Beim Aussteigen nicht auf nachfolgenden Verkehr geachtet

Fahrgast stürzt nach Bremsung

Bamberg. Am Dienstag befuhr gegen ca. 18 Uhr ein 54jähriger Pkw Fahrer die Zollnerstraße und wollte dort wenden um in entgegengesetzter Richtung weiterfahren zu können. Beim Zurückstoßen übersah er einen herannahenden Bus, der dadurch eine Bremsung einleiten musste. Dadurch stürzte eine 76jährige Mitfahrerin, die sich dabei eine leichte Gehirnerschütterung zuzog. Sie wurde ins Krankenhaus verbracht.

In den Gegengenverkehr gekommen

Bamberg. Am Dienstag befuhr gegen 16 Uhr eine 96jährige Pkw-Fahrerin den Münchner Ring in Bamberg in stadtauswärtiger Richtung. Dabei kam sie leicht in den Gegenverkehr. Sie touchierte dabei einen entgegenkommenden Pkw sodass an beiden Fahrzeugen ein Schaden von jeweils 7500 Euro entstand. Die Fahrzeuge mussten durch Abschleppfirmen abgeschleppt werden. Personen kamen nicht zu Schaden.

Beim Aussteigen nicht auf nachfolgenden Verkehr geachtet

Bamberg. Ein Paketzusteller parkte am Dienstag gegen ca. 13 Uhr sein Fahrzeug in Bamberg in der Pfarrfeldstraße und wollte das Fahrzeug verlassen. Beim Öffnen der Türe übersah der Paketzusteller einen von hinten kommenden Fahrradfahrer, der nicht mehr abbremsen konnte und prallte auf die nun geöffnete Türe des Paketfahrzeuges. Der Fahrradfahrer zog sich eine Kopfplatzwunde zu und wurde im Klinikum versorgt. Am Fahrrad entstand Sachschaden in Höhe von 50 Euro.

Omnibusfahrer begeht Unfallfluchten

Bamberg. Am Dienstag befuhr ein Omnibus, von dem bislang keine weiteren Angaben bekannt sind, in Bamberg die Ludwigstraße. Dieser Bus touchierte beim Vorbeifahren den linken Spiegel eines geparkten VW, sodass ein Schaden von ca. 200 Euro entstand. Dieser Vorgang wurde durch einen Zeugen beobachtet, der noch versuchte, den Busfahrer auf den Unfall aufmerksam zu machen. Der Busfahrer setzte aber seine Fahrt fort, ohne sich um eine Regulierung des Schadens zu kümmern, obwohl er den Zeugen bemerkt haben muss. Weitere Zeugen des Unfalles werden gebeten, sich mit der Polizei Bamberg in Verbindung zu setzen.

Fahrer stand unter Alkoholeinfluss

Bamberg. Am Dienstag wurde gegen 14 Uhr ein 24jähriger Pkw Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten fest, dass er unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein Test ergab einen Wert von rund 0,6 Promille. Den Fahrer erwartet eine Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz und ein einmonatiges Fahrverbot. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.

Ein Gedanke zu „Beim Aussteigen nicht auf nachfolgenden Verkehr geachtet

  1. Zu „Beim Aussteigen nicht auf nachfolgenden Verkehr geachtet

    Bamberg. Ein Paketzusteller parkte am Dienstag gegen ca. 13 Uhr sein Fahrzeug in Bamberg in der Pfarrfeldstraße und wollte das Fahrzeug verlassen. Beim Öffnen der Türe übersah der Paketzusteller einen von hinten kommenden Fahrradfahrer, der nicht mehr abbremsen konnte und prallte auf die nun geöffnete Türe des Paketfahrzeuges. Der Fahrradfahrer zog sich eine Kopfplatzwunde zu und wurde im Klinikum versorgt. Am Fahrrad entstand Sachschaden in Höhe von 50 Euro.“

    Zwar sind Radfahrer der Rechtsprechung zu Folge verpflichtet, einen ausreichenden Seitenabstand zu haltenden und parkenden Kraftfahrzeugen (je nach Kfz zwischen 0,8 und 1,5 m) einzuhalten. Doch werten die Richter die verletzte Sorgfaltspflicht beim Öffnen der Fahrzeugtür (§14 StVO) als so schwerwiegend, daß sie das Verschulden in der Regel allein dem Kfz-Nutzer anlasten.

    Radfahrer, die es wagen, den vorstehend erwähnten Abstand tatsächlich einzuhalten, werden nicht selten von regelunkundigen Autofahrern mittels Hupens, Schimpfens und / oder gefährdender Fahrmanöver gemaßregelt. Viele fahren deshalb zu dicht an die stehenden Fahrzeuge heran und gefährden sich damit in hohem Maße selbst. So starb vor wenigen Jahren eine Radlerin in Gaustadt nach Kollision mit der Autotür, im selben Jahr gab es rund zehn weitere derartige Unfälle in Bamberg. Mit einer Ausnahme (die schwer verletzte Frau lag lange im Koma, ihr anschließendes Schicksal wurde nicht mehr berichtet) waren sie zum Glück glimpflich verlaufen. Andere weichen dem Autoverkehr ganz aus, fahren über den Gehweg und sorgen dort für nachvollziehbaren Unmut – wenngleich sie nicht zu der Minderheit rücksichtsloser Radfahrer gehören, welche Fußgänger mutwillig gefährden.

    Aber auch viele Radverkehrsanlagen zwingen (benutzungspflichtige Radwege einschließlich Radfahrstreifen) oder veranlassen (nicht benutzungspflichtige Radwege sowie sogenannte Schutz- und mit Fahrradpiktogrammen markierte Seitenstreifen) die Radler, zu dicht an parkenden Kraftfahrzeugen vorbeizufahren. Denn obwohl in den technischen Regelwerken vorgesehen, verfügen sie oft nicht einmal über die dort genannten, ohnehin unzureichenden Sicherheitsabstände zu den Stellplätzen (Regelmaß: 0,75 m bei Radwegen und Radfahrstreifen, 0,5 m bei „Schutzstreifen“; Mindestmaß für unvermeidbare Engstellen: 0,5 bzw. 0,25 m). Beispiele finden sich zu Hauf: Hallstadter Straße, Lichtenhaidestraße, Memmelsdorfer Straße, Kunigundendamm, Forchheimer Straße, Luitpoldstraße, Pfisterstraße, Starkenfeldstraße … . In diesen Fällen stehen ganz klar die anordnenden Verkehrsbehörden sowie die Polizei, welche verpflichtet ist, Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, in der Verantwortung. Doch die sehen sie augenscheinlich nicht darin, Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Vielmehr gilt ihr Bestreben offenkundig der Verdrängung des Radverkehrs in den Seitenraum, um dem Autoverkehr das vermeintliche Hindernis aus dem Weg zu räumen. Die so entstehende Gefährdung nimmt man wohl billigend in Kauf.

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