Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr müssen sich weiterbilden

Das Landratsamt Bamberg weist alle Kraftfahrer, die vor dem 9. September 2008 (Bus) bzw. dem 9. September 2009 (Lkw) eine Bus- bzw. Lkw-Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E, C, C1, CE, C1E erworben haben und im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr tätig sind, auf ihre Pflicht zum Nachweis einer Weiterbildung hin. So verpflichtet das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) alle Kraftfahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen, zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen von je 35 Stunden im Abstand von fünf Jahren.

Die erste Weiterbildung müssen die Fahrer

  • des Personenverkehrs („Bus“-Klassen D, D1, DE, D1E) zwischen dem 9. September 2008 und dem 9. September 2013
  • die des Güterverkehrs („Lkw“-Klassen C, C1, CE, C1E) zwischen dem 9. September 2009 und dem 9. September 2014

abgeschlossen haben.

Falls der „Busführerschein“ zwischen dem 10. September 2013 und dem 10. September 2015 bzw. der „Lkw-Führerschein“ zwischen dem 10. September 2014 und dem 10. September 2016 ausläuft und verlängert werden soll, ist der Nachweis einer ersten abgeschlossenen Weiterbildung bis zum Ablaufdatum des Führerscheins im genannten Zeitraum vorzulegen. Damit soll eine Synchronisation der Gültigkeitsdaten erreicht werden.

Wer allerdings auch außerhalb Deutschlands gewerbliche Fahrten durchführt, sollte sich rechtzeitig einen neuen Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 ausstellen lassen, da es sich bei den zuvor genannten Übergangsfristen um eine rein nationale Regelung handelt.

Für die Weiterbildungen sind Fahrschulen, die in den Klassen CE und DE tätig sind, kraft Gesetzes als Ausbildungsstätte anerkannt, des Weiteren die staatlich anerkannten Ausbildungsstätten. Die Bescheinigungen der Teilnahme an einer Weiterbildung müssen die Berufskraftfahrer der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen. Dokumentiert wird der Fortbestand der Berufskraftfahrerqualifikation durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Scheckkartenführerschein. Die Gebühr für die Eintragung beträgt 28,60 Euro zzgl. evtl. Antragsgebühren.

Die von diesen Regelungen betroffenen Berufskraftfahrer sollten daher rechtzeitig an die erforderlichen Weiterbildungen denken!