Radfahrer übersehen

Langfinger haben wieder zugeschlagen

  • BAMBERG. Donnerstagnachmittag gegen 15:15 Uhr konnte ein Mitarbeiter in einem Bekleidungsgeschäft in der Franz-Ludwig-Straße beobachten, wie ein 18-Jähriger mehrere Kleidungsstücke in seinen Rucksack steckte und den Laden verließ ohne diese zu bezahlen. Die eintreffende Streife fand eine Jeanshose und einen Pullover im Wert von 35 Euro.
  • Später um 18 Uhr konnte ein Mitarbeiter eines Supermarktes in der Würzburger Straße eine 55-jährige Ladendiebin stellen, die in den verschiedensten Läden bereits zugeschlagen hatte. Sie hatte Lebensmittel und Hygieneartikel im Wert von 30 Euro in ihrem Rucksack versteckt.

Unfallfluchten

  • BAMBERG. Am Donnerstag zwischen 11:30 Uhr und 13:30 wurde ein in der Nürnberger Straße abgestellter schwarzer Audi von einem Unbekannten angefahren. Ohne sich um den angerichteten Schaden in Höhe von 1.500 Euro zu kümmern entfernte sich der Unfallverursacher.
    Die Bamberger Polizei sucht nach Personen, die zur Tatzeit etwas beobachten konnten. Zeugen werden gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 0951/9129-210 zu melden.
  • BAMBERG. Donnerstagabend gegen 21:30 Uhr stand ein 49-jähriger BMW-Fahrer in der Pödeldorfer Straße an der Ampel und wollte in die Armeestraße nach links abbiegen. Eine 29-Jährige wollte nach rechts abbiegen und streifte dabei den BMW und fuhr weiter, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Zu Hause konnte sie von einer Streife angetroffen werden. Weshalb sie den Anstoß vermutlich nicht bemerkte, stand schnell fest. Ein Alkoholtest ergab 0,9 Promille.

Junge von Pkw erfasst

BAMBERG. Montagmorgen um 11:40 Uhr fuhr eine 37-Jährige in Gaustadt die Dr.-Martinet-Straße entlang, als plötzlich ein 7-jähriger Junge hinter einem Mauervorsprung hervor, auf die Fahrbahn rannte. Die Kia-Fahrerin konnte nicht mehr bremsen und erfasste den Jungen, der ca. vier Meter weiter geschleudert wurde. Der junge Mann zog sich hierbei Prellungen zu und wurde zur weiteren Untersuchung ins Klinikum Bamberg gebracht.

Radfahrer übersehen

BAMBERG. Am Donnerstagabend gegen 17:45 Uhr fuhr ein 38-Jähriger in der Memmelsdorfer Straße Richtung Innenstadt. Der Audi-Fahrer konnte an einer Ampel nicht geradeaus weiter fahren, da zu viele Autos auf der Linksabbiegerspur standen. Deshalb befuhr er den rechten Fahrradstreifen und übersah einen von hinten kommenden Fahrradfahrer, welcher nicht mehr bremsen konnte. Der Radfahrer stürzte und zog sich leichte Verletzungen zu. Er wurde zur weiteren Abklärung ins Klinikum Bamberg gebracht.

Taxi gegen Roller

BAMBERG. Donnerstagabend gegen 17:45 Uhr wollte eine Taxifahrerin von der Ludwigstraße in Richtung Pfisterstraße abbiegen. Aufgrund des stockenden Verkehrs hält ein Stadtbus der eigentlich geradeaus fahren will an und winkt der Taxifahrerin. Diese setzt ihren Abbiegevorgang fort und es kommt zum Zusammenstoß mit einem 53-jährigen Rollerfahrer, der rechts am Bus vorbeifuhr. Der Rollerfahrer kam mit starken Schmerzen zur weiteren Behandlung ins Klinikum Bamberg. An dem Taxi entstand ein Sachschaden in Höhe von 4.500 Euro.

2 Gedanken zu „Radfahrer übersehen

  1. Zu „Junge von Pkw erfaßt“:

    Die Dr.-Martinet-Straße ist eine enge Wohnstraße mit schmalen, dennoch teilweise durch Falschparker weiter eingeengten Gehwegen. Auf einem kurzen Teilstück fehlt der Gehweg einseitig ganz, da er durch eine steile Grundstückszufahrt unterbrochen ist. Das Gesamtbild läßt die angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h als deutlich zu hoch erscheinen.

