OB Starke stellt Strafanzeige gegen III. Weg

„Eine menschenverachtende und diffamierende Kampagne“

Stadt Bamberg

Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke hat Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen die rechte Splitterpartei „Der Dritte Weg“ erstattet. Vor wenigen Tagen waren Plakate der Rechtsextremisten im Stadtgebiet entlang der Ausfallstraßen und in der Innenstadt aufgetaucht. Auf einem Plakat sind Gitterstäbe erkennbar, dazu der Satz: „Reserviert für Volksverräter“. Ein weiteres ist überschrieben mit „Volksverräter stoppen“. CSU, SPD, Grüne und FDP werden dabei jeweils hetzerisch mit „Asylflut, Hartz IV, Genderwahn und Kapitalismus“ in Verbindung gebracht.

„Volksverräter war ein im Dritten Reich gängiger Begriff. Ich bin entsetzt über die menschenverachtende und diffamierende Kampagne“, so Starke. Auf den rechtsextremen Wahlplakaten werden Demokraten als Volksverräter bezeichnet und Ängste geschürt. „Der Gesamteindruck aus Text und Bild ist empörend und verletzt unsere Rechtsordnung“, erklärte das Stadtoberhaupt.

Oberbürgermeister Starke fordert die Staatsanwaltschaft nun auf zu prüfen, ob der Straftatbestand der Volksverhetzung gegeben ist. „Der Slogan des Plakats knüpft an den von den Nationalsozialisten eingeführten Straftatbestand des Volksverrats an. Sie sind eine üble Erinnerung an die nationalsozialistischen Willkürherrschaft“, so Starke. Außerdem werden Minderheiten verunglimpft und in übler Form beleidigt.

2 Gedanken zu „OB Starke stellt Strafanzeige gegen III. Weg

  1. Dass nicht wenige Volljuristen am Synagogen- und Wilhelmsplatz im Irrtum befangen, der Dienstherr erhebe horrende Steuern sowie sofortige Abgaben für rechtsordnungskonformes oder menschenrechtsadäquates Denken, erst recht fürs Handeln in Wort und Tat, steht auf einem besonderen Brett.
    Ein Anstoß jedenfalls in richtiger Richtung und wie angeregt vom Ditovolljuristen Starke, überdies kontextuell vernünftig und schlüssig dargelegt, und somit ein beliebter Robenträgertextbaustein problematisch, dass solches Vorbringen, „soweit es inhaltlich überhaupt nachvollzogen werden kann“, pars pro toto nunmehr imaginierten Strafverfolgern und dreimal auf Holz geklopft – lautstark – auf die Füße fiele?

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