Radfahrer angefahren

Geparkter Pkw beschädigt

Bamberg. Ein in der Jahnstraße geparkter schwarzer 1er BMW wurde in der Zeit von Sonntag, 21 Uhr, bis Montag, 8.30 Uhr, von einem bislang unbekannten Verkehrsteilnehmer an der linken Fahrzeugseite beschädigt. Anschließend setzte der Unfallverursacher seine Fahrt fort. Hinweise zur der Tat nimmt die Polizei Bamberg-Stadt unter der Rufnummer 0951/9129-210 entgegen.

Radfahrer angefahren

Bamberg. Ein 22-jähriger Radfahrer befuhr Montag, kurz vor 19.15 Uhr, die Hallstadter Straße auf dem Radweg in Richtung Stadtmitte. Von der Hallstadter Straße bog der 80-jährige Fahrer eines Mercedes nach rechts auf den Parkplatz der Firma Carglass ab und übersah den von hinten kommenden Radfahrer. Dieser konnte nicht mehr bremsen und kollidierte mit dem Pkw. Der Radfahrer verletzte sich hierbei glücklicherweise nur leicht und konnte seine Fahrt anschließend fortsetzen.

 

Ein Gedanke zu „Radfahrer angefahren

  1. Zu: Radfahrer angefahren

    Es ist einer der typischen Unfälle, derentwegen vor nunmehr über 20 Jahren die generelle Radwegbenutzungspflicht aus der Straßenverkehrs-Ordnung gestrichen worden war. Ihre Anordnung im Einzelfall bedurfte seitdem der ausdrücklichen Rechtfertigung (Entschärfung einer konkret nachzuweisenden (!), in der Örtlichkeit – nicht in Regelverstößen der Verkehrsteilnehmer – begründeten, außergewöhnlich hohen Gefahrenlage auf der Fahrbahn, ohne daß mildere Mittel zur Verfügung stehen) und darf auch dann nur erfolgen, wenn die Radwege gegebene Qualitätskriterien erfüllen und genügend Raum für ungehinderten Fußverkehr auch mit Rollstuhl oder Kinderwagen im Begegnungsfall verbleibt.

    Der fragliche Radweg entlang der Hallstadter Straße verfehlt die Kriterien bei weitem – abgesehen davon, ist eine örtlich begründete Gefahrenlage auf der Fahrbahn nicht erkennbar. Nun ist der Radweg auch nicht benutzungspflichtig. Indes versuchen alle, von Polizei zu Verkehrserziehung bis hin zu Initiativen wie dem Radentscheid Bamberg, den Radfahrern und anderen wider besseres Wissen die getrennte Verkehrsführung als sicher einzureden. Und da viele es glauben und deshalb auch ohne Zwang auf dem Radweg fahren, kommt es immer wieder zu Unfällen wie dem hier geschilderten.

    Das täuschende, rein subjektive Sicherheitsgefühl auf dem Radweg hat natürlich seine Ursache: Auf der Fahrbahn halten viele Autofahrer nicht den erforderlichen – und vorgeschriebenen – Seitenabstand ein, von bewußten Bedrängungen einmal ganz abgesehen. Das ist keineswegs ohne Risiko, wenngleich nicht mit der Gefahr auf (!) den Radwegen vergleichbar. Hier müßte – neben Verkehrserziehung und Ausbildung der Autofahrer – Überwachung und Ahndung her. Doch Polizei wie Justiz sehen sich nicht bemüßigt, tätig zu werden, bevor es zu Unfällen kommt. Der Nachtwächterstaat läßt grüßen und dem Faustrecht des Stärkeren auf der Straße freien Lauf.

Kommentare sind geschlossen.