Die Bamberger Onlinezeitung hat mehrfach über die Situation des Bamberger Klinikums berichtet, hier einige Artikel: Die Notwendigkeit von Kontrolle / Der Ton wird rauer “Es herrscht ein Klima der Angst” / Sozialstiftung: Ignoranz, Intransparenz und Ablenkungsmanöver schaden der Demokratie. Die Regierung von Oberfranken hat wohl bereits im Februar bestätigt, dass tatsächlich der Geschäftsführer der Sozialstiftung, Xaver Frauenknecht, mit dem Kauf einer Praxis gegen einen Beschluss des Stiftungsrates verstoßen hat. Hartnäckig forderte die Stiftungsrätin aus den GAL-Reihen, Ulrike Heucken, dieses Schreiben ein, worauf ein rauer Ton in die Sitzungen einzog: bis zu Androhung von juristischen Schritten. Dem Stiftungsrat wurde nun mit 4-monatiger Verspätung jenes Schreiben der Regierung ausgehändigt. Nun fordert die Fraktionsvorsitzende der GAL, Ursula Sowa, der Oberbürgermeister möge den Geschäftsführer offiziell rügen. Und somit dessen Fehlverhalten sanktionieren. Mit solch einer Rüge könnte zukünftig die Kontrollverantwortung des Stiftungsrates gestärkt werden.
Die Außenwirkung dieser Situation dürfte mittlerweile immens sein.
Offener Brief der GAL-Fraktionsvorsitzenden Ursula Sowa an Oberbürgermeister Andreas Starke
Vorwürfe des Geschäftsführers der SSB gegen StR Ulrike Heucken
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in Anbetracht der nunmehr vorliegenden Stellungnahme der Regierung von Oberfranken, wonach Herr Geschäftsführer Xaver Frauenknecht im Jahr 2009 mit dem Kauf der Praxis Dr. Blümlein in Forchheim eindeutig gegen einen Stiftungsratsbeschluss verstoßen hat, halte ich es für angebracht, dass Sie in Ihrer Eigenschaft als Stiftungsratsvorsitzender, eine Erklärung sowie eine Rüge vornehmen.
Ich darf daran erinnern: Herr Frauenknecht hat in einer Sitzung des Stiftungsrates Frau Heucken rechtliche Schritte angedroht, sollte sie in der Öffentlichkeit behaupten, er habe gegen einen Stiftungsratsbeschluss verstoßen. Als Stiftungsratsvorsitzender haben Sie die Regierung gebeten, zu klären, ob Frauenknecht gegen einen Stiftungsratsbeschluss verstoßen habe oder nicht. Nun ist es evident: Herr Frauenknecht hat gegen einen Stiftungsratsbeschluss verstoßen. Frau Heucken hatte mit ihrer Einschätzung recht.
Ich fordere Sie auf, in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender des Stiftungsrates, in einer Stiftungsratssitzung eine Erklärung gegenüber meiner Kollegin abzugeben und Herrn Frauenknecht für sein unbotmäßiges Verhalten (Verstoß des Stiftungsratsbeschlusses, Drohungsgebärden gegenüber einem Stiftungsratsmitgliedes) offiziell zu rügen.
Da der Sachverhalt von öffentlichem Interesse ist, werde ich diesen Brief als „öffentlichen Brief“ behandeln.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Sowa