Grüne wollen winterfeste Radwege – sofort!

GRÜNES BAMBERG

Heftige Kritik an mangelhaftem bis ganz ausgebliebenem Räumdienst auf Radwegen am vergangenen Wochenende

Foto: Grünes Bamberg

Nächtlicher Schneefall in Bamberg – bis zum Vormittag sind die Autofahrbahnen und Fußwege weitgehend geräumt. Und die Radwege? Voller Schnee und Matsch. So war das am vergangenen Wochenende, als in der Nacht zum Samstag der erste Schnee in diesem Winter in Bamberg fiel. Und genau so darf es aber nicht sein – das fordert jetzt nachdrücklich Christian Hader von Grünes Bamberg und hat einen Dringlichkeitsantrag für den Bausenat am Mittwoch (8.12.2021) gestellt.

Seit langem mahnen die Grünen an, den Winterdienst auf Bambergs Straßen zu verbessern – und im letzten September schien dies auch Wirkung gezeigt zu haben. Der für Schneeräumungen zuständige Bamberger Service-Betrieb BSB stellte im Stadtrat sein „Winterdienstkonzept Radverkehr“ vor und verbreitete Zuversicht in der Bamberger Radl-Szene.

Foto: Grünes Bamberg

„Da haben wir am Samstag jedoch einen mächtigen Dämpfer erlebt“, zeigt sich Hader nun enttäuscht. „Noch am späten Vormittag waren sogar Fahrrad-Hauptverkehrsachsen nicht geräumt.“ Es habe erhebliche Verletzungsgefahr bestanden. Die Kritik des mobilitätspolitischen Grünen-Sprechers ist dementsprechend scharf: „Noch immer werden Radlerinnen und Radler wie zweitrangige Verkehrsteilnehmende behandelt. Doch genau den Radverkehr als wichtige Säule für eine Verkehrswende müssen wir unterstützen. Radfahren muss, so weit es irgend geht, saisonunabhängig ermöglicht werden.“

Timm Schulze vom Vorstand des Kreisverbands Grünes Bamberg erinnert zudem daran, dass sich die Stadt als Mitglied in der ‚Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern‘ verpflichtet hat, zuverlässig Winterdienst auf Radwegen zu leisten: „Fahrradfreundlich heißt mehr als ein Konzept auf dem Papier. Wir müssen das auch konsequent in die Praxis umsetzen.“

Mit dem Dringlichkeitsantrag verlangen die Grünen Aufklärung darüber, was am vergangenen Wochenende beim BSB schief lief, und Sofortmaßnahmen für winterfeste Radwege.

3 Gedanken zu „Grüne wollen winterfeste Radwege – sofort!

  1. Spaßig, es sind ja nicht mal die Straßen in Bamberg adäquat geräumt. Ich bin viele Jahre im Winter auf meinen Spikereifen nur gerade mal so durch die Nebenstraßen gekommen, allzu oft war kein Fahren möglich.
    Wenn mal ein Radweg geräumt was, so war die Querung der Straße dann wegen vereister Spurrinnen kaum möglich. Also alles Mumpitz!
    Stadt Bamberg, räum deine Straßen anständig! Radler fahrt da, wo ihr hingehört, auf der Straße!

    • Das Verwaltungsverfahrensrecht beinhaltet unmißverständlich die Aussage, daß eine Anordnung, deren Befolgung objektiv nicht möglich ist, nichtig sei. Hieraus folgt unmittelbar: Ist ein benutzungspflichtiger Radweg verstellt (Falschparker, Müll- und Wertstofftonnen, Sperrmüll, Ampel-, Schilder- und Laternenmasten, Werbeträger, …), gefährdend verschmutzt (Glassplitter, Schlamm, Öl, nasses Laub, …) oder beschädigt, verschneit, vereist oder in anderer Weise nicht sicher befahrbar, entfällt die Benutzungspflicht und damit das Fahrbahnverbot. Tabu bleibt der Gehweg.

      Gleichermaßen darf mit Fahrrädern oder Gespannen, für deren Bauart der Radweg zu schmal oder in zu engen Kurvenradien geführt ist, die Fahrbahn benutzt werden. Das geht, etwas verklausuliert beschrieben, auch aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO hervor.

      Die durchaus vorkommende Anordnung durch Polizeibeamte, dann müsse man eben (auf dem Gehweg) schieben, ist rechtlich nicht gedeckt – muß gleichwohl vor Ort befolgt werden, sollte jedoch zeitnah eine Beschwerde nach sich ziehen. Die StVO schreibt zudem explizit vor, daß zu Fuß Gehende, die ein Fahrzeug oder sperrige Gegenstände mit sich führen, die Fahrbah zu wählen haben, sollten sie auf dem Gehweg andere unzumutbar behindern. Letzteres dürfte auf den schmalen Gehsteigen Bambergs wohl nahezu immer der Fall sein.

  2. Benutzungspflichtige Radwege durften gemäß Straßenverkehrs-Ordnung seit dem 1. Oktober 1997 nur angeordnet werden, wenn sie eine durch die Örtlichkeit bedingte, das normale Maß erheblich übersteigende Gefahrenlage auf der Fahrbahn entschärften. Entsprechende Studien im In- wie im Ausland ergeben nahezu einhellig: Auf fahrbahnbegleitenden Radwegen ist das Unfallrisiko für den Radverkehr erheblich größer als auf der Fahrbahn. Benutzungspflicht kann demnach nur seltene Ausnahme sein. (Leider ist die Rechtslage entgegen fachlicher Kenntnis für Radfahrstreifen und Außerortsradwege dank intensiver Arbeit der Autolobby aufgeweicht worden. Für bauliche Radwege innerorts gilt sie aber weiterhin.)

    Radwege dürfen also nur benutzungspflichtig sein, wenn sie angesichts einer außergewöhnlich gefährlichen Fahrbahn nachweislich die Verkehrssicherheit erhöhen. Es ist kaum anzunehmen, daß Radfahren auf winterglatter Fahrbahn und eingeschränkten Sichtverhältnissen sicherer wird. Somit ist bei Unterlassung eines qualitativ hochwertigen Winterdienstes auf benutzungspflichtigen Radwegen von bewußter Inkaufnahme einer hohen Gefährdung seitens der Verantwortlichen auszugehen – es sei denn, die Benutzungspflicht wäre nicht rechtens, was in einem solchen Fall auf das entsprechende Eingeständnis der Verkehrsbehörde hinausliefe..

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