Gleich zwei Radfahrer angefahren

Skulptur gestohlen

BAMBERG. Vor einem Restaurant in der Oberen Sandstraße wurde am Montagmittag zwischen 12 Uhr und 15 Uhr eine dort aufgestellte Skulptur mit der Aufschrift „La Vita“ gestohlen. Der Gegenstand hat einen Zeitwert von etwa 100 Euro.

Täterhinweise nimmt die Polizei unter Tel.: 0951/9129-210 entgegen.

Polizei findet gestohlenes Fahrrad wieder

BAMBERG. Am Dienstagnachmittag wurde die Polizei darüber informiert, dass in einem Garten in der Kapellenstraße ein hochwertiges herrenloses Fahrrad abgestellt ist. Bei der Überprüfung im Fahndungssystem der Polizei stellte sich heraus, dass das blaue Giant-Fahrrad am Montagnachmittag gestohlen worden war. Die Beamten stellten das Fahrrad sicher; die Ermittlungen nach dem Täter dauern an.

Zwei Männer beim Altkleiderdiebstahl ertappt

BAMBERG. Am Mittwochabend gegen 22 Uhr wurden in der Moosstraße zwei Männer an einem Altkleidercontainer beim Diebstahl von Bekleidung erwischt. Die beiden Männer waren beim Eintreffen der Polizei zwar nicht mehr am Tatort, konnten aber kurze Zeit später ermittelt werden.

Ladentüre eingeschlagen

BAMBERG. An einem Geschäft in der Kleberstraße wurde zwischen Dienstagabend, 22 Uhr, und Mittwochfrüh, 7.30 Uhr, die Ladentüre eingeschlagen. Der angerichtete Sachschaden wird von der Polizei auf etwa 70 Euro beziffert.

Täterhinweise nimmt die PI Bamberg-Stadt unter Tel.: 0951/9129-210 entgegen.

Unfallfluchten

  • BAMBERG. Vermutlich beim Vorbeifahren an einem geparkten silberfarbenen Hyundai i30 hat zwischen Montagnachmittag, 14.30 Uhr, und Mittwochmittag, 12.30 Uhr, ein Unbekannter in der Würzburger Straße den linken Außenspiegel beschädigt. Dem Fahrzeughalter entstand dadurch Sachschaden von etwa 50 Euro.
  • BAMBERG. Zwischen Montagabend, 18.30 Uhr, und Mittwoch, 14.20 Uhr, wurde in der Geisfelder Straße der linke Außenspiegel eines dort geparkten weißen VW Kombi abgefahren. Dieser Spiegel und vermutlich auch der Spiegel des Unfallverursachers wurden zwar auf einer dortigen Mauer abgelegt, vom Verursacher fehlt allerdings jede weitere Spur, weshalb die Polizei unter Tel.: 0951/9129-210 Täterhinweise entgegen nimmt.
  • BAMBERG. In der Burgheimer Lage wurde zwischen Dienstagnachmittag, 14 Uhr, und Mittwochabend, 20.20 Uhr, die Fahrertüre eines dort geparkten roten Fiat 500 angefahren. An diesem Fahrzeug hinterließ der unbekannte Unfallverursacher Sachschaden von etwa 1800 Euro.

Gleich zwei Radfahrer angefahren

BAMBERG. Kurz vor 12 Uhr am Mittwoch wurde die Polizei über einen Verkehrsunfall am Berliner Ring informiert. Wie sich herausstellte, fuhr ein Ford-Fahrer in stadteinwärtiger Richtung und wollte nach rechts in die Moosstraße abbiegen. Hierbei übersah er zwei Radfahrer, weshalb der Radler nicht mehr abbremsen konnten und über die Motorhaube stürzte. Die Begleiterin des Mannes stieß dann noch gegen den Pkw des Unfallverursachers. Beide Personen verletzten sich leicht und mussten ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Sachschaden wird von der Polizei auf etwa 500 Euro beziffert.

Streit unter Frauen endet in Schlägerei

BAMBERG. Donnerstag kurz nach Mitternacht wurde die Polizei zum Münchner Ring gerufen, weil sich dort zwei Frauen schlagen würden. Beim Eintreffen auf dem Parkplatz eines Supermarktes stellte sich heraus, dass eine 20-Jährige ihre Widersacherin von hinten angegriffen hatte und diese würgte. Die 21-jährige Geschädigte griff daraufhin die andere Frau an und warf eine Flasche nach ihr. Verletzt wurde bei der Auseinandersetzung niemand; allerdings wurde die Armbanduhr der 20-jährigen Täterin leicht beschädigt.

2 Gedanken zu „Gleich zwei Radfahrer angefahren

  1. Da wird es noch mehr Unfälle geben, weil die Radler unbeeindruckt jeder Vorsicht fahren und bestätigt durch Gesetzgebung, immer im Recht sind.

    „Dicke Wadl schnelles Radl und die Augen auf die Madl“!

    Und dann liegen sie da!

    • Halten wir einmal fest: Die Radfahrer sind verunglückt, weil ein abbiegender Autofahrer ihre Vorfahrt mißachtet hat. Begünstigt wurde der Unfall, weil die Radler vorschriftsmäßig den rechtswidrig benutzungspflichtigen Radweg befuhren. Dieser befindet sich – deshalb wurde die allgemeine Radwegbenutzungspflicht vor nunmehr über 22 Jahren aus der Straßenverkehrs-Ordnung gestrichen, ihre Anordnung im begründeten Einzelfall an strenge Voraussetzungen geknüpft – nicht im bewußten Aufmerksamkeitsbereich der meisten Autofahrer; sie haben meist nur die Kernfahrbahn im Blick. Da die meisten Verkehrsbehörden die Rechtslage jedoch vorsätzlich mißachten, tragen sie eine erhebliche Mitverantwortung für das Unfallgeschehen.

      Es mag sein, daß die Radfahrer den Unfall hätten verhindern können – wären sie sofort bei Wahrnehmung des von hinten nahenden Kraftfahrzeugs vorsorglich auf Schrittgeschwindigkeit gegangen. Ursächlich war indes – neben dem nicht regelkonform gestalteten Radweg und seiner Querung der Seitenstraße – das rücksichtslos vorschriftswidrige Verhalten des Autofahrers, der – ob bewußt oder fahrlässig – wie viele andere von der Voraussetzung ausgeht, die Straße wäre nur für ihn da und alle anderen hätten dies, ungeachtet aller Verkehrsregeln, wie selbstverständlich zu respektieren.

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