St. Getreu-Straße_Untersuchungen und Stellungnahmen

Michelsberg

Michelsberg. Foto: Frieda Klenk

Redaktion

Die Mühlen mahlen langsam in Bamberg? Das lässt sich mitunter verschmerzen, vor allem dann, wenn Bausünden ausgesessen werden. Denn Bausünden quälen, meist Generationen. Ein zusätzliches Parkdeck neben St. Getreu wäre solch eine Bausünde geworden. Noch im Herbst 2012 standen die Zeichen pro Parkdeck, lies Parken am Berg: “Konzept” undurchsichtig, Anzahl der Parkplätze widersprüchlich.

Bis zum 26. Februar 2016 läuft nun die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange für das Sanierungsverfahren „St-Getreu-Straße“. Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung haben sich viele geäußert. Eine Zusammenfassung legt der Sitzungsbericht vor (hier). Dabei hat sich eine Mehrheit für Maßnahmen ausgesprochen, Szenario 2 weiterzuverfolgen. Die insgesamt vier Szenarien sind im ausführlichen Untersuchungsbericht des Planungsbüros „transform“ ab S. 74 nachzulesen (hier). Szenario 2 bedeutet kurz gefasst: der Ottobrunnen bleibt unangetastet, eine Reihe als störend empfundener Parkplätze werden zusammengefasst, der Verkehr soll sich nicht weiter mehren, sondern durch eine Mobilitätsoffensive gedeckelt werden, was den Bedarf an zusätzlichen Stellplätzen verringert.
 
Die Stadtverwaltung lädt nun zur Beteiligung auf und zur Abgabe von Stellungnahmen, auch positiver. 

Am Mittwoch, den 17. Februar findet um 19 Uhr die Jahreshauptversammlung von Bewahrt die Bergstadt im Gemeinschaftsraum der Ökosiedlung an der Tarvisstraße statt.
Thema des Abends wird das o.g. Verfahren sein. Auch Nichtmitglieder sind willkommen,
unten finden Sie den Entwurf zur Stellungnahme.
 
 Bewahrt die Bergstadt e.V._Entwurf zur Stellungnahme

Stadtsanierung St. Getreu – Stellungnahme zu den Vorbereitenden Untersuchungen Januar 2016

In der ausführlichen Stellungnahme, die der Verein „Bewahrt die Bergstadt e.V.“ zusammen mit der „Schutzgemeinschaft Alt-Bamberg“ im Oktober 2015 zu den „Vorbereitenden Untersuchungen Stadtsanierung St. Getreu“ erstellte, hatten wir wesentliche Punkte angesprochen, die nach unserer Überzeugung für den zukünftigen Umgang mit diesem Sanierungsgebiet unbedingt berücksichtigt werden müssen. Vieles davon hat das Planungsbüro „transform“ berücksichtigt und in den abschließenden Bericht eingearbeitet. Die konstruktive Zusammenarbeit sei hier besonders gewürdigt. Das Büro „transform“ hat sich noch einmal gründlich mit dem Sanierungsgebiet auseinandergesetzt und eine vorzügliche Diskussionsgrundlage geschaffen.

An dieser Stelle seien nicht noch einmal alle Problemfälle angesprochen, die wir in unserer erwähnten Stellungnahme bereits vorgelegt hatten. Wir wollen aber in unserer Beteiligung auf einige Sachverhalte verweisen, die uns bei der Lektüre des Abschlussberichts aufgefallen sind, sowie unsere zentralen Forderungen noch einmal bekräftigen:

Kapitel 8 (Verkehrssituation):

Seite 45: „Im Ottobrunnen gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art … Für Krankentransporte und Klinikleitung kann das Klinikum von Norden über die Frutolfstraße angefahren werden.“

Anmerkung: Wir verstehen die Notwendigkeit, bei Krankentransporten rasch und bequem zur Klinik zu gelangen, so dass einer Zufahrt über Frutolfstraße und Ottobrunnen zugestimmt werden kann. Warum soll aber auch die „Klinikleitung“ diese Zufahrt nutzen können? Wer gehört überhaupt zur Klinikleitung und wer bestimmt diese privilegierten Verkehrsteilnehmer?

