„Bamberger Modell“ zur Bedeutungslosigkeit geschrumpft

Redaktion

Ob der jüngsten PM der Stadt bzgl. der Ausschüttung der Welterbestiftung (siehe unten) dürfte sich so manche/r an die Vortragsreihe der Schutzgemeinschaft Alt Bamberg im vergangenen Herbst erinnert haben. Und an den Vortrag von Prof. Dr. Achim Hubel.

BM_Hubel Vortrag 1Der renommierte Denkmalpfleger nahm sich die Satzung der Welterbestiftung vor und deren Änderung erst in 2012. Das ehemals für den Erhalt der Denkmäler und dabei besonders zur Unterstützung der privaten Denkmalbesitzer vorgesehene „Bamberger Modell“ sah ursprünglich eine 100%ige Unterstützung pro Denkmal vor. Seit 2013 müssen nur noch 30 % von 80 % der Mittel in das Bamberger Modell fließen, der Rest darf/kann/soll in sogenannte „Leuchtturmprojekte“, wie Nürnberger Straße 2, fließen. 20 % sind sowieso für „kulturelle“ Zwecke vorgesehen.

BM_Hubel Vortrag 2BM_Hubel Vortrag 3

Rechenfehler

Im Haushaltsplan 2016 der Stiftung Weltkulturerbe Stadt Bamberg sind Mittel von insgesamt 101.790 € zur Ausschüttung vorgesehen, davon laut Stiftungsordnung 80 % für Denkmalpflege und 20 % für Kulturförderung. 20 % wären 20.358 €. Und doch sind  jüngst insgesamt 28.000 € für „kulturelle“ Zwecke ausgeschüttet worden. Das sind über 27,5 %. Die Welterbestiftung nimmt somit eine weitere Verschiebung zuungunsten der privaten Denkmalbesitzer vor. Über die Ausschüttung der Stiftungsmittel 2016 für den Bereich Denkmalpflege wird erst im Herbst entschieden. Im Bereich der Denkmalpflege erfolgt die Antragstellung über das Stiftungsmanagement, im Bereich der Kulturförderung über das Kulturreferat. Der Stiftungsvorstand entscheidet dann über die Ausschüttung der zu verteilenden Mittel.

Vom Aschenputtel zum Welterbe / Das "Bamberger Modell" der städtischen Denkmalpflege von Karin Dengler-Schreiber und Christine Hans-Schuller, Pustet Verlag, 2010, S. 124

Quelle: „Vom Aschenputtel zum Welterbe / Das „Bamberger Modell“ der städtischen Denkmalpflege“ von Karin Dengler-Schreiber und Christine Hans-Schuller, Pustet Verlag, 2010, S. 124

Bis zur Einrichtung der Welterbe-Stiftung wurde über die Verteilung der Mittel für das „Bamberger Modell“ noch in den Sitzungen des Kultursenats entschieden, seither in der (nichtöffentlichen) Sitzung der Stiftung: eine Verschiebung von öffentlich in nichtöffentlich.

Im vergangenen Jahr sollen, laut Pressestelle, die Mittel vollständig für das „Bamberger Modell“ verwendet worden sein, es gab dabei insgesamt 77 Begünstigte, die nicht im Einzelnen benannt werden konnten. Aus Gründen des Datenschutzes.

 

Pressemitteilung Stadt Bamberg

Stiftung Weltkulturerbe Stadt Bamberg fördert Kunst und Kultur

Stiftungsvorstand stellt 28.000 Euro für kulturelle Initiativen bereit

Die Stiftung Weltkulturerbe Stadt Bamberg unterstützt auch in diesem Jahr verschiedene kulturelle Initiativen und Veranstaltungen in der Stadt Bamberg mit insgesamt 28.000 Euro. Dies beschloss der Stiftungsvorstand auf seiner Sitzung in der vergangenen Woche.

