Oberfränkische Verkehrsunfallstatistik 2015

OBERFRANKEN. „Durchschnittlich ereignete sich alle 17 Minuten im Jahr 2015 im oberfränkischen Regierungsbezirk ein Verkehrsunfall. Statistisch gesehen sind dies 86 Verkehrsunfälle an einem Tag, bei denen 16 Personen Verletzungen erlitten und täglich ein Sachschaden von über 170.000 Euro entstand. Außerdem registrierten wir auf Oberfrankens Straßen im Durchschnitt pro Woche einen Verkehrstoten.“ Diese nüchterne Bilanz zog Oberfrankens Polizeipräsident Reinhard Kunkel zur Veröffentlichung der oberfränkischen Verkehrsunfallstatistik 2015 und verdeutlichte damit die Wichtigkeit einer intensiven Verkehrssicherheitsarbeit.

„Die Anzahl der oberfränkischen Verkehrstoten im vergangenen Jahr bewegt sich auf dem zweitniedrigsten Wert seit Einführung der Verkehrsunfallstatistik. Dies ist auch auf unsere konsequente Verkehrssicherheitsarbeit in Oberfranken zurückzuführen“, so Kunkel weiter.

Zweitniedrigste Anzahl an Verkehrstoten seit statistischer Aufzeichnungen

Weniger Motorradunfälle

Wildunfallzahlen deutlich steigend

Im gesamten Regierungsbezirk registrierte die oberfränkische Polizei im Jahr 2015 insgesamt 31.233 Verkehrsunfälle. Das entspricht einer Steigerung der Unfallzahlen um 7,34 Prozent (2014: 29.096). Die Anzahl der im Straßenverkehr getöteten Personen liegt mit 53 Toten im Jahr 2015 auf dem zweitniedrigsten Stand seit Einführung der Verkehrsunfallstatistik im Jahr 1953, obwohl im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg der Verkehrstoten in Oberfranken zu verzeichnen ist (2014: 34). Bei den Verkehrsunfällen mit verletzten Personen in Oberfranken registrierte die oberfränkische Polizei mit 4.286 Verkehrsunfällen eine leichte Zunahme um 2,44 Prozent (2014: 4.184). Insgesamt wurden im Jahr 2015 5.703 Verkehrsteilnehmer verletzt (2014: 5.602).

Auch die schwerwiegenden Verkehrsunfälle mit Sachschaden stiegen um 3,99 Prozent von 8.442 Unfällen im Jahr 2014 auf 8.779 Unfälle im Jahr 2015 an. Gleiches gilt für die Verkehrsunfälle mit Blechschäden, die eine Steigerung um 10,31 Prozent auf 18.168 Verkehrsunfälle erfuhren (2014: 16.470). Ein starker Anteil dieser sogenannten Kleinunfälle ereignete sich im Zusammenhang mit Wildwechsel.

(Siehe auch: „Deutlich mehr Verkehrsunfälle mit Wildbeteiligung“)

Überhöhte Geschwindigkeit bleibt Hauptunfallursache

Eine überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit war im Jahr 2015 bei 1.911 Verkehrsunfällen (2014: 1.795) unfallursächlich. In Folge dieser Unfälle starben im Jahr 2015 18 Verkehrsteilnehmer (2014: 13). Diese Art von Unfallursache ist, wie auch der bayernweite Vergleich zeigt, bei schweren Verkehrsunfällen mit Toten und Schwerverletzten die Hauptunfallursache Nummer 1.

Weitere Hauptunfallursachen sind neben einer falschen Straßenbenutzung und dem Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes, die Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren sowie beim Ein- und Anfahren.

Weniger Alkoholunfälle

Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Alkoholeinfluss ist im Jahr 2015 um 4,59 Prozent auf 395 (2014: 414) zurückgegangen und erreicht somit den niedrigsten Stand seit Jahren. Dennoch war Alkoholkonsum bei fünf Getöteten (2014: 3) unfallursächlich. In Verbindung mit Alkoholunfällen wurden 220 Personen verletzt (2014: 217). Mehr als die Hälfte der betrunkenen Fahrzeugführer (228 von 395) hatte mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut (2014: 414).

Den traurigen Spitzenwert erreichte Ende Juli 2015 ein 55-jähriger Autofahrer in Hausen (Lkr. Forchheim), als er mit seinem Wagen ungebremst auf ein geparktes Auto auffuhr. Nachdem der deutlich alkoholisierte Fahrer an Ort und Stelle nicht zu einem Alkotest in der Lage war, veranlassten die Polizisten bei dem 55-Jährigen eine Blutentnahme. Die Untersuchung des Blutes ergab einen Wert von 4,04 Promille Alkohol.

Unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verursachten im Jahr 2015 oberfrankenweit 31 Fahrzeugführer Verkehrsunfälle (2014: 27). Dabei erlitten 14 Personen Verletzungen und eine Person wurde getötet.

