Bahnausbau: Auslegung der Planunterlagen für den Abschnitt Bamberg bis Zapfendorf

Mitteilung der Stadt Bamberg

Einwendungen betroffener Bürger bis 30. Oktober 2013 möglich

In der Sprache der Projektanten ist es der „Planfeststellungsabschnitt 23/24“. Als Teil der Aus- und Neubaustrecke Nürnberg – Ebensfeld – Erfurt im Rahmen des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 8 zwischen Nürnberg und Berlin sind zwei zusätzliche Gleise zwischen Hallstadt und Zapfendorf vorgesehen. Ab dem 16. September erfolgt die öffentliche Anhörung. Alle, die sich in irgendeiner Weise vom Bahnausbau und seinen Folgen betroffen fühlen, können dabei ihre Einwendungen vortragen.

Vorgesehene Schallschutzmaßnahmen, Fragen zu Baulogistik und -lärm, Sorgen über mögliche Schäden an angrenzenden Gebäude – wer jetzt versäumt sich zu informieren und seine Befürchtungen nicht mitteilt, hat später keine rechtliche Handhabe, gegen die Maßnahmen vorzugehen. Wenn das Planfeststellungsverfahren wie vorgesehen abgeschlossen wird, sorgen bis zu fünf Meter hohe Wände für den erforderlichen Lärmschutz. Schallschutzfenster und regelmäßiges „Gleis schleifen“ („Besonders überwachtes Gleis“) sind weitere Maßnahmen. Änderungen an der vorhandenen Infrastruktur – Neubau von Straßen und Wegen sowie Bahnquerungen – sind neben Arten- und Landschaftplegemaßnahmen entlang der etwa 13 Kilometer langen Strecke zwischen Hallstadt und Zapfendorf die Folge. Eine der wohl spektakulärsten Auswirkungen ist die Mainverlegung auf rund 1.000 Meter Länge zwischen Breitengüßbach und Ebing, um Platz für die neue Streckenführung zu schaffen.

Stadtgebiet auf rund 200 Meter betroffen

Aber auch in der Stadt Bamberg kann man vom Bahnausbau in diesem Abschnitt betroffen sein, da die ersten etwa zweihundert Meter der Strecke zumindest teilweise innerhalb der Stadtgrenze liegen (Gewerbegebiet Am Börstig). In den Unterlagen, die im Stadtplanungsamt bis zum 16. Oktober ausliegen, kann jeder genau sehen, wieviel Bahnlärm auf sein Haus und seine Wohnung einwirkt und wie sich die geplanten Lärmschutzmaßnahmen auswirken. Außerdem geben die Planunterlagen – z.B. anhand der Landschaftspflegerischen Begleitplanung sowie einer Umweltverträglichkeitsstudie – detailliert Auskunft über die Umweltauswirkungen des Vorhabens und den erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Öffentliche Auslegung im Stadtplanungsamt

Die öffentliche Auslegung bietet nun jedem einzelnen Betroffenen die Möglichkeit, seine Sorgen und Einwendungen deutlich zu machen. Die Planunterlagen und die begleitenden Untersuchungen liegen vom 16. September bis 16. Oktober 2013 täglich von Montag bis Donnerstag (9 bis 17.30 Uhr) sowie Freitag (9 bis 13 Uhr) im Stadtplanungsamt, Untere Sandstraße 34 (1. OG, Zimmer 101) aus.

Zusätzlich können die Planunterlagen während dieser Zeit auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken unter der Adresse www.reg-ofr.de/abspfa-23-24 eingesehen werden. Eine Zusammenfassung der Informationen für das Stadtgebiet Bamberg ist unter www.stadt.bamberg.de/ice-ausbauplanung eingestellt.

Schriftliche Einwendungen sind bis zum 30. Oktober 2013 möglich.

Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren ist sozusagen das Genehmigungsverfahren für größere Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Es ist z.B. vorgeschrieben für neue Straßen und Autobahnen oder Schienenwege. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung – Planfeststellungsbeschluss – findet eine umfassende Abwägung dieser Belange (z.B. Naturschutz, Landwirtschaft, privates Eigentum) mit den für das Vorhaben sprechenden Argumenten (z.B. Verbesserung der Verkehrssicherheit, Entlastung von Lärm und Abgasen) statt. Ziel ist es, alle Interessen möglichst „unter einen Hut“ zu bringen.

