Ausbau der B303 – Fichtelgebirgsautobahn

Wir veröffentlichen hier die Forderung der IHK Oberfranken für einen Ausbau der B303 und im Anschluss das Einwendungsschreiben der Bürgerinitiative gegen die Fichtelgebirgsautobahn.

IHK für Oberfranken Bayreuth

Wirtschaft braucht leistungsfähige Ost-West-Verbindung
IHK: schrittweiser Ausbau der Bundesstraße unverzichtbar

Die IHK für Oberfranken Bayreuth hält einen Ausbau der B303alt nach wie vor für dringend erforderlich. Darauf weist IHK-Vizepräsident Michael Möschel hin. Die Wirtschaft in Oberfranken brauche eine leistungsfähige Ost-West-Verbindung zwischen der A9 und der tschechischen Grenze bei Schirnding, um den Wirtschaftsstandort Oberfranken dauerhaft wettbewerbsfähig zu halten. „Niemand will eine Fichtelgebirgsautobahn, aber ein Ausbau der bestehenden Trasse muss so schnell wie möglich realisiert werden“, so Möschel.

Nach dem offiziellen Ende der Planungen für die B303neu, müsse die nun einzig mögliche Alternative mit Hochdruck vorangetrieben werden. Die Alternative zu einer B303neu kann nicht sein, dass überhaupt nichts passiert. Unstrittig sollte der Abschnitt zwischen Marktredwitz und der tschechischen Grenze sein, doch auch zwischen Marktredwitz und der A9 sind auf der Bestandstrasse weitere schrittweise Verbesserungen unverzichtbar.

Beim Ausbau geht es aus Sicht der IHK im Wesentlichen um wenige neuralgische Punkte. Die Straßenverbindung müsse so ausgelegt sein, dass ausreichend Überholmöglichkeiten zu einer zügigen Reisegeschwindigkeit führen. Konkret erforderlich sei die Ortsumgehung für Tröstau, gerade auch aus Sicht der Anlieger. Ob eine Optimierung der starken Steigungsstrecke zwischen Bad Berneck und Bischofsgrün möglich ist, müssten die Fachleute der Planungsbehörden bewerten. Ist ein Ausbau auf der bestehenden Trasse nicht möglich, so ist auch eine alternative Neutrassierung zwischen Bischofsgrün und der A9 bei Gefrees zu prüfen. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der IHK dringend erforderlich, dieses Projekt, wie von der Staatsregierung vorgesehen, in den Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen.

Für die ortsansässige Wirtschaft ist eine optimale Verkehrsanbindung ein zentraler Standortfaktor. Um auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleiben zu können, müsse man weitere Verbesserungen erreichen. Es ist nachvollziehbar, dass sich betroffene Anlieger gegen Infrastrukturprojekte wenden. Und natürlich müssen alle Ausbaumaßnahmen mit hoher Sensibilität gegenüber Mensch und Natur geplant und durchgeführt werden. Die Wirtschaft braucht aber optimale Bedingungen, um Arbeits- und Ausbildungsplätze in der Region zu erhalten. Unseren Wohlstand haben wir nicht den sicher schützenswerten Auerhühnern im Fichtelgebirge zu verdanken, sondern den vielen verantwortungsbewussten Unternehmern und fleißigen Arbeitnehmern. Dies gilt es bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen zu berücksichtigen.

Bürgerinitiative gegen die Fichtelgebirgsautobahn

Einwendung gegen Neubau und vierspurigen Ausbau der B303 zwischen A9 und der tschechischen Grenze

Hiermit erhebe ich Einwendung gegen den geplanten Neubau der B303 zwischen der A9 und Bischofsgrün (= Variante Z), den Neubau der Ortsumgehung Tröstau und den vierstreifigen Ausbau der B303 zwischen Marktredwitz West und der tschechischen Grenze. Ich nehme damit Bezug auf die Veröffentlichung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 16.11.2012 zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 (Projektnummern B303-04 und B303-05 mit allen Teilprojekten).

Begründung:

  • Die B303 ist auf 20.000 Fahrzeuge ausgelegt, das tatsächliche Verkehrsaufkommenliegt bei 5.000 Fahrzeugen täglich, Tendenz sinkend, (siehe BAYSIS – Bayerisches Straßeninformationssystem)
  • Die B303 wurde in den vergangenen Jahres an vielen Stellen ausgebaut
  • Ein weiterer Ausbau der B303 wird Verkehr anziehen, nicht vermeiden; mit allen nachteiligen Umweltfolgen für das Fichtelgebirge
  • Ganz entschieden erhebe ich meinen Einwand gegen jede zusätzliche Zerschneidung der Landschaft.
  • Der Aus- oder Neubau der B303 ist volkswirtschaftlich nicht sinnvoll und belastet sinnlos den Staatshaushalt. Wir hinterlassen Zinsen und Unterhaltsverpflichtungen für unsere Nachfahren.

Diese Einwendung muss bis zum 14. Dezember 2012 dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, Odeonsplatz 3, 80539 Münchenvorliegen; mail: bvwp2015@stmi.bayern.de