Mitteilung der GAL
Der 2014 versprochene Wohnungsbau fehlt bis heute – GAL fordert Transparenz
Warum wird auf dem Eberth-Gelände in der Gereuth nicht schon längst gebaut? Das fragen Ralf Dischinger und Petra Friedrich von der GAL-Stadtratsfraktion in ihrem aktuellen Antrag. Denn die Informationslage für die Stadträt*innen ist nicht besser als die für die Bürger*innen.
„Im Jahr 2014 kaufte die Stadtbau GmbH das Gelände von der Firma Eberth, und der OB kündigte den Bau von 120 Sozialwohnungen an“, erinnert sich Petra Friedrich. „Aber seither warten alle vergeblich auf Wohnbautätigkeiten, obwohl seither drei Jahre vergangen sind.“ Eine Bauplanung liegt nach ihrer Kenntnis ebenso nicht vor, auch wenn diese regelmäßig in den Zielvereinbarungen mit dem städtischen Tochterunternehmen formuliert wird.
Was ist also los am Eberth-Gelände? Will man einfach keine Sozialwohnungen bauen, oder was sonst hält die Stadtbau GmbH von dem Projekt ab? Offiziell heißt es von Seiten der Stadtbau-Geschäftsführung auf Anfrage, dass der noch ungeklärte Ausbau der Bahnstrecke der Grund für den Stillstand am Eberth-Gelände sei. Doch, so wundern sich Friedrich und Dischinger, die Bahngleise grenzen gar nicht an das ehemalige Firmengrundstück, dazwischen liegen sogar mehrere mehrgeschossige Wohnhäuser.
Der von der GAL im Oktober 2016 gestellte Antrag, sofort ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, wurde vom Oberbürgermeister nicht im Bausenat behandelt, sondern in den Aufsichtsrat der Stadtbau GmbH verwiesen – ganz offenkundig ohne das gewünschte Ergebnis. Möglicherweise könnten die beiden grünen Aufsichtsratsmitglieder Auskunft darüber geben, woran ein Baubeginn auf dem Eberth-Gelände hakt. „Doch unsere Kolleginnen dürfen das nicht“, stellt GAL-Stadtrat Dischinger fest, „sie müssen sich an die Verschwiegenheitspflicht halten.“
Nach Ansicht der GAL hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, zu erfahren, warum die drei Jahre alten Versprechen auf neue Wohnungen nicht eingehalten werden: „Alle Informationen müssen auf den Tisch. Fehler und Versäumnisse dürfen nicht vertuscht, sondern müssen korrigiert werden. Auch die GAL steht hier gegebenenfalls zu ihrer Verantwortung.“