Kapitel 9 (Mediationsverfahren Berggebiet), S. 53 f.:

Der Bericht über das Verfahren und die Ergebnisse ist sehr kurz und berücksichtigt nur fünf Punkte, die das Sanierungsgebiet direkt betreffen. Es wurden aber zahlreiche Vorschläge und Forderungen erstellt, die sich allgemein auf das Berggebiet beziehen und damit natürlich auch das Sanierungsgebiet betreffen. Außerdem werden die fünf für das Sanierungsgebiet relevanten Punkte aus unserer Sicht unzureichend geschildert:

  • Beim „Verkehrsversuch Berggebiet“ (Kap. 9.2.2) wird das Konzept zur Verkehrsberuhigung zwar kurz geschildert, aber in keiner Weise gewürdigt oder bezüglich seiner sinnvollen Umsetzung kommentiert. Unseres Erachtens hätte zumindest diskutiert werden müssen, ob diese Maßnahme in Verbindung mit der Mobilitätsoffensive eine willkommene Ergänzung hätte sein können.
  • Auch zur kommunalen Geschwindigkeitskontrolle bleibt der Bericht viel zu knapp. Er bestätigt zwar, dass diese Überwachung stattfindet, auch im Berggebiet, aber er verzichtet auf jede Information, wie oft und wie lange jeweils an den Mess-Stellen kontrolliert wird und wie häufig jeweils Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt wurden. Als Bürger hat man vielfach den Eindruck, die Kontrollen würden außerordentlich selten durchgeführt und führten deshalb zu keiner spürbaren Beruhigung der Verkehrsströme.
  • Die Verlängerung der Buslinie 910 bis zum Parkplatz Würzburger Straße wurde als Forderung des Mediationsverfahrens zwar eingeführt, aber nach einem Jahr aufgrund der hohen Kosten und des geringen Fahrgastaufkommens wieder eingestellt. Der Bericht erwähnt aber nicht, dass der späte Beginn des Busverkehrs am Morgen und die seltenen Fahrzeiten in den Abend- und Nachtstunden die Benutzung für viele Mitarbeiter des Klinikums und der Altenheime unmöglich machen. Unter solchen Voraussetzungen war eigentlich klar, dass die Verlängerung der Buslinie kaum Erfolge bringen konnte – darauf hätte der Bericht unbedingt hinweisen müssen. Wir verweisen auch auf unsere Vorschläge, die angesprochene Linie 910 weiter bis zum Klinikum zu führen und entsprechend offensiv zu bewerben.

Zu 12.1 Leitbild

  • Hier ist ein Leitsatz zum Problembereich Klima zu ergänzen.
  • Erfreulich wäre im Zusammenhang mit der gebotenen CO2- Reduzierung auch eine Formulierung, dass die Stadt Bamberg mit ihren Stiftungen und den vielen Angestellten sich als Vorreiter einer nachhaltigen unternehmerischen Verkehrspolitik sieht, die es den Angestellten ermöglicht, nicht auf das private Auto angewiesen zu sein.

Begründung:

a) Die Stadt Bamberg ist dem Klimabündnis beigetreten und hat hier Verpflichtungen

b) Dies wird auch unterstrichen durch BauGB, „§ 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen: … (4) Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit. Sie sollen dazu beitragen, dass

1. die bauliche Struktur in allen Teilen des Bundesgebiets nach den allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung sowie nach den sozialen, hygienischen, wirtschaftlichen und kulturellen Erfordernissen entwickelt wird, …“

c) Alle Maßnahmen haben positive oder negative Folgen für die Erreichung eines Klimazieles.

d) Die Landschaft um den Sanierungsbereich ist als Frischluftzone in hohem Maße relevant für das innerstädtische Klima.

Zu 12.2 Ziele

  • Der Vorlage wird vollinhaltlich zugestimmt.
  • Als weiteres Ziel ist die Bewahrung der freien Landschaft vor den negativen Auswirkungen des Autoverkehrs zu formulieren.