Kinder im Straßenverkehr

Bei 261 Verkehrsunfällen im Jahr 2015 waren Kinder beteiligt (2014: 262), wobei 283 Kinder (2014: 271) Verletzungen erlitten. Anfang November 2015 starb ein achtjähriger Junge bei einem Verkehrsunfall auf der B85 in Pressig (Lkr. Kronach). Ein Autofahrer hatte das Kind und dessen Vater, die beide zu Fuß unterwegs waren, in den Abendstunden mit seinem Wagen erfasst. Der Vater des Kindes wurde bei dem Zusammenstoß schwer verletzt.

Bei den Schulwegunfällen registrierte die oberfränkische Polizei im Jahr 2015 mit 47 Verkehrsunfällen eine Steigerung (2014: 33). Dabei erlitten 61 Schüler Verletzungen (2014: 41). Kein Schulwegunfall in Oberfranken endete tödlich.

Junge Erwachsene (18- bis 24-Jährige)

Die Altersgruppe der jungen Fahranfänger war im Jahr 2015 an insgesamt 3.191 Verkehrsunfällen beteiligt (2014: 3.133). Dies bedeutet eine Steigerung um 1,85 Prozent. Bei den von dieser Altersgruppe als Hauptverursacher schuldhaft verursachten Unfällen ist eine Steigerung von 1.781 auf 1.868 (+4,88 Prozent) festzustellen. Insgesamt starben 13 Personen aus der Gruppe der „Jungen Erwachsenen“ (2014: 4) und 1.014 wurden verletzt (2014: 970).

Senioren (ab 65 Jahre)

Analog zur demografischen Entwicklung der Altersstruktur registrierte die oberfränkische Polizei eine leichte Steigerung um 2,06 Prozent bei den Verkehrsunfällen, an denen Senioren beteiligt waren. Von 2.578 Verkehrsunfällen mit Senioren im Jahr 2015 (2014: 2.526) verursachten diese Verkehrsteilnehmer 1.690 der Unfälle selbst. 545 Senioren wurden im vergangenen Jahr bei Unfällen auf oberfränkischen Straßen verletzt (2014: 549) und 14 Senioren kamen bei Verkehrsunfällen ums Leben (2014: 8).

Fußgängerunfälle – Gefahr durch dunkle Kleidung

Für zehn Fußgänger in Oberfranken endete im Jahr 2015 ein Verkehrsunfall tödlich (2014: 6) und 347 Passanten erlitten bei Verkehrsunfällen Verletzungen (2014: 332). Insgesamt waren im vergangenen Jahr oberfrankenweit 438 Fußgänger an Verkehrsunfällen beteiligt (2014: 404).

Gefährliche Verkehrssituationen oder gar Unfälle ergeben sich nicht selten durch dunkel gekleidete Fußgänger oder Fahrradfahrer, die von herannahenden Autofahrern kaum oder überhaupt nicht erkannt werden. Das Unfallrisiko ist in der Dämmerungsphase besonders hoch. Ein unauffällig gekleideter Passant oder Radler ohne Licht ist für den Autofahrer bei Dunkelheit bereits ab einer Entfernung von 25 Metern kaum mehr zu erkennen. Helle, auffällige Kleidung mit reflektierenden Materialien und funktionsfähige Beleuchtungseinrichtungen sind Garanten für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Auffällige Kleidung, Reflektoren und Beleuchtungseinrichtungen werden von den Autofahrern sogar noch in einer Entfernung von 150 Metern wahrgenommen.

Risikogruppe Motorradfahrer

Im Vergleich zum Vorjahr schloss die letztjährige Biker-Saison mit einem Rückgang der getöteten und verletzten Motorradfahrer sowie der Motorradunfälle ab.

Im Jahr 2015 starben acht Motorradfahrer in Oberfranken an ihren Unfallfolgen (2014: 9). 494 motorisierte Zweiradfahrer erlitten auf oberfränkischen Straßen Verletzungen (2014: 544), was einen Rückgang um 9,19 Prozent entspricht. Insgesamt ereigneten sich im Jahr 2015 536 Motorradunfälle (2014: 570), an denen 557 Motorräder (2014: 603) beteiligt waren. Im Vergleich zu 2014 sanken oberfrankenweit die Verkehrsunfälle mit Motorrädern im Jahr 2015 um 5,96 Prozent.

Weit mehr als die Hälfte (299 von 536) der oberfränkischen Motorradunfälle im vergangenen Jahr wurden von den Bikern selbst verursacht (2014: 323).

Deutlich mehr Verkehrsunfälle mit Wildbeteiligung

Mit einer Steigerung um 24,52 Prozent registrierte die oberfränkische Polizei eine deutliche Zunahme der Verkehrsunfälle, an denen Wildtiere beteiligt waren. Während sich im Jahr 2014 oberfrankenweit noch 5.550 Wildunfälle ereigneten, stieg deren Anzahl im Jahr 2015 auf 6.911 Verkehrsunfälle an.

Bei den Verkehrsunfällen mit Wildbeteiligung kam zwar kein Mensch ums Leben, aber dennoch erlitten 65 Personen (2014: 53) bei 59 Wildunfällen (2014: 49) Verletzungen. Bei statistischen Auswertungen kristallisierten sich insbesondere Zusammenstöße mit Rehwild heraus.

