ich auch beitragen. Ich erhielt sie auf meine Beschwerde vom 24. Februar 2012 im elektronischen Bürgerdialog:
„… ist der entgegen der Einbahnrichtung verlaufende Radweg … nacheinander durch drei Kraftfahrzeuge blockiert … notiert ein Mitarbeiter der Parküberwachung fleißig auf dem Parkstreifen abgestellte Kraftfahrzeuge und lichtet sie ab. Auf die verkehrsgefährdende Situation wenige Meter weiter angesprochen, fährt er seelenruhig fort und schlägt dabei die entgegengesetzte Richtung ein“, hatte ich mich beschwert. Notgedrungen mußten die Radler/innen über die gegenläufige (!) Einrichtungsfahrbahn ausweichen. „… schildern Sie eine Situation in der ein Postwagen sowie ein weiterer Lieferwagen berteiligt sind. Diese hatten möglicherweise einen Parksonderausweis. Möglicherweise geschah die Situation auch während der regulären Lieferzeiten …“ lautete die Antwort der Stadtverwaltung. Im Klartext: Die Stadt Bamberg erteilt nach eigener Aussage Genehmigungen, Radwege, welche gegenläufig in Einbahnstraßen angelegt sind, zuzuparken. Zudem hält sie dieses Verhalten zu normalen Lieferzeiten ohnehin für zulässig.
Tägliches Ärgernis.
Würden Stadträte und Stadträtinnen, aber auch ein Bürgermeister täglich oft mit dem Rad unterwegs, würden sie erkennen, worum es geht.
So mutet es an, als steckten sie den Kopf in den Sand und tun wieder mal ihre Lieblingsbeschäftigung: NIX.
Gespräch mit der Polizei vom 16.4.2013, (sinngemäß wiedergegeben):
wir (die Polizei) merken immer wieder, dass im zuständigen Verkehrsamt nachlässig gearbeitet wird.
Gerade in Gebieten, wo viele Menschen wohnen sind öffentliche Wege unklar beschildert:
Grund meines Anrufs:
Von Carl-Meinelt-Weg über die Josef-Manger-Str kommend in den Guthsmutsweg (öffentlicher Rad und Fussweg!), ist kaum Durchkommen:
mit drei PKW (Autokennzeichen BA, Co, LIF, u.a.) ist der Weg, der von zwei schönen Bäumen begrenzt ist, absolut dicht.
Es besteht die Möglichkeit, über verschissene Baumscheiben und Umwegen seinen Weg fortzusetzen.
Sicher gibt es massenweise solcher Beispiele….
Stadträte: Es geht auf die Wahlen zu:
RadfahrerInnen gibt es mehr, als es PKW-Besitzerinnen gibt!!
Wann beendet ihr mal diese Schlampereien???
Lieber ka, bitte davon mal ein Foto machen und an die onlinezeitung schicken, dann haben wir alles was davon. Ich glaube, man glaubt es kaum, wie sehr die Radfahrer von Autos schikaniert und behindert werden, wenn man es nicht mal selbst sieht.
Ich lasse meine Kinder nie alleine Radfahren in Bamberg. Das ist viel zu gefährlich. Und immer die Konflikte mit den Autos. Besonders an den Kreuzungen. Die Autos biegen immer einfach ab. Ob da ein Rad steht, und auch losfahren will, interessiert die gar nicht. Nur unser Großer darf alleine fahren, der ist schon 15. Der kann einschätzen, ob die Autos ihn sehen. Die Kleinen noch nicht. Die glauben immer, alle Autofahrer machen alles richtig. Aber das tun sie lange nicht. Und dann wirds gefährlich für die Kleinen.
wie wahr, wie wahr.
Schon mehrmals habe ich mittels Bürgerdialog die Stadt darauf hingewiesen über diese Bamberger Unart. Meine Anfrage wurde nie beantwortet und nicht veröffentlicht.
Können wir diese Anfragen nicht einmal lesen? Können die nicht in der Bamberger Onlinezeitung mal veröffentlicht werden? Und die Antworten der Stadt gleich dazu? Oder, wenn es keine Antworten gibt, kann man das doch auch veröffentlichen.
Hallo….schau doch einfach mal auf die Links:
https://www.stadt.bamberg.de/index.phtml?mNavID=1829.376&sNavID=1829.694&La=1
dort steht z.B.:
Als Radfahrer in Bamberg hat man’s ja schon schwer genug. Aber die Rücksichtslosigkeit der Autofahrer geht mittlerweile so weit, dass stellenweise Auffahrten auf Fahrradwege komplett zugeparkt werden.
Täglich zu beobachten in der Weißenburgstraße im Bereich der Sparkasse, wo der „Geldautomatenverkehr“ sich sowieso jedes Recht nimmt, zu parken oder zu halten, wo immer es einem passt.
