Haftstrafe für Punkgebet von „Pussy Riot“ ist für einen Rechtsstaat unverhältnismäßig

Elisabeth Scharfenberg MdB 

zum Brief von Abgeordnete aus allen Fraktionen an den russischen Botschafter zu den Umständen des strafrechtlichen Verfahrens gegen die drei Mitglieder der Band „Pussy Riot“.

Pussy Riot. Foto: Igor Mukhin (CC-BY-SA-3.0)

Für lautstarken, friedlichen Protest inhaftiert zu werden ist unverhältnismäßig und kein angemessener Umgang eines Rechtsstaates mit politisch Andersdenkenden. Aus diesem Grund habe ich mich gemeinsam mit 121 Abgeordneten aller Fraktion des Deutschen Bundestages für die drei russischen Punk-Musikerinnen Maria Alechina, Nadeschda Tolokonnikowa und Jekaterina Samuzewitsch eingesetzt. In einem Brief an den russischen Botschafter haben wir betont, dass eine, wie auch immer provokante Kunstaktion in einem säkularen und pluralistischen Staat nicht mit schweren Verbrechen gleichgesetzt und langjährigen Haftstrafen geahndet werden dürfe.

Das „Punk-Gebet“ von „Pussy Riot“ ist Ausdruck von künstlerischer Freiheit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 10 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Diese Grundrechte werden auch von der Verfassung der Russischen Föderation geschützt. Damit schützt der Rechtsstaat alle, auch die politisch Andersdenkenden. Es ist an der Zeit für die russische Politik sich auf ihre Aufgabe zu besinnen, diese Rechte zu wahren.

Seit etwa fünf Monaten befinden sich die Musikerinnen in Untersuchungshaft. Ihnen wird „organisiertes Rowdytum“ vorgeworfen. Am 21. Februar hatten sie in der Moskauer Christ-Erlöserkathedrale mit einem „Punk-Gebet“ gegen die Wiederwahl von Wladimir Putin protestiert. Für eine mögliche Verletzung religiöser Gefühle haben sich die Künstlerinnen inzwischen bei orthodoxen Christen entschuldigt. Ende Juli wurde per Gerichtsurteil in Moskau die Untersuchungshaft bis zum 12. Januar 2013 verlängert.