VerbraucherService Bayern
Grundsätzlich ist es verboten Lebensmittel aus sogenannten Drittländern – also Nicht-EU-Ländern – nach Deutschland einzuführen. Dazu zählen auch Souvenirs wie Fleisch, Wurst, Milch und Milchprodukte. Diese Einschränkungen wurden getroffen, damit Tierkrankheiten wie die Schweinepest, oder die Maul- und Klauenseuche nicht zur Gefahr für einheimische Tiere werden. Problematisch ist, dass sich die Afrikanische Schweinepest dennoch immer weiter ausbreitet und inzwischen auch innerhalb der Europäischen Union zu finden ist. Weiterlesen →