Begründung:

  1. Ein klarer Entschluss des Stadtrates in dieser Richtung sollte die leidigen Diskussionen um eine wie immer auch geartete Straße beenden, Spekulation mit Grundstücken verhindern und eine nachhaltig positive Entwicklung der Klosterlandschaft als Denkmal- und Erholungslandschaft sicherstellen.
  2. Die im Erläuterungstext auf S. 77 aufgeführte Berechnung und Beurteilung eines Verkehrsaufkommens, das im Falle einer Parkanlage nördlich des Klinikums entstünde, nach RASt 06, mag zahlenmäßig für eine städtische Straße wie die Frutolfstraße noch als „zumutbar“ erscheinen, würde aber im Verlauf der Querung des Ottobrunnens für die Erholungsfunktion des Gebietes den Todesstoß bedeuten und den Klimazielen widersprechen.

Zu 13.1 Baustruktur

  • Zustimmung generell, insbesondere für die ins Auge gefasste „Verlagerung der verkehrsintensiven ambulanten Dienstleistungen“
  • Anregungen zur ehemaligen Gärtnerei: Hier wurden in den vergangenen Jahren erhebliche Mengen an Ziegelschutt aufgebracht und eine Befestigung der Flächen vorgenommen. Weiterhin wurde die Fläche zu Ungunsten des Tales, das zwischen Gärtnerei und Abtsberghang liegt, durch Bodenverschiebung immer weiter ausgeweitet. Der dort fließende Bach wurde immer weiter eingeengt, die Hänge sind teilweise mit Bauschutt und Müll überzogen. Es wäre wünschenswert, diesen Landschaftsbestandteil mit ins Sanierungsgebiet aufzunehmen, bzw. den Besitzer zu einer angemessenen Unterhaltung und Bewirtschaftung zu verpflichten.

Zu 13.2 Grünstruktur

Grundsätzliche Zustimmung mit folgenden Ergänzungen

Vertragsnaturschutz

Die Beweidung des Gebietes wird unterstützt. Hierzu sind allerdings Maßnahmen nötig, die mit dem Schäfer abzustimmen sind. Durch fehlende Tränkmöglichkeit ist die Verweildauer der Herde im Gebiet relativ kurz, sodass die Beweidung nicht hinreichend erscheint. Durch die häufigen Umzüge wird auch der Hohlweg zur Waldwiese stark in Mitleidenschaft gezogen

Brunnenkapelle

S. 67: Die Brunnenkapelle des Ottobrunnens soll „zugänglich gemacht sowie der Wasserausfluss gestalterisch verbessert werden“. Einer Verbesserung des Wasserausflusses kann zugestimmt werden, die Forderung nach einer Zugänglichmachung ist abzulehnen. Die wertvolle Steinfigur des hl. Bischofs Otto und die ehemaligen Chorschrankenteile der alten Klosterkirche (jeweils frühes 17. Jahrhundert) verbietet auf jeden Fall eine Entfernung der Gittertüren. Die „Kapelle“ wurde von Familie Montag und unserem Verein, die sich immer wieder um diese gekümmert haben, abgeschlossen, da zuvor mehrfach mutwillige Verschmutzungen erfolgt sind.

Eine Fassung des Wasserauslaufs auf der anderen Wegseite durch einen Trog mit Überlauf könnte jedoch zugänglich gemacht werden.

Die Bank ist ein wichtiger Anlauf- und Identifikationspunkt für viele „Dauerbesucher“.

Sie sollte gesichert, aber nicht verrückt werden.

Zu bedenken ist auch, dass für den im Besitz der Stadt befindlichen kleinen Garten links des Tores Wasser benötigt wird, das mittels einer unterirdischen Leitung abgezapft werden kann. Dieser Garten wird als Identifikationspunkt von vielen Spaziergängern beachtet. Er wäre ohne diese Leitung, die per Hand mit einem Zwischenstück verbunden werden muss, nicht existenzfähig.

Landschaftssockel

Die zur Abwehr von Falschparkern, die sich ohne diese Mittel leider nicht abhalten ließen, aufgestellten Steine und Pfosten sollte durch diskretere Möglichkeiten ersetzt werden. Ein völliger Verzicht wäre nur möglich, wenn die Befahrbarkeit des Gebietes für Nichtberechtigte (Hundegänger, Abholer, Besucher) schon an der Frutolfstraße sicher unterbunden würde.

