Ein Steuerinstrument für den Wohnungsmarkt greift nicht in Bamberg – GAL fragt warum

Mitteilung der GAL

Wurde Antrag vergessen oder nicht gestellt?

Die GAL will nach wie vor, dass Bamberg als „Gebiet mit erhöhtem Wohnraumbedarf“ ausgewiesen wird und stellte hierzu einen neuerlichen Antrag. „Wieder einmal ist hier überdurchschnittliche Hartnäckigkeit im Stadtrat gefragt“, lautet der Kommentar von GAL-Stadträtin Ursula Sowa. Denn eigentlich sollte Bamberg längst ein solches Gebiet sein.

Mit großer Mehrheit beschloss der Stadtrat im September 2013, dass die Stadtverwaltung einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der „Gebiete mit erhöhtem Wohnraumbedarf“ stellen soll. Die Liste wird vom Freistaat Bayern erstellt; zuvor müssen die Kommunen das beantragen und begründen, das Land prüft, entscheidet und ändert dann die Durchführungsverordnung Wohnrecht entsprechend. Doch bei der Verkündung der letzten Änderung im November 2015 wurde Bamberg nicht in der entsprechenden Anlage aufgeführt.

In die gleichzeitig neu erstellte Gebietskulisse der Wohngebieteverordnung – hier geht es um die Steuerinstrumente Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Kündigungsbeschränkung – wurde die Stadt hingegen auf Antrag der Stadtverwaltung aufgenommen.

Warum das so ist, darüber kann die GAL nur mutmaßen und will deshalb Aufklärung: „Hat man den Antrag einfach nicht gestellt? Hat man es vergessen? Oder hat der Freistaat abgelehnt?“, fragt GAL-Stadträtin Petra Friedrich. „Aber warum wurde der Stadtrat dann nicht informiert?“

Die GAL jedenfalls hält den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Bamberg für dringlich, so dass laut Friedrich und Sowa jedes Instrument zur Milderung genutzt werden muss. Zumal sich die Lage seit dem Stadtratsbeschluss 2013 durch ARE- und Bundespolizeipläne auf dem Konversionsgelände noch wesentlich verschärft hat.

Bei ausgewiesenen „Gebieten mit erhöhtem Wohnraumbedarf“ müssen Wohnungen mit Sozialbindung durch eine zentrale Stelle der Stadt vergeben werden, wobei die soziale Dringlichkeit die maßgebliche Rolle spielt.