Vergewaltigung in Unterführung – Haftbefehl erlassen

Vergewaltigung in Unterführung – Haftbefehl erlassen

STRULLENDORF, LKR. BAMBERG. Zu einer Vergewaltigung kam es am Samstagabend in einer Unterführung am Bahnhof. Nach den bisherigen Ermittlungen von Kripo und Staatsanwaltschaft Bamberg drohte dort ein 17-Jähriger einer 43 Jahre alten Frau aus dem Landkreis Bamberg sie umzubringen, schlug ihr mit der Faust ins Gesicht und zwang sie anschließend gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr. Den Tatverdächtigen nahmen Bamberger Polizisten noch in der Nacht fest. Er befindet sich inzwischen auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft.

Kurz nach 23 Uhr hielt sich die Frau in einer Asylbewerberunterkunft auf, um dort Bekannte zu besuchen. Bereits dort bedrängte der 17-jährige Bewohner die 43-Jährige massiv in sexueller Hinsicht. Als die Strullendorferin kurz darauf das Anwesen verließ, verfolgte der somalische Asylbewerber sie bis zu einer Unterführung in der Bahnhofstraße. Nach den bisherigen Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft drohte er der Frau in dem Fußgängertunnel sie umzubringen, schlug ihr mit der Faust ins Gesicht, riss sie im weiteren Verlauf zu Boden und zwang sie gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr. Als der Jugendliche von seinem Opfer abließ, flüchtete die 43-Jährige wieder zurück in das Asylbewerberheim und bat Bekannte um Hilfe. Die sofort verständigte Polizei Bamberg-Land konnte den Mann kurz darauf in seinem Zimmer in der Unterkunft vorläufig festnehmen. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Bamberg nahmen noch in der Nacht die Ermittlungen gegen den Somalier auf. Zwischenzeitlich erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Vergewaltigung gegen den 17-Jährigen. Beamte brachten ihn am Montag in eine Justizvollzugsanstalt.

Warnung – Erneut Anrufe durch falschen Polizeibeamten 

BAMBERG. Mehrere Anrufe von einem angeblichen Polizeibeamten erhielten am Dienstag Bürger aus Bamberg. Glücklicherweise blieben die Betrüger bislang erfolglos. In der Vergangenheit erbeuteten sie jedoch immer wieder mehrere tausend Euro von ihren gutgläubigen Opfern. Die Oberfränkische Polizei warnt wiederholt vor dieser Masche.

Im Laufe des Dienstags rief ein bislang unbekannter Mann mehrere Personen im Stadtgebiet an und gab vor, von der Kriminalpolizei zu sein. Unter dem Vorwand, dass es angeblich zu Täterfestnahmen gekommen sei und dabei Unterlagen mit Daten der Angerufenen aufgefunden worden wären, versuchte der vermeintliche Polizist seine potentiellen Opfer zu täuschen. Dabei lenkte er das Gespräch geschickt auf die Sparkonten, Vermögenswerte und Wertgegenstände der Angerufenen.

Auffällig war, dass bei den Telefonaten die zentrale Rufnummer der Polizei Bamberg, 0951/9129-0, angezeigt wurde. Die immer professioneller agierenden Betrüger nutzen hierbei technische Möglichkeiten zur Vortäuschung tatsächlich existenter Telefonnummern. Bei den bislang der Kriminalpolizei Bamberg bekanntgewordenen Fällen kam es noch zu keinem finanziellen Schaden oder der Preisgabe persönlicher Daten.

Die Oberfränkische Polizei rät:

  • Seien Sie stets misstrauisch bei Anrufen, die ihre finanzielle und/oder persönliche Situation betreffen.
  • Geben Sie keine Auskunft hierüber und beenden Sie umgehend das Gespräch.
  • Lassen Sie sich zeitlich und emotional nicht unter Druck setzen.
  • Rufen sie im Zweifelsfall selbst bei der Polizeidienststelle an und lassen sie sich von dort den Einsatz bestätigen.
  • Die Polizei fordert niemals Geld am Telefon oder fragt Sie über finanzielle Verhältnisse aus.
  • Informieren Sie auch ältere Verwandte und Nachbarn über dieser Betrugsmasche.
  • Wählen Sie in dringenden Fällen den Notruf 110.

