Bamberger Allianz (BA)
Die BA-Stadtratsfraktion sieht eine neue verkehrspolitische Diskussion auf die Stadt zukommen. Die Fraktion verweist darauf, dass zwar schon vor einigen Jahren entschieden worden sei, eine kommunale Geschwindigkeitsüberwachung für etliche Straßen in Bamberg einzuführen. Ein wesentlicher Konfliktpunkt könne jetzt aber wieder aufbrechen: Wer führt die Aufgabe durch? Damals wurde ein privates Unternehmen damit beauftragt. Jetzt gibt es einen aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main, das private Dienstleister keine Temposünder blitzen dürfen. Auch nicht, wenn sie im Auftrag einer Kommune handeln. (Az.: 2 Ss-OWi 942/19). Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, das steht aber zu erwarten.
Für die Stadtratsfraktion der Bamberger Allianz (BA) stellt sich jetzt die Frage, ob die privat organisierte Tempo-Überwachung bzw. das Entsenden von entsprechenden Bußgeldbescheiden nicht sofort eingestellt werden müsse, bis Rechtssicherheit geprüft ist.
Stadträtin und BA-Oberbürgermeister-Kandidatin Dr. Ursula Redler misst der Entscheidung des OLG Frankfurt so viel Gewicht zu, dass mit endgültiger Rechtskraft des Urteils gerechnet werden müsse. Redler hob aus der Begründung des Gerichtsbeschlusses hervor, dass die Geschwindigkeitsüberwachung eine hoheitliche Tätigkeit sei, die von Mitarbeitern der Polizei mit entsprechender Qualifikation vorgenommen werden müsse. Aber hier könne das entscheidende Problem für eine zukünftige Sachentscheidung sein, meinte Redlers BA-Kollege Michael Bosch. Die Polizei werde sich erfahrungsgemäß gegen die Übernahme dieser Aufgabe wehren, dann stelle sich die Frage, ob die Stadt für die kommunale Tempo-Kontrolle mit eigenem Personal aufkommen müsse.
Die beiden BA-Stadträte haben bei Oberbürgermeister Andreas Starke beantragt, dem Stadtrat möglichst bald einen Bericht erstatten zu lassen, wie sich die Verwaltung eine Lösung des wahrscheinlichen Problems vorstellt.
Es ist eine Schande, daß die Polizei nicht hinreichend Personal und Material für die Überwachung der Verkehrssicherheit aufbringt – egal, ob sie nicht will oder nicht kann.
Daß verläßlich fehlende Überwachung zu Fehlverhalten geradezu einlädt, ist alltäglich zu beobachten: Zu hohe resp. unangepaßte Geschwindigkeit ist seit Jahren Unfallursache Nummer 1, geparkt wird, wo Platz zu sein scheint, Fahrbahnmarkierungen interessieren, wenn überhaupt, nur beiläufig, Sicherheitsabstände erscheinen – vor allem gegenüber unmotorisiert mobilen Menschen – geradezu unbekannt, … .
Man kann über den Beschluss des OLG geteilter Meinung sein. Dass aber private Firmen womöglich auch noch die Radler blitzen dürfen, da kommen mir aber bestimmte Zweifel. Im Allgemeinen gehen die Paparazzi Methoden aber zu weit. Wurde bisher nur ein einziges Mal geblitzt bei dem ich mich dem innerstädtischen Verkehrsfluss angepasst habe und dann herausgefiltert wurde.