Interessenbekundungsverfahren für Untere Brücke startet – Stadtverwaltung erwartet Bewerbungen der Gastronomen

Stadt Bamberg

„Wir müssen den Beschluss so schnell wie möglich anpassen und wollen eine einseitige gastronomische Nutzungsmöglichkeit, weil der Durchgangsverkehr offenbleiben muss“, so die Stadtspitze zur aktuellen Entwicklung.

Nachdem der Stadtrat in seiner Sitzung vom 28. Juli eine Bewirtschaftung der Unteren Brücke beschlossen hatte, stehen die Rahmenbedingungen fest: „Jetzt soll es schnell gehen, deshalb haben wir die Gastronomen eingeladen, sich zu bewerben. Aus diesem Grund führt die Stadtverwaltung nun ein Interessenbekundungsverfahren unter den Gastronomiebetrieben für eine einseitige gastronomische Nutzung durch, welches bereits bis kommenden Mittwoch (11.8.) abgeschlossen sein soll.“

Zunächst hatte der Stadtrat eine beidseitige Bewirtschaftung der Brücke beschlossen. Allerdings machten die Sicherheitsbehörden Bedenken bei einer beidseitigen Bewirtschaftung geltend, wenn die Fußgängerverbindung weiterhin möglich sein soll. Dies bekräftigten über das vergangene Wochenende ebenso die Bürgervereine Bamberg Mitte und Sand sowie der Verkehrsclub Deutschland (VCD), die sich allesamt mit Schreiben an die Stadtspitze gewendet haben und deutlich machten, dass „die Durchgängigkeit für Fußgänger und Radverkehr erhalten bleibt und diese durch Security Kräfte sichergestellt wird“, so die Haltung des Bürgervereins Sand, die auch vom Bürgerverein Mitte (beide in ihren schriftl. Stellungnahmen vom 30.7.21) sowie dem VCD (schriftl. Stellungnahme 1.8.21) geteilt wird.

Die Gastronomen können sich bis 11.08.21 bewerben. Schon im Feriensenat am 19.8.21 sollen die Ergebnisse dem Stadtrat präsentiert werden, so der Zeitplan der Verwaltung.

Ein Gedanke zu „Interessenbekundungsverfahren für Untere Brücke startet – Stadtverwaltung erwartet Bewerbungen der Gastronomen

  1. Mit dem erneu­ten Beschluß, die Unte­re Brücke gastro­no­misch bewirt­schaf­ten zu wol­len, wenn auch nur ein­sei­tig, belegt der Stadt­rat zum wie­der­hol­ten Mal sei­ne fach­li­che Inkom­pe­tenz in ver­kehr­li­chen Fragen.

    Die fuß­läu­fi­ge Mobi­li­tät mag sich mög­li­cher­wei­se mit Möblie­rung, Gästen und Per­so­nal arran­gie­ren. Die für das Fahr­rad wich­ti­ge und ange­sichts der anson­sten erfor­der­li­chen Umwe­ge prak­tisch alter­na­tiv­lo­se Ver­bin­dung zwi­schen Berg­ge­biet / Dom / Alt­stadt und Innen­stadt ist hin. Schon für Solo-/Stan­dard­fahr­rä­der wird es schwie­rig wer­den. Das abseh­bar zuneh­men­de Auf­kom­men an Anhän­ger­ge­span­nen, Lasten­rä­dern und wei­te­ren „Son­der­kon­struk­tio­nen“ ist auf Grund des höhe­ren, obschon im Ver­gleich zu Kraft­fahr­zeug gerin­gen Raum­be­darfs de fac­to aus­ge­schlos­sen. Kon­flik­te sind vor­her­seh­bar, der Ruf, den Rad­ver­kehr auf der Brücke zu ver­bie­ten, wird nicht lan­ge auf sich war­ten lassen.

    Offen­bar sind unse­re Kommunalpolitiker/​innen mit auch nur gering­fü­gig kom­ple­xen Fra­ge­stel­lun­gen hoff­nungs­los überfordert.

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