Friedrich Wilhelm I. in Bamberg

Von You Xie
Gedenktafel am Anwesen Memmelsdorfer Straße 2c. Foto: You Xie

Gedenktafel am Anwesen Memmelsdorfer Straße 2c. Foto: You Xie

Friedrich Wilhelm I. war auch einmal in Bamberg. Sein Kurz-Besuch am 19./20. Juli 1730 ging zwar nicht in die große Geschichte ein, aber fränkische Chronisten hielten den Aufenthalt recht genau fest.

Friedrich Wilhelm I. (14. August 1688 – 31. Mai 1740) war von 1713 bis zu seinem Tod König in Preußen, Markgraf von Brandenburg, Erzkämmerer und Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches. Er trägt den Beinamen „Soldatenkönig“.

Auf den nur etwa zwölfstündigen Bamberg-Aufenthalt weist eine Gedenktafel am Anwesen Memmelsdorfer Straße 2c hin. An selber Stelle stand bis Ende des 19. Jahrhunderts jene Scheune, in der der Soldatenkönig und sein Sohn im Sommer 1730 übernachtet haben. Die Scheune fiel Ende des 20. Jahrhunderts der Umgestaltung der Memmelsdorfer Straße zum Opfer.

In Bamberg ließ sich der Soldatenkönig historischen Quellen zufolge den Dom samt Kirchenschatz und den Geyerswörthgarten zeigen, zu dem damals eine berühmte Orangerie gehört haben muss. Außerdem besichtigte er die gerade erbaute Jesuitenkirche, heute St. Martin.

Am nächsten Morgen war der König nach 5 Uhr schon wieder unterwegs. Er ließ sich erst die Hofhaltung zeigen, dann das Marschalk von Ostheimsche Haus am Fuß des Dombergs. Von dort aus schaute er sich noch eine große Prozession an, ehe er Bamberg in Richtung Schloss Pommersfelden verließ.

Als Friedrich Wilhelm I. bei seiner Thronbesteigung als preußischer König einen überschuldeten Staatshaushalt vorfand, waren Ordnung, Fleiß, Bescheidenheit und Gottesfürchtigkeit seine Leitmotive für die anschließende Reformierung und Sanierung des Staatswesens. Seinen Beinamen „Soldatenkönig“ erwarb er sich, als er die schlagkräftige preußische Verteidigungsarmee aufbaute.

Friedrich Wilhelm richtete sein Augenmerk auf den Aufbau Brandenburg-Preußens als unabhängige Militärmacht und starken Merkantilstaat, schuf ein umfassendes Staatsfinanzwesen und führte straffe Sparmaßnahmen am preußischen Hofe ein. Aufgrund seiner umfangreichen Reformen wurde er als „Preußens größter innerer König“ bezeichnet.

Der König hatte noch zu seiner Kronprinzenzeit mehrfach erlebt, was es für einen Staat bedeutet, wenn er über kein starkes militärisches Drohpotenzial verfügt. So marschierten ausländische Heere mehrfach ohne Erlaubnis über preußisches Territorium. Noch 1713 begann Friedrich Wilhelm daher die Armee auszubauen. Er verstärkte die Infanterie um 8.073, die Kavallerie um 1.067 Mann, womit die preußische Armee eine Stärke von nunmehr 50.000 Mann erreichte.

Weil Friedrich Wilhelm praxisorientiert und pragmatisch dachte, konnte er wenig mit Gelehrten und Geisteswissenschaften anfangen. Er förderte daher außer der Theologie nur praxisorientierte Wissenschaften.

Am 28. Oktober 1717 führte der König durch königliche Verordnung im Prinzip die allgemeine Volksschulpflicht auf den königlichen Domänengütern ein. So sollte jedes Kind zwischen fünf und zwölf Jahren zur Schule gehen.

„Wir vernehmen missfällig und wird verschiedentlich von denen Inspectoren und Predigern bey Uns geklaget, dass die Eltern, absonderlich auf dem Lande, in Schickung ihrer Kinder zur Schule sich sehr säumig erzeigen, und dadurch die arme Jugend in grosse Unwissenheit, so wohl was das lesen, schreiben und rechnen betrifft, als auch in denen zu ihrem Heyl und Seligkeit dienenden höchstnötigen Stücken auffwachsen laßen.“

– Friedrich Wilhelm I. [1]

Während seiner Regentschaft stieg das allgemeine Bildungsniveau in Preußen deutlich. Die 1717 erlassene Schulpflicht trug dazu wesentlich bei, auch wenn sie sich durch den schwachen und finanzarmen Staat nicht gleich flächendeckend durchsetzen konnte. So gab es statt der 320 Dorfschulen vom Jahre 1717 in seinem Todesjahr schon 1480 Schulen.

In der Zeit der Aufklärung wurde die Entwicklung beschleunigt. Von geschichtlicher und auch für das Ausland beispielgebender Bedeutung ist die Entwicklung in Preußen. Principia regulativa des Königs Friedrich Wilhelm I. vom 28. September 1717, für ganz Preußen durch das Generallandschulreglement Friedrichs des Großen von 1763 bestätigt.

In den katholisch gebliebenen Landesteilen Deutschlands verlief die Durchsetzung dieser Forderungen äußerst zäh. Obwohl der aufgeklärte Bildungsreformer Heinrich Braun die allgemeine Schulpflicht im Kurfürstentum Bayern bereits 1771 verordnet hatte, konnte erst 1802 eine sechsjährige gesetzliche Unterrichtspflicht durchgesetzt werden.

Seit 1919 schrieb die Weimarer Verfassung die allgemeine Schulpflicht für ganz Deutschland fest, von 1938 bis 1945 galt das Reichsschulpflichtgesetz.

In der Bundesrepublik Deutschland galt die Schulpflicht zunächst nur für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit. Erst in den 1960er Jahren wurde sie für ausländische Kinder eingeführt. Für Asylbewerberkinder wurde sie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen erst 2005 eingeführt.


[1]28. Oktober 1717: Einführung der Allgemeinen Schulpflicht durch den Soldatenkönig stösst auf Widerstand

http://www.preussenchronik.de/episode_jsp/key=chronologie_002390.html