Umtausch „alter“ Papierführerscheine

Landratsamt Bamberg

Derzeit nur Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 betroffen.

Foto: Landratsamt Bamberg

Bis zum Jahr 2033 sollen alle grauen bzw. rosafarbenen Führerscheine durch einheitliche EU-Kartenführerscheine ersetzt werden. Aufgrund erhöhter Nachfragen seitens der Bürgerinnen und Bürger weist die Führerscheinstelle des Landratsamtes Bamberg darauf hin, dass Umtausch in den EU-Kartenführerschein stufenweise erfolgt. Derzeit sind nur Personen aus den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 aufgerufen, ihre Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2022 umzutauschen.

Für alle anderen Geburtsjahrgänge oder für die Personen, die zwar einen EU-Kartenführerschein schon haben, dieser aber unbefristet ist, greift eine spätere Stufe. Dieser Personenkreis wird gebeten, von einem vorzeitigen Umtausch abzusehen.

Alle, die ihren Führerschein noch nicht umgetauscht haben und auch noch keinen entsprechenden Antrag eingereicht haben, sollten dies zeitnah tun. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Antragstellung bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Bamberg ausschließlich nach einem zuvor online unter https://www.landkreis-bamberg.de/Führerscheinstelle/ vereinbarten Termin möglich ist. Hier finden Sie auch Informationen über die erforderlichen Unterlagen sowie die Öffnungszeiten. Aufgrund der sehr hohen Anzahl von Anträgen kann es leider vorkommen, dass Ihr Wunschtermin nicht mehr verfügbar ist. Aus diesem Grunde bittet das Landratsamt schon jetzt um rechtzeitige Terminvereinbarung.

2 Gedanken zu „Umtausch „alter“ Papierführerscheine

  1. Abgesehen von der sinnlosen Bürokratie, besteht die Gefahr, daß die Behörden bei der Umschreibung geltende Erlaubnisse unter den Tisch fallen lassen. So ist u. a. schon vorgekommen, daß die frühere Klasse 3 (Kraftwagen unter 7,5 t) in einen einfachen Pkw-Führerschein übertragen wurde, welcher das Führen kleiner Lkw nicht mehr zuläßt. Dies nachträglich wieder zu korrigieren, bedeutet erneuten Aufwand, z.T. gegen den Widerstand der Behörde.

  2. Ja, den sonderbaren Führerschein sollte man abgeben, denn dieser wird in sonderbaren Rechtsprechungen umgedeutet, will heissen, er wird auch dann eingezogen, auch wenn keiner im Fahrzeug sitzt.

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