Mit jeweils 4.000 Euro werden die E.T.A.-Hoffmann-Gesellschaft und das Theater im Gärtnerviertel gefördert. 10.000 Euro bewilligte der Stiftungsvorstand einmalig zur Förderung des Nachwuchsprogrammes im Rahmen des zehnjährigen Jubiläums des TUCHER Blues- & Jazz-Festivals. 3.500 Euro werden für den Ankauf der Skulpturengruppe „Meeting“ von Wang Shugang bereitgestellt. Mit 1.500 Euro wird die Ausstellung von Stipendiaten des Internationalen Künstlerhauses Villa Concordia im Rahmen der Bamberger Kunst- und Antiquitätenwochen unterstützt. Ferner stehen 5.000 Euro zum Ausbau der Bildungsangebote zum Thema Welterbe für Kinder und Jugendliche zur Verfügung.

„Wir freuen uns sehr, dass der Stiftungsvorstand die Fördervorschläge des städtischen Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamts gutgeheißen hat“, sagten Oberbürgermeister Andreas Starke und Bürgermeister Dr. Christian Lange, Referent für Bildung, Kultur und Sport. „Die Stiftung ermöglicht damit die Durchführung von wichtigen kulturellen Veranstaltungen und Projekten: Musik, Theater, bildende Kunst sowie kulturelle Vermittlung an junge Menschen – die ganze Bandbreite kulturellen Lebens in einer Weltkulturerbestadt ist dabei.“

 

2 Gedanken zu „„Bamberger Modell“ zur Bedeutungslosigkeit geschrumpft

  1. Danke, Redaktion, daß Sie diesen Skandal, der ja nur einer von vielen in der gegenwärtigen Bamberger Tagespolitik ist, wieder mal aufs Tapet bringen. Der scheichende Umbau der Satzung der Stiftung Welterbe, klammheimlich, mit diversen neuen „Vertretern“, die nicht die Interessen des Bamberger Weges vertretenauumgesetzt, ist eine pure Frechheit. Selbst wenn man nicht den Bamberger Hausbesitzern (gegenüber Leuten, die nicht mal eine Wohnung besitzen) allzusehr den Obstkorb reichen muß – bleibt es dennoch ein Vergehen an der wertvollen, zu erhaltenden Substanz, die viele aufrechte Hausbesitzer doch nach Kräften erhalten wollen und es wirklich oft auch nicht alleine können.
    Dafür alles in diese fragwürdigen Leuchtturmprojekte die Herr Felix nach Gusto auslobt stecken? Was für eine selbstherrliche Willkür und Geldverschwendung. Luxussanierung Michelsberg und Co, damit lockt man die Herzen der Bamberger.
    Und die Stifutng Welterbe macht da neuerdings fleißig mit. Purer Opportunismus unter das Deckmäntelchen Welterbe kann man ja alles drunterkehren.
    Und dann klopfen sich noch unsere 356 Bürgermeister ob des widerrechtlich abgezweigten Geldes wieder auf die Schulter, was sie alles für die Kultur machen. Ein Jazzfestival das lahm besucht wird, viele als Lärmevent sehen noch dazu mit Tucherbier und die Freunderlwirtschafts-roten Scheißerla u.ä. Ganz toll.
    Mir riecht das nach Veruntreuung.

  2. Solange sich dieses unerträgliche Ergebnis die Bamberger Denkmaleigentümer gefallen lassen. Man hat noch nicht gehört, dass sich etwa der Verband der Haus- und Grundbesitzer un dinsbesondere dessen Vorstand für die Eigentümer eingesetzt hätten. Bemerkenswert ist, dass die Stadt Bamberg nach dem Denkmalschutzgesetz eigentlich verpflichtet ist, sich an den Kosten der Denkmalpflege zu beteiligen: Art. 22 Absatz 2 DSchG verlangt in Form einer gesetzlichen Verpflichtung: Die kommunalen Gebietskörperschaften beteiligen sich im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit in angemessenem Umfang an den Kosten der in Absatz 1 genannten Maßnahmen.

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