Schranke und Leuchten

sind eine unerträgliche optische Belästigung, das Licht zerstört den nächtlichen Zauber des Gebietes in penetranter Weise. Eine Verlagerung der Schranke an die Frutolfstraße ist zu prüfen, zugleich wäre der Absperrpfosten der Verbindung zum Maienbrunnen besser zu sichern.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass dieser Pfosten von jedem mit einem im Handel erhältlichen einfachen Dreikantschlüssel geöffnet werden kann. Dies wird von einigen Anwohnern des Maienbrunnens zur widerrechtlichen Durchfahrt genutzt. Der Pfosten steht nach der Durchfahrt meist offen und kann so seine Aufgabe nicht erfüllen.

Baustraße

Die ehemalige Baustraße muss in ihrer unmaßstäblichen Breite zurückgenommen werden.

Pufferzone

S. 69: „In Teilen des Untersuchungsgebiets liegen die Grenzen von Welterbe und Stadtdenkmal sehr nahe zusammen. Die entsprechende Pufferzone ist entsprechend klein. Es gilt zu prüfen, inwieweit eine Ausweitung der Pufferzone möglich ist.“ Wir unterstützen diese Aussage und merken an:

Eine Ausweitung der Pufferzone wird von uns schon seit langem gefordert, nicht nur für das Berggebiet, sondern für das ganze Weltkulturerbe Altstadt Bamberg! Der Bericht sollte aber nicht nur diesen Hinweis geben, sondern auch darlegen, welche positiven Konsequenzen dies mit sich bringen würde und welchen zusätzlichen Schutz das Welterbe Bamberg dadurch erfahren könnte.

13.3 öffentlicher Raum

Sanierung Michelsberg

S. 69: „Die funktionalen Mängel im Bereich Michelsberg und Michelsberger Straße sollen behoben werden. In diesem Zusammenhang wird auch eine Erweiterung des Sanierungsgebiets empfohlen, die den kompletten Straßenabschnitt Michelsberger Straße bis zur Kreuzung am Torschuster umfasst.“

Anmerkung: Die Erweiterung des Sanierungsgebiets muss auch die Engstelle gegenüber der Gaststätte Torschuster umfassen, die für Fußgänger geradezu lebensgefährlich ist, zumindest mit Kinderwagen oder Rollator. Hierzu gibt es bereits Planungen in der Schublade als Ergebnis aus dem Mediationsverfahren Berg.

Grundsätzlich ist zu überprüfen, ob die neuralgischen Stellen (Kuppe Michaelsberg – Abzweigung St. Getreustraße, beide Eingangsbereiche zum Talraum Ottobrunnen, Mündung der Aufseßgasse mit Überquerung zum Kindergarten, Torschuster) besonders deutlich als Überquerungen mit verkehrsberuhigenden Elementen gekennzeichnet werden können. Das Argument des Straßenverkehrsaufsichtsamts (S. 81), dass dies Erschließungsstraßen seien und derartiges deshalb nicht möglich sei, verkennt die Verpflichtung der Behörde, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und sie nicht den Belangen des ungestörten Autoverkehrs unterzuordnen.

Es ist absurd, wenn die Behörde mit der fehlenden Aufenthaltsfunktion einer Verkehrsstraße argumentiert. Wer wollte oder könnte sich da nur aufhalten, wenn er nicht lebensmüde wäre. Ziel muss aber sein, die Aufenthaltsfunktion der mittelalterlichen Straßen zu stärken und sie für Alte, Kranke und Kinder überhaupt erst wieder begehbar zu machen. Teilweise sind nicht einmal die Gehsteige stressfrei zu begehen, da viele Autofahrer von ihren „Vorrecht“ überzeugt sind und die sporadische Geschwindigkeitsüberwachung wirkungslos bleibt. Evtl. könnten automatische Geschwindigkeitsanzeigen an diesen Punkten das Problem mildern.

Die Stadt Bamberg sollte hier klare Signale für eine sozial gerechte Verkehrspolitik schaffen.

Für die Kuppe Michelsberg wird empfohlen, die Geschwindigkeit bereits vorher wirkungsvoller abzubremsen. Für den Tante Emmaladen sollte eine Möglichkeit für kurze Haltemöglichkeit eingerichtet werden, da sonst häufig der Gehsteig direkt davor dazu missbraucht und die Querung für Fußgänger entsprechend gefährlich wird.

Die Bevorrechtigung des Gehsteiges ist bei der Aus- / Einfahrt zum Klosterhof deutlicher herauszustellen.