Das Problem des Fahrradweg-Zuparkens ist aber vielleicht auch auf die fehlende Kennzeichnung desselben zurückzuführen.
Auf der einen Straßenseite hat man noch Reste von roter Fahrradwegmarkierung, auf der anderen Seite aber fehlt sowas komplett.
Und wenn was nicht extra gekennzeichnet ist, heißt das für den Autofahrer: ich darf hier parken.
Ebenso in der Kirschäckerstraße, der Fahrradweg, der zum Berliner Ring hinführt. Von der einen Seite als Fußgänger- und Fahrradweg gekennzeichnet, von der anderen Seite aus (Kirschäckerstr.) nur als Fahrradweg. Und zur Krönung wird der Platz vor dem Radweg als Parkplatz genutzt, so dass man als Radler umständlich seinen Weg suchen muss, um auf den Radweg endlich drauf zu kommen.
Auch hier wäre eine Kennzeichnung einer Sperrfläche oder ein Parkverbotsschild angebracht.
Es gibt mit Sicherheit noch vieles, was für die Radler in Bamberg verbessert werden könnte, aber fangen wir mit solchen „Kleinigkeiten“ doch einfach mal an.
Ort: Bamberg
Anregung eingetragen am: 13.03.2013, Abgeschlossen
Kommentar des Bearbeiters:
Wir haben die Meldung durch das zuständige Fachamt prüfen lassen und können dazu Folgendes mitteilen: Das Parken auf Geh- und Radwegen ist kraft Gesetz generell verboten und wird von den überwachenden Organen des ruhenden Verkehrs (PÜD/Polizei) auch sanktioniert. Eine Überwachung rund um die Uhr ist natürlich nicht möglich. Aus diesem Grund ist eine Beschilderung nicht notwendig. Grundsätzlich soll die Rotmarkierung der Radfurten im Stadtgebiet nicht inflationär eingesetzt werden. Es soll mit einzelnen rot markierten Furten gezielt die Aufmerksamkeit auf die Radfahrer gelenkt werden, wenn die Situation an einer Einmündung/Kreuzung für Radfahrer gefährlich ist.
ein anderer:
Sehr geehrter Damen und Herren,
ich möchte heute einmal die Arbeit des Parküberwachungsdienstes Bamberg, PÜD, nach meinen täglichen Erfahrungen als durchgängig, kompromisslos und stets konsquent herausstellen.
Stets konsequent und kompromisslos bei der Missachtung von Parkverkehrsvergehen von KFZ aller Art, die unberechtigterweise auf den öffentlichen, verkehrsrechtlich getrennten Fahrradwegen und Radstreifen ihr Fahrzeug stellen, dort verweilen und dauerhaft parken. Konsequent ist der PÜD in der Nichtahndung dieser Verkehrsordnungswidrigkeit. Da die Polizei hier nicht davon betroffen ist – es handelt NICHT um den von Ihnen immer wieder vorgeschobenen „fließenden“ Verkehr – obläge diese Aufgabe dem PÜD oder den städtischen Ordnungskräften.
Warum wird diese Aufgabe nicht konsequent wahrgenommen und es findet eine Duldung des Parkens von KFZ auf Radwegen statt? Nachweislich.
Ort: Bamberg
Beschwerde eingetragen am: 17.01.2013, Abgeschlossen
Kommentar des Bearbeiters:
Wir haben zu dieser Meldung eine Stellungnahme von PÜD erhalten: Ein konsequentes Nichtbeachten von Falschparkern auf Radwegen kann definitiv dementiert werden. Entweder wird ein Straßenzug mit all seinen Straßenteilen (Gehweg, Radweg, Seitenstreifen) komplett überwacht oder aufgrund von personellen Einteilungen/Engpässen gar nicht. Eine sog. „Duldung“ von Pkw´s auf Radwegen erfolgt – wenn überhaupt – nur für kurze Zeiträume (Post, o. ä.).
Die gleiche Geschichte könnte man über die Memmelsdorfer Straße zwischen Ottokirche und Eisenbahnunterführung schreiben. Vorgestern gegen 11 Uhr musste ich erleben, dass fünf Autos in kurzen Abständen auf diesem Bereich des Fahrradwegs parkten. Das Ausweichen auf den Fußweg daneben ist gefährlich, weil zwischen Rad- und Fußweg Laternenmasten stehen und der Fußweg selbst sehr schmal ist. Das Ausweichen auf die Straße ist wegen der Verkehrsdichte meist ebenso gefährlich. Tut man es notgedrungen trotzdem, ist mit empörten Reaktionen von Autofahrern zu rechnen. Solche Situationen musste ich schon wiederholt erleben.