Stadt Bamberg
Freiberufler und Soloselbstständige, die durch das Förderraster der Soforthilfe des Bundes fallen, können seit Kurzem die „Corona-Grundsicherung“ bei den Jobcentern Stadt Bamberg und Landkreis Bamberg beantragen.
Einige freiberuflich Tätige, z.B. Musiker, Künstler, Dozenten, Coaches, Übersetzer, Stadtführer etc., fallen durch das Förderraster der aktuellen Soforthilfen, weil sie keine betrieblichen Sach- und Finanzaufwendungen haben. Private Lebenskosten können für den Antrag nicht geltend gemacht werden. Für diese Berufsgruppe hat die Bundesregierung den Zugang zur Grundsicherung seit dem 31.3.2020 erheblich erleichtert.
„Bei den betroffenen Freiberuflerinnen und Freiberuflern ist noch wenig bekannt, dass es jetzt eine spezielle Grundsicherung gibt. Sie kann diesen sehr gut helfen, in den nächsten Monaten über die Runden zu kommen“, so Dr. Stefan Goller, städtischer Referent bei Wirtschaft, Beteiligungen und Digitalisierung. „Wir möchten daher explizit auf die Corona-Grundsicherung hinweisen, damit diese Berufsgruppe nicht benachteiligt wird“, so Inge Werb, Leiterin der Wirtschaftsförderung des Landkreises Bamberg.
Stefan Ziegmann, Leiter des Jobcenters Stadt Bamberg, erläutert die Rahmenbedingungen: „Diese Corona-Grundsicherung umfasst die reguläre Grundsicherung sowie die komplette Kostenerstattung für die Unterkunft für mindestens sechs Monate. Zudem gelten deutlich einfachere Regeln im Vergleich zur regulären Grundsicherung. So wird beispielsweise Vermögen nicht berücksichtigt, soweit es nicht erheblich ist.
Für die Beantragung der neuen „Corona-Grundsicherung“ wurden die gesetzlichen Regelungen geändert: Alle Anträge zur Grundsicherung, die ab dem 1.3.2020 bis einschließlich zum 30.6. 2020 neu eingehen, entfällt für die ersten sechs Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist. Wie die Leiter der Jobcenter von Stadt und Landkreis erklären, dürfen Alleinstehende über ein privates Vermögen von bis zu 60.000 € verfügen. Für jedes weitere Familienmitglied dürfen bis zu 30.000 € privates Vermögen zur Verfügung stehen.
Auch für die Übernahme der Mietkosten gilt eine Sonderregelung: Wie üblich werden die Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten) übernommen. Neu ist allerdings, dass in den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs die Ausgaben für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt werden. „Bei Anträgen, die zwischen dem 1.3.2020 und 30.6.2020 eingehen, prüfen wir auch nicht, ob die Wohnverhältnisse angemessen sind“, so Stefan Ziegmann, Leiter des Jobcenters Stadt Bamberg.
Die Beantragung der neuen, erleichterten Grundsicherung erfolgt bei:
- Jobcenter der Stadt Bamberg: Jobcenter-Stadt-Bamberg@jobcenter-ge.de und der Tel. 0951 / 9128-500.
- Jobcenter Landkreis Bamberg: Jobcenter-LK-Bamberg@jobcenter-ge.de, Tel.: 0951 / 91721-700
Neben der so genannten „Corona-Grundsicherung“ hat Ministerpräsident Markus Söder am 20. April angekündigt, dass es für die bislang wenig von der Staatsregierung bedachte Berufsgruppe der Kulturschaffenden noch mehr Unterstützung geben soll. Als Ausgleich für weggebrochene Auftritte und Veranstaltungen können z.B. Künstlerinnen und Künstler 1.000 Euro monatlich für die nächsten drei Monate erhalten. Bislang gibt es hierzu allerdings noch kein Antragsformular.