Stadt Bamberg
Bestand und Planung zu Fahrradstraßen, Fahrradquartieren und Fahrradachsen
Es ist nach der „Mayerschen Gärtnerei“, eröffnet am 15 Juni 2018, das 2. Fahrradquartier in der Stadt Bamberg. Umgrenzt wird das betroffene Fahrradquartier von Ludwigstraße, Memmelsdorfer Straße, Siechenstraße, Untere und Obere Königstraße sowie Luitpoldstraße. Betroffen ist die bisher bereits bestehende Radwegachse Klosterstraße – Heiliggrabstraße – Spitalstraße – Mittelstraße – Letzengasse. Im Zuge der Neuregelung wurde die Klosterstraße zwischen Spiegelgraben und Ludwigstraße ebenfalls zur Fahrradstraße, hier ist der Kfz-Verkehr nur in Einbahnrichtung stadtauswärts zugelassen. Heiliggrab- und Mittelstraße als Querverbindungen zwischen Luitpold- und Memmelsdorfer Straße wurden ebenfalls in ganzer Länge als Fahrradstraßen gewidmet.
Oberbürgermeister Andreas Starke und Baureferent Thomas Beese stellten die wichtigsten Änderungen mit Ausweisung des Fahrradquartiers „Bamberg-Mitte“ vor. Ihr Appell: „Beachten Sie aufmerksam die Neuregelungen. Gerade in der Einführungsphase sind gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer oberstes Gebot.“
Hier die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:
- Bei einer Fahrradstraße bekommt die ganze Fahrbahn die Funktion wie ein „Radweg“. Das Nebeneinanderfahren mit dem Rad ist ausdrücklich erlaubt, da der Radler Vorrang vor dem Kfz-Verkehr hat.
- Für den Autoverkehr gilt ausdrücklich Tempo 30 km/h als maximal zulässige Geschwindigkeit. Die entsprechenden Verkehrszeichen wurden bei der Aufstellung der neuen Schilder und der Fahrbahnmarkierung zwar entfernt, der Hinweis „Fahrradstraße“ schreibt allerdings für alle unverändert 30 Stundenkilometer als maximale Fahrgeschwindigkeit vor.
- „Fahrradstraßen“ sind im Allgemeinen für den Kfz-Verkehr tabu. Durch entsprechende Zusatzschilder sind Kfz – Anlieger wie Durchgangsverkehr – sowie Motorräder oder Sonderverkehr (Taxi) erlaubt.
- Die Durchfahrtsverbote auf Höhe Letzengasse/Gärtnermuseum sowie der Heiliggrabstraße auf Höhe der Böhmerwiese gelten auch weiterhin. Ebenso gilt rechts vor links, wenn nichts anderes angeordnet ist.
Mit der Einrichtung von Fahrradstraßen werden die Verkehrssicherheit und die Wohnqualität verbessert sowie die Attraktivität von innerstädtischen Radverbindungen erhöht. Daher sind aufgrund positiver Prüfergebnisse weitere Strecken vorgesehen. So etwa in der Eckbertstraße in Bamberg Ost. Hier ist mittel- bis langfristig auf der Gesamtstrecke von der Brennerstraße (Bahnhof) über die „Spiegelfelder“ zur Neuerbstraße/Heinrich-Weber-Platz und weiter über Eckbertstraße zur Weißenburgstraße eine attraktive Fahrradachse bis zur „Lagarde“ mit Fortführung über den Kennedy Boulevard bis zum Hauptsmoorwald geplant. Damit würde eine neue Ost-West-Verbindung im Bamberger Osten entstehen.
Wieder so eine Scheinmaßnahme, die Schlagzeilen garantiert, in der Sache aber nichts bringt:
In Ausgabe 1/2018 hatte die Fachzeitschrift mobilogisch! (www.mobilogisch.de) einen entsprechenden Beitrag veröffentlicht (Autor: Nobert Paul). Demnach hat die Fahrradstraße gegenüber der Tempo-30-Zone keinen Vorteil für den Radverkehr.
Das Tempolimit ist gleich – und wirkungslos, wenn es nicht überwacht wird. Der Radlervorrang steht allenfalls auf dem Papier – schon für die Vorfahrtregelung an Kreuzungen und Einmündungen gilt er nicht mehr.
Das Nebeneinander ist auf allen Straßen erlaubt, wenn andere nicht behindert werden. Die ausdrückliche Erlaubnis hierzu auf Fahrradstraßen findet ihre Grenze in der StVO-Vorgabe, daß niemand mehr als unvermeidbar behindert werden darf. Die Formulierungen sind unterschiedlich, die Wirkung ist identisch.
Fahrradstraßen dürfen überhaupt nur eingerichtet werden, wenn die Belange des Kraftfahrzeugverkehrs vorrangig berücksichtigt sind. Die Interessen des Radverkehr kommen nur dort zum Zug, wo der Kfz-Verkehr keine nennenswerten erkennen läßt.
Hinzu kommt: Gerade im genannten Quartier ist die Mißachtung der Radlervorfahrt durch Kraftfahrer häufig – bei nahezu allen „Rechts-vor-Links“-Regelungen, manches Mal aber selbst an der Einmündung der Spiegelgrabens in die Klosterstraße, ungeachtet des dortigen Stop-Schilds.
Fazit: Eine wirkliche Verbesserung für den Radverkehr ist durch die Maßnahme hier ebenso wenig erkennbar wie in der Mayerschen Gärtnerei. Daß die erwähnten Durchfahrverbote für Kraftfahrzeuge reine Theorie sind, sei der Vollständigkeit halber noch erwähnt.
