FORCHHEIM / OBERFRANKEN. Falsche Gerichtsvollzieher meldeten sich am Dienstag telefonisch bei mehreren Betroffenen in Forchheim und setzten diese unter Druck, um die Zahlung eines Geldbetrages zu erwirken. Die Polizei Oberfranken warnt erneut vor derartigen Anrufen und gibt Tipps zum Umgang mit dem Phänomen des Callcenterbetruges.
In einem Fall klingelte das Telefon eines Forchheimers am Dienstag, gegen 11 Uhr. Ein angeblicher Gerichtsvollzieher eröffnete dem 64-Jährigen, dass ein Vollstreckungsauftrag gegen ihn vorliege. Um das persönliche Erscheinen des Vollzugsbeamten in seiner Wohnung und weitere Zwangsmaßnahmen abzuwenden, sollte der Mann mehrere hundert Euro in Form von Gutscheinkarten bezahlen. Darauf ließ der Angerufene sich aber nicht ein und beendete das Gespräch.
Mit diesem Vorgehen versuchten die Callcenter-Betrüger auch, noch weitere Menschen zur Zahlung von Geldbeträgen zu überreden. Dazu bedienten sie sich unter anderem des sogenannten „Call ID Spoofings“, einer Technik, mit deren Hilfe das Telefondisplay eine falsche Telefonnummer anzeigt. Im geschilderten Fall stand auf dem Telefon des 64-jährigen Forchheimers die Rufnummer des Amtsgerichts Forchheim, obwohl der Anruf nachweislich nicht von dort aus geführt wurde. Die Kriminalpolizei Bamberg hat die Ermittlungen aufgenommen.
Die Polizei Oberfranken warnt erneut vor betrügerischen Anrufen im Zusammenhang mit falschen Amtspersonen, angeblichen Verwandten und Gewinnversprechen:
- Seien Sie misstrauisch bei Anrufen, die Ihre finanzielle und / oder persönliche Situation betreffen.
- Lassen Sie sich nicht von einer vertrauenserweckenden Rufnummer auf dem Display in die Irre führen.
- Erkundigen Sie sich nach dem Namen des Anrufers, der Adresse und einer Rückrufnummer. Notieren Sie sich diese Angaben.
- Fragen Sie gezielt nach, um welches Gewinnspiel oder welchen Vorgang es sich handelt.
- Geben Sie keine persönlichen Daten preis, z.B. Kontoinformationen, Vermögensverhältnisse, Kreditkartennummern.
- Leisten Sie niemals Vorauszahlungen, um angebliche Gebühren, Steuern, Anwaltskosten oder Geldstrafen zu begleichen.
- Übergeben Sie unter keinen Umständen Bargeld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
- Rufen Sie keine gebührenpflichtigen Sondernummern zurück (diese beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…).
- Wenn Sie Zweifel haben, sprechen Sie mit Verwandten, dem Ansprechpartner ihres Kreditinstituts oder informieren Sie die Polizei. In dringenden Fällen wählen Sie den Notruf 110.