Ein besonderes Merkmal der Planfeststellung ist die sogenannte „Konzentrationswirkung“. Das bedeutet, dass der Planfeststellungsbeschluss alle anderen notwendigen Genehmigungen (z.B. wasserrechtliche Erlaubnisse, naturschutzrechtliche Befreiungen) ersetzt. D.h. es wird nur eine einzige „Genehmigung“ erteilt. Dies wiederum erfordert die Beteiligung zahlreicher „Träger öffentlicher Belange“ (Fachbehörden, Gemeinden, Verbände usw.), deren Aufgabenbereich berührt ist und die ihren Sachverstand und ihre Forderungen einbringen können.

Wie läuft ein Planfeststellungsverfahren ab?

Im Fall der Bahnausbauplanung hat die Deutsche Bahn AG die Durchführung beantragt. Nach Sichtung und Vollständigkeitsprüfung führt die Regierung von Oberfranken nun eine umfassende Anhörung durch. Dazu werden die Pläne an sämtliche Träger öffentlicher Belange mit der Aufforderung zur Stellungnahme verschickt.

Gleichzeitig liegen die Pläne in den betroffenen Gemeinden einen Monat lang zur Einsicht aus. Jeder, dessen Belange durch die Maßnahme berührt werden, kann innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Auslegung Einwendungen erheben. Danach sind Einwendungen ausgeschlossen.

Wer ist betroffen?

Dass dies private Grundstückseigentümer sind, die Flächen für das Vorhaben abtreten müssen, steht außer Frage. Auch diejenigen, die unmittelbar an der neuen Straße wohnen und erhöhten Lärmbelastungen ausgesetzt sind, zählen dazu. Aber schon der Kreis dieser Personen ist schwer zu bestimmen, und erst recht gilt dies für die weiter entfernt wohnenden.

Daher sieht das Gesetz vor, dass eine Beteiligung der „Privaten“ nicht über ein persönliches Anschreiben erfolgt, sondern über eine Auslegung der Pläne in der jeweiligen Gemeinde und eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung. Das bedeutet, dass jeder Einzelne Einsicht in die Planunterlagen nehmen muss, um zu erkennen, ob er betroffen ist.

Was kann ein Betroffener gegen ein Vorhaben unternehmen?

Ein privater Betroffener kann zunächst einmal Einwendungen erheben und dadurch eine Beteiligung am Verfahren erreichen.

2 Gedanken zu „Bahnausbau: Auslegung der Planunterlagen für den Abschnitt Bamberg bis Zapfendorf

  1. Sehr geehrter Koch, werte Leser

    Die AG Bahnsinn bereitet dazu eine eigene Internetseite sowie Infoveranstaltungen vor. Dann wird es sogar möglich sein, einen qualifizierten Einspruch auch am heimischen PC zu generieren. Wichtig ist dabei, dass möglichst viele Einwendungsgründe zur Verfügung stehen. Wir sind für jede Idee, jede Beeinträchtigung dankbar, die wir noch in unsere „Übersicht“ einbauen können. Wir wollen doch nichts übersehen!

    Übrigens – wir könnten dafür durchaus noch helfende Hände in Form von Internet-Programierern oder PC-Freaks gebrauchen!

    Gemeinsam mit den Freunden im Landkreis „Das bessere Bahnkonzept“ finden auch in jedem Ort große Info- und Einspruchs-Treffen statt. Dort werden wir sogar mit PC und Drucker direkt vor Ort den Menschen beim Verfassen von Einsprüchen helfen.

    Allen Grund- und Hausbesitzern entlang der Bahnstrecke raten wir schon jetzt zu einem Kontakt mit ihren Anwälten. In unseren Reihen können wir dann gerne auch einen auf Bahn spezialisierten Anwalt zur Seite stellen. Die Kosten hierfür muss teilweise sogar die Bahn bezahlen.

    Normale Einwendungen sind jedoch immer kostenlos – von der Mühe und Arbeit mal abgesehen. Doch ohne vorherige Einwendung gibt es später keinen Klageweg! WICHTIG

  2. Da eine Planung, die im Norden in das Stadtgebiet hineinreicht auch bereits Fakten für die Stadt selbst schafft, wäre es sinnvoll, hier nach geeigneten Einspruchsmöglichkeiten zu suchen, damit Bamberg und die Bamberger nicht erst in dieses Verfahren einbezogen werden, wenn die Würfel bereits gefallen sind. Immerhin steht der Gebäudebestand, selbst denkmalgeschützter Gebäude (man erinnere sich an die gelben Kästchen in der Visualisierung des Stadtplanungsamtes) in Frage sowie der Weltkulturerbetitel mit all‘ seinen Folgen für Gastwirtschaft, Tourismusgewerbe und staatliche Zuschüsse. Die Mauern wären da weit schwerwiegender als die Brücken, die Dresden den Titel kostete. Bereits in diesem Verfahren geht es für Bamberg um Alles.

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