Viel Eigenlob – ansonsten erfolgt jedoch keine Darstellung der Tatsachen.
Ein eklatantes Beispiel ist die Pressemitteilung (PM) vom 31. Mai, wir berichteten. Es geht um den Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren, der ab August 2013 besteht und einklagbar ist. Aufmerksame Leser weisen allenthalben darauf hin, in diesem Fall Peter Gack (GAL). Wörtlich heißt es in der PM aus dem Rathaus: „Der Rechtsanspruch sieht vor, dass für 35 Prozent der Kinder vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht – in Bamberg wären das 407 Plätze. Tatsächlich werden es zum Stichtag 1. August 2013 in Bamberg 401 Krippenplätze und mindestens 40 Plätze in Kindertagespflege sein. Dies entspricht einem Versorgungsgrad von 38 Prozent und damit drei Prozent mehr als gesetzlich vorgeschrieben.“ Das geht komplett an der Wahrheit vorbei, denn der Rechtsanspruch besteht für alle Kinder diesen Alters – für 100%.
Eltern, die einen Platz für ihre Kinder möchten, können diesen einklagen
Der o.g. Wert von 35 % ist nur ein rechnerischer bundesweiter Durchschnittswert. Man ging und geht davon aus, dass der Bedarf regional unterschiedlich ist und z. B. in Städten anders aussieht, als auf dem Land. Daraus wurde einmal dieser rechnerischer Wert ermittelt, um auch für die Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen eine Größenordnung für den Finanzbedarf zu errechnen. Bamberg übererfüllt also nicht das Gesetz, denn das Gesetz sieht – falls es einen Bedarf geben sollte – auch eine Versorgung von 100 % vor, sondern übersteigt nur den rechnerisch ermittelten Durchschnittswert. Wenn in Bamberg im August nächsten Jahres mehr als 441 Kindern einen Krippen- bzw. Betreuungsplatz suchen, was durchaus wahrscheinlich ist, dann sieht die Stadt ziemlich alt aus. Was Eltern tun können, finden sie hier. Wenn alle Möglichkeiten und Angebote ausgeschöpft wurden, jedoch erfolglos, können Eltern selbst eine Tagesmutter oder eine andere alternative Tageskindereinrichtung suchen und die Kosten dafür vor Gericht einklagen – von der Stadt Bamberg.
Der tatsächliche Bedarf in den Städten liegt bei 50 Prozent, wahrscheinlich sogar noch darüber
… soweit die Einschätzung von Ulrich Maly, Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg und Chef des Bayerischen Städtetags. Er schätzt die Lage der bayerischen Kommunen realistisch ein und betreibt kein Eigenlob, das an der Lebenswirklichkeit komplett vorbei geht (SZ). Falls auf Bundesebene keine Übergangslösung beschlossen wird, dann drohen auch der Stadt Bamberg Klagen, falls die 441 Plätze nicht ausreichen. Was wir dringend brauchen, sind weder Lobhudeleien oder falsche Behauptungen oder Selbstbeweihräucherungen der Stadt, sondern vielmehr eine Bedarfserhebung des wirklichen Bedarfs (das könnte man heute schon machen) und einen noch verstärkteren Ausbau an Krippenplätzen und ein größeres Angebot an Tagesmüttern.
Warum tut die Stadt Bamberg das? Verströmt Weihrauch und vergibt Beruhigungspillen in Form von unwahren Beschwichtigungen? Die Kommunen wollen keine Klagen. Deshalb werden sie alles daran setzen, gut dazustehen – das hat die städtische Pressestelle versucht.
Wer gestern abend beim Jauch hängengeblieben ist, hat die volle Wahrheit und breite Bestätigung zur Aussage eures Artikels erfahren können. Die Verbreitung der 100 % – Lügerei gehört zum Dauerrepertoire der Regierungsmehrheit. Darauf angesprochen, revidieren natürlich alle gleich auf die 100% der (erforderlichen???) 35 %. Dobrinth ist sich nicht zu bl…. , immer wieder zu behaupten, Bayern stünde bestens da in der Versorgung. Er versteigt sich auch in die uralt Behauptung, dass es selbstverständlich regional sehr unterschiedliche Bedarfe gibt: auf dem Land (in Bayern) gäbe es nach seiner Aussage keine Bedarfe. Denn da bleiben die Kleinkinder in der Obhub ihrer Mütter und diese schwere Erziehungsarbeit müsse gerechterweise aufgegolten werden. Einer seiner polemischen hingeworfenen Provokationen war, wie es denn zusammenpasse, einerseits 10.000 Euro teure KiTa – Plätze zu fordern, aber andererseits diejenigen, die für 100 Euro die gleiche Arbeit leisten wollen, abzustrafen, in dem ihnen dieser Betrag verweigert wird. Und in die KiTa zu zwingen.
Während Dobrinth gezielt polemisiert – und zumindest zeigt, dass er Hirnmasse bewegt – hat sich die ehemalige Frau Lafontaine für „Die Linke“ selbst demontiert mit ihren absurden Redebeiträgen. Sie hält das Betreuungsgeld für eine gute Sache und unterstützt, dass diese Betrag den Hilfsempfängern angerechnet wird als leistungsmindernd. Denn Gerechtigkeit muss sein.
Wer CSU in Bayern für wählbar hält unterstützt den CSU-Grundsatz wer hat dem wird gegeben, wer nichts hat ist selber schuld. Wer die Linke nach solchen Aussagen für wählbar hält, kann auch gleich das Original CSU/CDU/FDP wählen, oder/und hat nicht mehr alle Tassen im Schrank.
Tipp für eine Recherche zu Sachen Sozialleistungen in Bamberg und Verteilung von staatlich anerkannten Leistungen zum Unterhalt: fragt mal Anna Friedrich über den entwürdigenden Formularkrieg beim Antrag auf Wohngeld. Beispiel: sie muss, da grade zwangsweise umgezogen, nunmehr zum dritten Mal den kompletten Neuantrag auf Wohngeld stellen, ob wohl ihr Leben seit vier Jahren gleich aussieht, und sich lediglich Adresse und Kosten der Wohnung geändert haben. Adresse . Das führt nun zum dritten Mal dazu, dass sie ca. vier Monate Bearbeitungszeit (ab Einreichen der kompletten Unterlagen, frühestens abzugeben am Tage des Umzuges!!) keine Leistung erhält. Ebenso wird sofort der Zuschuss für die KiTa ausgesetzt, das der Wohngeldbescheid die Höhe der KiTag-zuzahlung regelt. Es gibt keinen Abschlag zur Sicherung der Wohnmiete in der Zwischenzeit, aber die amtliche Aufforderung, nachzuweisen, wie sie derzeit ihr Leben finanziert. So manche/r Antragsteller/in kapituliert und/oder fliegt u.U. in der Zwischenzeit aus einer neuen Wohnung wieder raus. Das Amt verlangt einen aufgeschlüsselten Nachweis über die Nebenkosten vom Vermieter, die zwischenzeitlich anfallende Mietzahlung muss irgendwie vom Himmel fallen (darf weder von uns finanziert noch von Oma geschenkt werden – da fällt sofort die Bedürftigkeit ins Wasser.
Die Praxis ist an Zynismus nicht zu überbieten und hat ihren Ursprung im nicht abzustellenden Lied vom „Sozialschmarozer“ wider.
Lieber Gruss von Petra Friedrich