Der Zugang Kettenstraße ist Hauptweg für Spaziergänger. Eine verkehrsberuhigte Zone, bzw. Spielstraße / Fußgängerbereich wird befürwortet. Die „Ausbremsung“ des Pkw-Verkehrs ist unter Push / Pull-Gesichtspunkten erwünscht. Dies gilt auch für alle anderen Maßnahmen in dieser Richtung.

13.4 Verkehrsstruktur – Maßnahmen

Grundsätzliche Zustimmung mit folgenden Ergänzungen:

Verkehrsberuhigter Bereich

Eine Verbreiterung der St.-Getreu-Straße durch Gehsteige wird kritisch gesehen, da die optische Aufweitung der Straße und die Verdrängung der Fußgänger auf dann doch zu schmale Gehsteige, nach den Erfahrungen in anderen Straßen des Gebietes, den Sicherheitsgewinn durch hemmungsloseres schnelleres Fahren wieder aufheben wird. Anderseits ist der gegenwärtige Zustand unzumutbar.

Hier gelten die o.g. Aussagen zur Aufenthaltsfunktion von Straßen ebenso

Einbahnstraßenöffnung für Fahrräder

Die lapidare Feststellung. Die Straßen seien dafür zu schmal, kann so nicht akzeptiert werden. In der Storchsgasse trifft dies vielleicht für den Bereich nahe der Zufahrt vom Michelsberg her zu. Für den längsten Teil der Strecke gilt dies nicht. Allerdings ist das real gefahrene Tempo der Kfz das Problem. Selbst die städtischen Busse halten sich nicht an Tempo 10. Hier sollte eine klare Dienstanweisung, die mit der Androhung entsprechender Abmahnungen bewehrt ist, die Vorbildwirkung städtischer Fahrzeuge sicherstellen. Ein evtl. Begegnungsverkehr lässt sich bei Einhaltung von Tempo 10 gefahrlos per Augenkontakt regeln.

Die Storchsgasse ermöglicht als Alternative zur Michelsberger Straße eine Zufahrt zum Michelsberg für Räder mit einer nur geringen Höhendifferenz. Wenn man die Radförderung ernst nimmt, sollte man dies in Betracht ziehen und eine geeignete Lösung suchen, die nicht einseitig von der Kfz-Sichtweise dominiert wird.

Fahrradabstellanlagen

Diese sollten in jedem Fall komfortabler erreichbar sein, als die Pkw-Stellplätze, um ihre Attraktivität zu steigern (Vgl. Vortrag Prof. Knoflacher). Sie sind dezentral an den jeweiligen Zugängen der Angestellten anzuordnen und sollten Sicherheit signalisieren.

Der negativen Bewertung der unter 13.3.2a genannten Stellplätze schließen wir uns an.

Da bisher nach Darstellung des Textteiles sehr wenig von Mitfahrgelegenheiten Gebrauch gemacht wird, sollte dies gefördert werden. So könnten bevorzugt Stellplätze für Angestellte zur Verfügung gestellt werden, die nachweislich häufig andere mitnehmen. Zu überlegen ist, ob dazu nicht günstig gelegene Stellplätze zum Um- bzw. Zusteigen bei den Zufahrten zum Berggebiet von der Stiftung angemietet werden können. Ideal wäre dies natürlich in Zusammenhang mit dem ÖPNV. Dies sollte dann auf jeden Fall billiger sein als die Parkgebühr.

Weiterhin sollte die Kooperation mit der Kath. Kirche und Nutzung des kirchlichen Parkplatzes im ehem. Franziskuskloster in den Abendstunden, bzw. Wochenenden verfolgt werden.

Im Rahmen der Sanierungen könnte man in zu schaffenden bezahlbaren Wohnraum für Mitarbeiter investieren. Die Stadtbau könnte auch vorzugsweise im näheren Umkreis an Klinikmitarbeiter vermieten.

Solche Lösungsansätze könnten durch ein Mobilitätsmanagement implementiert werden.

Alle Maßnahmen sollen die erwünschten Verkehrsarten fördern, die unerwünschten verlangsamen, um die Attraktivität der einen zu erhöhen, die der anderen zu verringern (Vgl. Vortrag Knoflacher).

