Gefahr bei Weiterüberweisungen von Geld – Die Polizei warnt

OBERFRANKEN. Hilfsbereite Bürger können sich bei Bankgeschäften im Internet schnell strafbar machen. Wer beispielsweise angeblich versehentliche Überweisungen eines Unbekannten an eine dritte Person weiterleitet, macht sich insbesondere wegen Geldwäsche strafbar. Die Oberfränkische Polizei warnt vor dieser Masche.

Durch zuvor ausgespähte Kontodaten gelingt es Straftätern, auch immer wieder in Oberfranken, meist ahnungslose Bürger, für ihre kriminellen Machenschaft zu benutzen.

Die Täter überweisen auf die Konten von Bankkunden Geldbeträge und melden sich dann einige Tage später telefonisch bei deren Empfängern. Sie behaupten, diese Überweisung sei versehentlich, zum Beispiel wegen eines Zahlendrehers, auf dem Konto des Opfers gelandet. Anschließend bitten die Unbekannten um Weiterüberweisung des Geldbetrages an eine andere Person, der das Geld vermeintlich zusteht.

Gutgläubige Bürger kommen der Aufforderung dann nach und werden so vom Opfer zum Täter. Denn auch schon das unbedarfte Überweisen dieses Geldes erfüllt bereits den Straftatbestand der Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte.

Die Oberfränkische Polizei rät deshalb:

  • Überweisen Sie auf Wunsch von Unbekannten kein Geld an Dritte.
  • Nehmen Sie bei Verdacht Kontakt mit ihrer Bank auf.
  • Achten Sie stets darauf, dass auf ihrem Computer immer eine aktuelle Antivirensoftware installiert ist.
  • Gehen Sie stets vorsichtig mit der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten um.

Weitere Informationen und Tipps erhalten Sie auch unter folgenden Links:
http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet.html
http://www.polizei.bayern.de/oberfranken/kriminalitaet/internet/index.html