Das sollten Sie nicht tun …

da nicht. Foto: Erich Weiß

… Ihr Fahrrad vor dem Park-and-Bike-Haus in der Brennerstraße abstellen. Denn dann kann es passieren, dass Sie Ihren fahrbaren Untersatz nicht mehr vorfinden.

So geschehen Ende März, als eine Studentin sich die Parkgebühr für ihren Drahtesel sparen wollte und nur noch ihr geknacktes Schloss vorfand. Geknackt nicht von einem Raddieb, derer es in Bamberg mittlerweile viele gibt, sondern von den Stadtwerken.

da auch nicht. Foto: Erich Weiß

Die Stadtwerke haben gegen das „Wildparken“ extra Schilder aufgestellt, schließlich sei es ihr Privatgrund und da könne nicht jede oder jeder sein Rad abstellen, wo er oder sie wolle. Von einer berechtigten Strafzahlung über  30 € wird man wohl Abstand nehmen.

Grundsätzlich ist die Deutsche Bahn AG in der Pflicht, kostenfreie Parkmöglichkeiten für den zweirädrigen Untersatz anzubieten, schließlich kassieren sie die Fahrpreise der Fahrgäste und – vor allem im Sommer – noch zusätzlich für die Mitnahme des Rads.

und da auch nicht. Foto: Erich Weiß

Die Stadtwerke formulieren ihr Vorgehen so: Sollte ein Fahrrad widerrechtlich abgestellt werden, entfernt die STVP dieses und stellt es entsprechend sicher. Ein Fahrrad kann im Falle einer Sicherstellung Montag bis Freitag zwischen 06:00 und 19:00 Uhr und Samstag zwischen 07:00 und 15:00 Uhr herausgegeben werden. Außerhalb dieser Zeit ist eine Herausgabe nicht möglich. Im Falle einer Nachfrage über den Verbleib Ihres Fahrrades setzen Sie sich mit unseren Kollegen unter der Telefon Nr. 0951 / 77 9850 in Verbindung.   Mit freundlichen Grüßen