    Laut Straßenverkehrs-Ordnung hat jeder Fahrzeugführer seine Geschwindigkeit der jeweiligen Situation anzupassen. Das angeordnete Maximaltempo ist daher nur unter günstigsten Umständen erlaubt. Überdies ist u. a. gegenüber Kindern besondere Sorgfalt erforderlich, so daß eine Gefährdung sicher ausgeschlossen werden kann.

    Mit Kindern ist in der Dr.-Martinet-Straße jederzeit zu rechnen: Neben den vielen Wohnhäusern liegen hier ein Kindergarten und das Jugendhaus der katholischen Kirchengemeinde. Ein weiterer Kindergarten sowie eine Grundschule befinden sich nicht weit entfernt. Die Kinder bewegen sich also in vertrautem Umfeld und fühlen sich daher verhältnismäßig sicher, denn sie können altersbedingt Risiken nicht objektiv einschätzen – deshalb die besondere Vorgabe der StVO.

    Wenn der Junge mehrere Meter durch die Luft geschleudert wurde, kann kaum von einer angepaßten Fahrgeschwindigkeit des Pkw ausgegangen werden. Vielleicht war der Unfall selbst nicht vermeidbar – das ist aus den Formulierungen des Berichts nicht zu beurteilen. Die Heftigkeit der Kollision aber – und damit das Risiko schwerer Verletzungen des Kindes – wäre deutlich geringer gewesen, hätte die Autofahrerin die Vorgaben der StVO beachtet.

    Der Unfallbericht hingegen spricht sie praktisch von jeder Verantwortung frei und läßt – aus ihrer Sicht – das Geschehen quasi schicksalhaft erscheinen. Diese tendenziöse Berichterstattung, welche die Polizei gern und häufig pflegt, die das Geschehen nahezu ausschließlich aus der Windschutzscheibenperspektive betrachtet und von einem Anspruch auf ständig freie und ungehinderte Fahrt ausgeht, ist unerträglich.

  2. Zu „Radfahrer übersehen“:

    Anzunehmen ist wohl eher, der Pkw-Fahrer hat überhaupt nicht auf etwaigen Radverkehr geachtet.

    Leider ist die Örtlichkeit nicht genauer beschrieben – und mit der Benennung der verschiedenen Arten an Radverkehrsanlagen nehmen es Polizei und andere meist nicht genau.

    War es ein „Radfahrstreifen“, hätte der Kraftfahrer ihn unter keinen Umständen befahren dürfen. Es handelt sich hierbei, rechtlich betrachtet, um einen Radweg, der für alle Verkehrsteilnehmer mit Ausnahme der Radfahrer und (leider) E-Scooter-Fahrer definitiv tabu ist.

    Sollte es ein fälschlich so heißender „Schutzstreifen“ (Schutz bietet er nicht) gewesen sein, so wäre sein Befahren mit dem Kraftfahrzeug nur bei Bedarf und ohne Beeinträchtigung des Radverkehrs zulässig gewesen. Der einzig legitime Bedarf, so ein im Auftrag der Unfallversicherer erstelltes Rechtsgutachten, ist eventuell notwendiges Ausweichen vor Gegenverkehr. Da „Schutzstreifen“ nur angelegt werden dürfen, wenn die verbleibende Restfahrbahn das gefahrlose Begegnen zweier Pkw zuläßt, darf dieser Teil der Fahrbahn somit nur von Kraftfahrzeugen in Anspruch genommen werden, wenn Lastkraftwagen beteiligt sind.

    Leider beachtet (nicht nur) die Stadt Bamberg die rechtlich festgelegten Einsatzkriterien für Radverkehrsanlagen nicht. Überdies ignoriert sie die ihr bekannten Ergebnisse der Unfallforschung. Den (zudem vielfach unterdimensionierten) Radwegen, Radfahrstreifen und sogenannten „Schutzstreifen“ fehlen meist ausreichende Seitenräume als Sicherheitsabstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und zum fließenden Kfz-Verkehr. Es droht daher ständig die Kollision mit achtlos geöffneten Autotüren, und zum verbotenen Überholen / Vorbeifahren ohne ausreichenden Seitenabstand wird geradezu eingeladen.

    Neben achtlosen und rücksichtslosen Autofahrern stellt daher ausgerechnet die von den für die Sicherheit verantwortlichen Behörden veranlaßte resp. angeordnete Verkehrsführung eine der wichtigsten Unfallrisiken für Radfahrer dar.

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