Bewährte Verkehrssicherheitsarbeit

Als Grundlage für die bewährt erfolgreiche oberfränkische Verkehrssicherheitsarbeit dient das vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr initiierte Verkehrssicherheitsprogramm 2020 „BAYERN MOBIL – SICHER ANS ZIEL“ mit den darin verankerten Zielen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Als wohl markantester oberfränkischer Präventions-Baustein dieses Verkehrssicherheitsprogramms hat sich auch in diesem Jahr die mittlerweile 16. Motorradsternfahrt in Kulmbach am 23. und 24. April 2016 als feste Sicherheitsaktion im Verkehrsbereich etabliert.

Nach der konzeptionellen Weiterentwicklung des Programms im vergangenen Jahr werden sich die Veranstalter auch in diesem Jahr wieder intensiv dem Thema Verkehrssicherheit widmen. So sollen beispielsweise die größtenteils kostenlosen Fahrsicherheitstrainings im Vorfeld der Motorradsternfahrt das Fahrverhalten der Biker bereits zu Saisonbeginn positiv beeinflussen.

Weitere Informationen und Termine zur Motorradsternfahrt in Kulmbach finden Sie unter www.motorradsternfahrt.de.

Neben der Prävention will die oberfränkische Polizei aber auch mit einer konsequenten Ahndung von Verkehrsverstößen zur weiteren Reduzierung der Unfallzahlen beitragen. Deshalb wird auch in diesem Jahr der Schwerpunkt auf einer Reduzierung der Geschwindigkeitsunfälle durch verstärkte Kontrollen liegen, um weiterhin die Anzahl der Verkehrsunfalltoten und Schwerverletzten stetig zu reduzieren.

Als Grundlage für die Kontrollörtlichkeiten dienen die Auswertungen der Unfallkommissionen und die polizeiliche Verkehrsunfallstatistik. Neben der gezielten Überwachung von Unfallbrennpunkten und Unfallgefahrenpunkten wird die oberfränkische Polizei auch flächendeckende Geschwindigkeitskontrollen durchführen.

Ein Gedanke zu „Oberfränkische Verkehrsunfallstatistik 2015

  1. „Fußgängerunfälle – Gefahr durch dunkle Kleidung“?

    Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, daß jederzeit Anhalten innerhalb des übersehbaren Bereichs möglich ist. So steht es sinngemäß in der Straßenverkehrs-Ordnung. Der übersehbare Bereich ist dadurch definiert, daß unbeleuchtete (!) Hindernisse jeglicher Art allein mit Hilfe der eigenen Scheinwerfer sowie der Umgebungshelligkeit erkannt werden können.

    Kann also ein Autofahrer einen dunkel gekleideten Fußgänger erst auf eine Distanz von 25 m erkennen, darf sein erforderlicher Anhalteweg nicht länger sein. Punkt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt, legt man die „alte“ Fahrschulformel zu Grunde, allenfalls bei knapp 40 km/h liegen.

    Es ist zwar dringendst anzuraten, sich als Fußgänger auffällig zu kleiden. Doch verschiebt dies nicht die Verantwortung für etwaige Unfälle – und hebt auch nicht die StVO auf. Die sollte bei der Polizei eigentlich bekannt sein.

    Geschickt bindet die oberfränkische Polizei in diesem Zusammenhang noch die Radfahrer mit ein – vermeidet jedoch, konkrete Angaben zur Unfallbeteiligung unbeleuchteter Radler zu machen.

    Es ist zwar schwer verständlich, wenn angesichts preiswerter Batterieleuchten ohne Licht geradelt wird. Doch als Unfallursache tritt dieses Delikt nahezu nicht in Erscheinung. Die Vielzahl der Reflektoren am Rad gewährleistet, wenngleich nicht optimal, Erkennbarkeit. Und kaum ein Radfahrer wird kamikazegleich ohne Licht einem Autofahrer quer in die Spur kommen. Nur das wäre wirklich gefährlich.

    Riskant ist eher, sich mit eingeschalteter Beleuchtung darauf zu verlassen, daß man gesehen wird. Denn das Fahrradlicht geht leicht in der Vielzahl innerörtlicher Lichtquellen unter – und leider widmen noch immer zu viele Autofahrer nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern zu wenig Aufmerksamkeit.

    Gefahren verursachen unbeleuchtete Radler eher auf Zweirichtungsrad- sowie gemeinsamen Geh- und Radwegen – Führungsformen, die straßenbegleitend nach dem Willen des Verordnungsgebers ohnehin nur seltene Ausnahme sein dürfen. Sicheres Verhalten eines Radfahrers bedeutet daher: Licht an und trotzdem damit rechnen, nicht gesehen zu werden.

    Die Polizei hingegen erarbeitete sich Verdienste, forderte sie von Autofahrern ein, im Hinblick auf Fußgänger und Radfahrer mit angemessener Geschwindigkeit zu fahren. Die StVO beinhaltet da eine Reihe überlebenswichtiger Verhaltensregeln, die so manchem Kraftfahrer und so manchem Polizeibeamten offensichtlich nicht geläufig sind.

Kommentare sind geschlossen.