Zu 13.3.2b) Potenzielle Stellplätze

S. 71: B1. Stellplatzanlage (unterirdisch) St.-Getreu-Straße

Eine solche Erweiterung der Stellplätze an der St.-Getreu-Straße durch eine unterirdische Parkpalette ist bereits seit längerer Zeit in der Diskussion; der Stadtrat hat hierzu den Auftrag für eine detaillierte Planung erteilt. Zitat Abschlussbericht „… sollte nur erfolgen, wenn im gleichen Maße an anderer Stelle Stellplätze abgebaut werden, da sich durch eine weitere Zunahme des Erschließungsverkehrs die Situation insbesondere am Torschuster verschärfen würde“.

  • Aus unserer Erfahrung heraus wissen wir aber, dass in Bamberg zwar ständig neue Stellplätze erschlossen, aber vorhandene, zunächst provisorische Stellplätze nie in entscheidendem Umfang abgebaut wurden. Zudem war bei der Diskussion dieser Parkierungsanlage im Stadtrat nur von einer Erweiterung der Stellplätze die Rede, nie von einem Abbau an anderer Stelle.

Aus diesen Erwägungen heraus lehnen wir diesen Standort grundsätzlich ab!

Wir schließen uns allerdings der kritischen Bewertung (S. 71 unten) an.

Zustimmung kann nur unter der Bedingung gegeben werden, dass die Aufgabe Zusammenfassung der oberirdischen Stellplätze, wie sie in der Vorlage dargestellt wird, ausdrücklich in den Beschluss aufgenommen wird und durch die Sanierungssatzung sichergestellt wird.

S. 72: B2. Stellplatzanlage (unterirdisch) an der Frutolfstraße

Eine solche Tiefgarage würde mit einer großen Ein- und Ausfahröffnung und nächtlicher Beleuchtung die Situation nördlich des Ottobrunnens total verschandeln und ihres noch natürlich wirkenden Charakters berauben. Außerdem würden Abgase der Entlüftungen zu den Anwohnern Frutolfstraße und Abtsberg hingeblasen. Das Verkehrsaufkommen in der Frutolfstraße würde stark zunehmen.

Deshalb lehnen wir diesen Standort ab und teilen die negative Bewertung.

B3. Stellplatzanlage Klinikum

Eine Tiefgarage an dieser sensiblen Stelle nördlich des Klinikumgebäudes würde ebenso mit einer großen Ein- und Ausfahrtöffnung und abendlicher Beleuchtung die Situation südlich des Ottobrunnens total verschandeln. Außerdem würden Abgase der Entlüftungen zu Patienten und Personal des Klinikums hingeblasen. Die Erschließung würde entweder von der St.-Getreu-Straße und/oder von der Frutolfstraße her erfolgen. Zudem drohte hier die große Gefahr einer Durchgangsstraße von der St.-Getreu-Straße bis hin zur Frutolfstraße! Wir erinnern daran, dass das Ottobrunnental eine Frischluftschneise darstellt, die die Innenstadt mit kühler und sauberer Luft versorgt. In Zeiten des Klimawandels mit immer wärmeren Sommern und entsprechenden negativen kleinklimatischen Veränderungen gerade in den dicht bebauten Innenstadtbereichen ist deren Beeinträchtigung kontraproduktiv.

Wir zitieren hier wegen ihrer Wichtigkeit noch einmal unsere weiter oben gemachte Feststellung:

Die im Erläuterungstext auf S. 77 aufgeführte Berechnung und Beurteilung eines Verkehrsaufkommens, das im Falle einer Parkanlage nördlich des Klinikums entstünde, nach RASt 06, mag zahlenmäßig für eine städtische Straße wie die Frutolfstraße noch als „zumutbar“ erscheinen, würde aber im Verlauf der Querung des Ottobrunnens für die Erholungsfunktion des Gebietes den Todesstoß bedeuten und den Klimazielen widersprechen.

Wir gehen davon aus, dass eine solche Maßnahme zu erheblichen Protesten in der Bürgerschaft führen würde. Wir lehnen diesen Standort ab!

B4 bis B7 werden ebenso abgelehnt. 

