Öffentliche Sicherheit hat oberste Priorität

Stadt Bamberg

Beidseitige Bewirtschaftung der Unteren Brücke ist bei Aufrechterhaltung der Durchgängigkeit nicht umsetzbar / Polizei und Feuerwehr machen darauf aufmerksam

Nach dem Stadtratsbeschluss vom 28. Juli zur möglichen Bewirtschaftung der Unteren Brücke in Bamberg kamen am Freitag, 30. Juli, Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Bamberg, der Polizei und der Stadt Bamberg zusammen, um das weitere Vorgehen zu beraten. Im Ergebnis wird aus sicherheitsrechtlichen Gründen von der Polizei und der Feuerwehr „dringend von einer beidseitigen Bewirtschaftung oder Bestuhlung der Unteren Brücke abgeraten, wenn gleichzeitig der Durchgangsverkehr aufrechterhalten werden soll“. Damit ist der Stadtratsbeschluss vom 28. Juli so nicht umsetzbar. Dieser sah vor, dass entlang der Brückenbrüstung beidseitig Tische und Bänke oder Stühle aufgestellt werden sollen.

„Wir nehmen die von Polizei und Feuerwehr vorgebrachten Bedenken sehr ernst. Die Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und der uneingeschränkten Einsatzfähigkeit der Feuerwehr haben oberste Priorität“, teilt die Stadt mit. Die Verwaltung hat bereits Kontakt mit den Bürgervereinen aufgenommen. Diese sollen beteiligt werden, um doch noch eine Lösung zu finden, die eine – möglicherweise reduzierte – gastronomische Nutzung der Unteren Brücke möglich macht.

Ein Gedanke zu „Öffentliche Sicherheit hat oberste Priorität

  1. Selbst eine gastro­no­mi­sche Bewirt­schaf­tung auf nur einer Sei­te stell­te eine erheb­li­che Beein­träch­ti­gung des Ver­kehrs auf der Unte­ren Brücke dar. Daß das Durch­kom­men auf Grund der inten­si­ven Auf­ent­halts­nut­zung schon schwie­rig ist, ist der ört­li­chen Situa­ti­on geschul­det und zu akzep­tie­ren. Den Quer­schnitt jedoch noch künst­lich ver­en­gen zu wol­len, zeugt von abso­lu­ter Unkennt­nis der Bedürf­nis­se unmo­to­ri­sier­ter Ver­kehrs­teil­neh­mer – was wie­der­um, sieht man sich in der Stadt um, nicht wirk­lich über­ra­schen kann.

    Gele­gent­li­cher Kin­der­floh­markt oder ähn­li­ches – in Ord­nung! Aber bit­te kei­ne dau­er­haf­te Redu­zie­rung der Verkehrsfläche!

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