Kennzeichendiebstähle

  • BAMBERG. Von einem Pkw Daihatsu, der am vergangenen Wochenende auf einem Parkplatz in der Pödeldorfer Straße geparkt war, entwendete ein Unbekannter beide amtliche Kennzeichen.
  • Des Weiteren wurde von einem Anhänger in der Nürnberger Straße, der zwischen Freitagmittag und Montagfrüh dort abgestellt war, das Kennzeichen gestohlen.

Ladendiebstahl

BAMBERG. Auf Parfum für knapp 30 Euro hatte es am Montagmittag ein 27-jähriger Mann in einem Drogeriegeschäft in der Pödeldorfer Straße abgesehen. Der Diebstahl flog auf, weil die Alarmanlage anschlug, als der Mann das Geschäft verlassen wollte.

Gartenlaube aufgebrochen

BAMBERG. Zwischen Sonntag- und Montagabend suchte eine bislang unbekannte Person eine Gartenlaube Am Börstig auf. Der Täter hebelte das Fenster auf und entwendete daraus eine neue Lkw-Batterie im Wert von ca. 150 Euro. Der hinterlassene Sachschaden wird von der Polizei auf etwa 300 Euro beziffert.

Hausfassade beschmiert

BAMBERG. An der Hausfassade eines Anwesens in der Kornstraße wurde von einem bislang unbekannten Täter ein Graffiti hinterlassen. Das sog. Tag hat eine Größe von ca. 1,40 m auf 2,30 m. Täterhinweise hinsichtlich dieser Sachbeschädigung nimmt die PI Bamberg-Stadt unter Tel.: 0951/9129-210 entgegen.

Unfallfluchten

  • BAMBERG. Aufgrund eines abgelesenen Kennzeichens konnte die Polizei am Montagmittag schnell eine Autofahrerin ermitteln, die in der Siemensstraße beim Einparken einen weißen Mercedes-Sprinter touchiert hatte und anschließend die Flucht ergriff. Die Höhe des Sachschadens beläuft sich auf etwa 350 Euro.
  • BAMBERG. Auf dem Parkplatz eines Baumarktes am Laubanger wurde am Montag, zwischen 11.50 Uhr und 12.45 Uhr, ein grauer VW Passat angefahren. Obwohl an dem Wagen Sachschaden in Höhe von etwa 700 Euro verursacht wurde, flüchtete der Unfallverursacher unerkannt.

Streit um Ladekabel endet in Schlägerei

BAMBERG. Am Montagnachmittag wurde die Polizei in eine Asylbewerberunterkunft im Bamberger Osten gerufen. Dort gerieten zwei Männer wegen eines Ladekabels für ein Mobiltelefon dermaßen in Streit, dass es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam. Hierbei zogen sich die Beteiligten leichte Verletzungen zu. Die beiden Kontrahenten im Alter von 21 Jahren müssen sich nun wegen Körperverletzung und Beleidigung verantworten.

 

2 Gedanken zu „Vergewaltigung in Unterführung – Haftbefehl erlassen

  1. Eine schwere Straftat, für die es keine Entschuldigung geben kann. Sein Verteidiger wird natürlich auf dessen Herkunft hinweisen, wo Frauen in diesem Kulturkreis meist nur einen geringen Stellenwert besitzen und sich dem Mann unterzuordnen haben. Der Täter selbst wird vorgeben, wegen mangelnder Sprachkenntnisse usw. hier einfach keine Partnerin gefunden zu haben. Auch stellt sich die Frage, ob der Täter wirklich erst 17 Jahre alt ist und somit unter das Jugendstrafrecht fallen wird, oder ob dieses jugendliche Alter evtl. nur vorgetäuscht wurde (es gibt vergleichbare Fälle).

  2. Da darf keiner mehr ruhig bleiben, das muss man absolut unter „politischen Wahnsinn“ sehen und auch so schreiben. Bin gespannt was dem „17 jährigenTäter“ für ein Urteil droht“. Ein dudu und die Abschiebung vielleicht wenns koalitionsmässig genehm und politisch passt.
    In der Sache der Anrufe heisst das, selbst wenn die echte Polizei anruft kann jetzt keiner mehr sicher sein.
    Wahnsinn ist das alles !

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