Zu Kapitel 13.6 Verkehrliche Bewertung der Szenarien

S. 78: Wir begrüßen, dass der Abschlussbericht empfiehlt, „das Szenario 2, d.h. die Planung Sozialstiftung aus dem Jahr 2012 in Verbindung mit einer sogenannten Mobilitätsoffensive, weiter zu verfolgen“. Den dabei genannten drei Punkten stimmen wir uneingeschränkt zu und betonen ergänzend:

  1. Es gibt keinen geeigneten und empfehlenswerten Standort für zusätzliche Stellplätze im Sanierungsgebiet.
  2. Die auf das Gebiet zukommenden baulichen Erschließungsmaßnahmen werden dem Gebiet erhebliche verkehrliche Einschränkungen bringen; dabei soll die Mobilitätsoffensive den Verzicht der Beschäftigten auf den MIV nachhaltig fördern – was nur bei konsequenter Unterstützung durch die Stadt funktionieren wird! Die temporäre Verschärfung der Situation soll im Sinne der Vorlage als Hebel zu einer grundsätzlichen Neuausrichtung der Verkehrsabwicklung im Berggebiet genutzt werden. Hierzu sollten auch Lösungsansätze des Mediationsverfahrens Berg mitbedacht werden.
  3. Langfristig muss unbedingt an eine Verlegung des Klinikums, insbesondere der ambulanten Versorgung an den Hauptstandort Bruderwald gedacht werden. Die Überlegungen der Sozialstiftung dazu (S. 82) werden ausdrücklich begrüßt.

Anmerkungen zu den aufgeführten Nachteilen von Szenario 2

Die temporäre Verschärfung ist tolerierbar, da sonst langfristig größere Nachteile für die Wohnbevölkerung entstehen würden. Sie dient als Pushfaktor für erwünschtes Verhalten.

Die Politik ist nach langer Zeit des Verschleppens von Lösungsansätzen gerade in der jetzigen Klimasituation zu einer ökologisch nachhaltigeren, Verkehrspolitik verpflichtet. Dass hier nichtinvestive Maßnahmen beinhaltet sind, liegt in der Natur der Sache und sollte nicht eine isolierte Inselbetrachtung begründen, welche die Zusammenhänge ausblendet. Komplexität in diesen Dingen ist Tatsache und Verpflichtung.

Zu Kapitel 14.2 (Ergebnis)

S. 84: Wir schließen uns dem Fazit des Abschlussberichts uneingeschränkt an: „Die Maßnahmen zum Verkehr im Sinne des Szenarios 2 „Mobilitätsoffensive“ sollen im weiteren Verfahren gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitet werden.“

Bei der Umsetzung der Maßnahmen ist politisch klug vorzugehen. Dies betrifft auch den Zeitpunkt bzw. die Jahreszeit der Durchführung der Maßnahmen.

Im Zusammenhang mit der Sanierung des Michelsberges wurde und wird die Öffentlichkeit in vorbildlicher Weise „mitgenommen“. Dies sollte auch für das nur gemeinsam zu stemmende Projekt Mobilitätsoffensive möglich sein.

Der bisherige Verfahrensablauf ist jedenfalls ein vielversprechender Ansatz hierzu, für den wir uns ausdrücklich bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Rieger
Erster Vorsitzender

 

Beitrag Frieda Klenk

Bambergs Altstadt hat in den vergangenen Jahrzehnten schon einiges mitgemacht. Das Leisthaus am Obstmarkt wurde den Erfordernissen der Langen Straße angepasst. Die Stadtsparkasse wurde unter Verlust des Vorgängerbaus an den Schönleinsplatz gesetzt.

Der Abgang des Hauses romanischer Turm veränderte den Kaulbergfuß. Die Oberen Mühlen wurden umgestaltet, die Unteren Mühlen und das Quartier an der Stadtmauer sind gerade noch in Bearbeitung. Nachdem nun die Schröppel-Villa gründlich „renoviert“ wurde, soll jetzt eine tiefgreifende Umgestaltung rund um St. Getreu stattfinden, (inkl. einiger Gebäude wie dem Ehard-Haus), um die Herausforderungen des Gebietes in den Griff zu bekommen.