Und so werden sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer weiterhin begegnen und werden auf ihre persönlichen Rechte bestehen. An meinen Wohnort gibt es die einfachsten Regeln die es in sich haben. Dass Halteschild sagt ja schon alles. Links vor rechts gibt es nicht. Wer zuerst an die Kreuzung gelangt fährt nach einen kompletten Halt als erster, immer einer nach dem anderen. Das funktioniert ausgezeichnet und fast alle Autofahrer halten sich daran. Radfahrer und auch Fußgänger übergehen diese Regelung jedoch mehrmals bis sie dann kräftig mit einen Strafzettel gerupft werden. Die Polizei hat hierfür ein wachsames Auge.
Das hat nichts mit „persönlichen Rechten“ zu tun, sondern es ist eindeutig und unmissverständlich geregelt, wie man sich zu verhalten hat, wenn ein Zeichen „Fahrradstraße“ vorhanden ist.
Und das ist auch nicht schwerer als die Regeln bei Ihnen.
Einzig die Durchsetzung seitens Exekutive fehlt halt.
Was dem Ami seine Knarre, ist dem Deutschen sein Gaspedal. Da traut sich keiner so richtig ran, leider.
Meine angeführten Regellungen beziehen sich nicht nur für die Fahrradstrassen sondern für verschiedene Radlerprobleme und die sind bei Ihnen auch gleich und die missverständlichen Regelungen gibt es auch in Deutschland zuhauf. Die persönlichen Rechte sind jedem seine Ansichtssache und diese wollen Autofahrer, Radler und Fußgänger immer durchsetzen, sprich, jeder gegen jeden. Gaspedal, der Deutsche muss ja in absehbarer Zeit kein Gaspedal mehr durchdrücken denn für das fuehrerlose Gefahrenwerden wird ja schon gearbeitet. Übrigens habe ich keine Knarre und auch mit den Amis nichts am Hals.
Es geht eben nicht um „persönliche Rechte“, sondern um allgemeingültige, eindeutig formulierte und unmissverständliche Regeln des Straßenverkehrs, die keinerlei Interpretationspielraum zulassen.
Das ist der eklatante Denkfehler, dem leider zu viele unterliegen, dass sie eine Regel als narzisstische Kränkung qua Einschränkung der sog. freien Entfaltung ihrer Person interpretieren.
Leider scheut man sich hier dieses Regeln mit exekutiven Mitteln durchzusetzen.
Die missverständlichen Regeln des Strassenverkehrs sind manchmal nicht zu übersehen. Auch massenhaft Schilder die dann auch noch an Stellen aufgestellt sind wo sie nicht hingehören. Dazu kommt noch bestimmter und genehmigter elektronischer Schnick-Schnack in Fahrzeugen der nur ablenkt. Manche Verantwortlichen haben bei bestimmter Durchsetzung ihre Schwierigkeiten, oder wollen nicht. Und Herr Scheuer setzt, wahrlich nicht scheu, auch noch in englischer Sprache einen drauf. Bei manchen Anführungen möge Bergradfahrer recht haben.
Schön, und wer erklärt das den Auto- und v.a. Taxifahrern, die, das Quartier als Abkürzung nutzend, dort durch heizen?
Vielleicht doch mal ein paar Tage über drei oder vier Wochen verteilt Polizei hin stellen.
Fahrrad Fahrrad über alles, auch wenn es an allen Ecken kracht. Was nicht wundert, kennen viele Fahrradfahrer die Verkehrsregeln nicht.
Im Zweifel gegen den immer Angeklagten, weil es politisch gerade passt, weil die Blechkisten halt eben weniger werden müssen und wir alle sauberer bescheuert besteuert werden müssen.
Derweil gibt der Saubär auf seinem Drahtesel keine Handzeichen, kennt keine Verkehrsschilder, aber bekommt jede menge Platz, in den Medien und auf den Strassen.
Halleluja sog i…..!
Ja, es wird sogar noch so kommen, dass sie als Auswärtiger gar nimmer in die Stadt rein fahren dürfen mit dem Töfftöff. Lesen Sie einfach mal auf SPIEGEL Online: https://www.spiegel.de/auto/aktuell/autofrei-wie-staedte-versuchen-strassen-mit-leben-zu-fuellen-a-1284291.html
Das wird schön!
Ja, weil das Geld aus für die Städte aus den Druckerpressen der EU kommt, bis es nix mehr wert ist. Den Jobverlust in der Autoindustrie nehmen sie auch hin, weil sowieso bald alles jeden gehört. Am Ende fahren dann alle Fahrrad, wenn es heißt, es ist nix mehr da!
Dann können sie Rad fahren die Grünen und die Linken, bis zum abstinken!
Das heißt oberste Pflicht des Staatsbürgers ist käuflicher Erwerb einer adäquaten Anzahl neuer Kraftfahrzeuge made in Germany, um die Automobilindustrie so zu erhalten, wie sie ist?
Ich weiß nicht, ob Sie aus dem kommunistischen Ausland kommen, darum kurz erklärt: Hier in der freien/sozialen Marktwirtschaft muss sich der Anbieter dem Markt anpassen, nicht umgekehrt.
Kaufen kann man die Kisten ja, wenngleich teilen oder leihen sehr oft wirtschaftlicher und klüger ist. Wenn der Zug keine passende Verbindung darstellt, leihe ich gelegentlich auch eins.
Aber in der Stadt damit rumfahren ist inzwischen obsolet.
Willkommen in der Gegenwart!