Den derzeitigen Voruntersuchungsstand findet man, leicht versteckt unter „Beteiligung der Öffentlichkeit“ und „Vorbereitende Untersuchungen/Tabellenansicht/Textteil Vorbereitende Untersuchungen“: einen ganzen Katalog von Maßnahmen, die sich, eben in der Voruntersuchung, befinden.

Es heißt in Kap.14, dass „die Mehrzahl der Träger öffentlicher Belange, die Vereine und Interessensgruppen, aber auch Private“, den Entwurf der Ziele und Maßnahmen begrüßen würden.

Es gibt aber auch eine Reihe von Vereinen, die den umfassenden Maßnahmen sehr kritisch gegenüberstehen, weil dahinter massive Auswirkungen auf diesen besonders sensiblen Bereich des Weltkulturerbes zu erwarten stehen.

Einige Maßnahmen, wie jene zur Mobilitätsoffensive, die zur vermehrten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Radverkehr auffordern soll, sowie Barrierefreiheit, sind sicher sehr zu begrüßen, obwohl auch sie ihre Kritiker finden.

Insgesamt aber sind es eine riesige Menge an kleinen, mittleren und großen Maßnahmen, die angedacht sind und die die einen sich fragen lassen, ob der gesamte Berg umgekrempelt werden soll? Stellplätze von der Oberfläche zu entfernen ist grundsätzlich eine schöne Idee, deshalb aber dort im Berggebiet den Einbau von Tiefgaragen anzudenken, darf denkmalpflegerisch wie strukturell als ambitioniert betrachtet werden. An Rolltreppen von der Sandstraße ins Berggebiet zu denken, darf ohnehin als nicht ernst gemeinter Vorschlag gelten, den man hinterher scheinbar bereitwillig, als Entgegenkommen gegenüber den Kritikern zum Trost, wieder herausstreicht. Dass der Klinikbereich dort Parkplatzsorgen hat, ist bekannt und die Installation der Musikschule hat die Situation vermutlich nicht entlastet.

Torschuster

Torschuster. Foto: Frieda Klenk

Wie soll nun das Gelände vom Abtsberg bis fast zum Torschuster, von der Sandstraße bis zu „An der Kettenstraße“ umgestaltet werden? Und in Zeiten leerer Kassen und so vieler vernachlässigter Gebäude in Bamberg, die dringend einer Unterstützung bedürften, eine Frage, die man stellen muss.

Im Zeitraum von Freitag, den 22.1.2016 bis Freitag, den 26.2.2016 findet nun die abschließende Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger gemäß § 139 BauGB und die Betroffenenbeteiligung gemäß §137 BauGB statt.

 

Ein Gedanke zu „St. Getreu-Straße_Untersuchungen und Stellungnahmen

  1. Wie wenig unverbindliche Versprechungen seitens der Stadt Bamberg wert sind, zeigt sich beispielsweise bei der Musikschule:

    Vor mehr als einem Jahr schon wurde einmal behauptet, es gäbe dort inzwischen genügend Fahrradstellplätze. Bis heute aber existiert nicht ein einziger.

    Von Beginn der Umzugsdiskussion an war versprochen worden, es würde keine Stellplätze für elterlichen Hol- und Bringverkehr geben. Vor wenigen Wochen erst hieß es, die Neugestaltung der Außenbereiche erlaube möglicherweise, auch einige solcher Stellplätze einzurichten.

    Nicht weit entfernt, soll das Grundstück eines nicht mehr benötigten Hochbehälters der Stadtwerke bebaut werden. Ist schon dieses Vorhaben fragwürdig genug, gibt es in der Bauleitplanung keinerlei ökologische, geschweige klimaschutzrelevante Vorgaben. Auch verkehrlich ist nur an das Auto gedacht. Die in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nicht einmal erwähnte Erschließung durch den Linienbus wurde erst auf Einwände hin, wenngleich fehlerhaft, nachgetragen.

    Nebenbei: Gerade Musikschüler profitierten erheblich von einer Freigabe der Storchsgasse für Radverkehr in Gegenrichtung. Sie wäre technisch auch unproblematisch, adäquates Verhalten der Kraftfahrzeuglenker vorausgesetzt. Zwar verlangt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung eine ausreichende Begegnungsbreite und quantifiziert sie bei Linienbusverkehr auf mindestens 3,5 m. Doch Ausnahmen an kurzen Engstellen sind zulässig.

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