Streit zwischen Auto- und Fahrradfahrer eskalierte

In Lackiererei eingebrochen

BAMBERG. In der Zeit von 22. auf 23. Oktober ist ein bislang Unbekannter in das Büro einer Lackiererei in der Gundelsheimer Straße eingebrochen. Der Einbrecher schlug die Scheibe des Büros ein entwendete mehrere Laptops und Bargeld. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei unter Tel. 0951/9129-210 zu melden.

Vier junge Männer lassen Fahrräder mitgehen

BAMBERG. Am Samstag wurden gegen 0.30 Uhr vier junge Männer in der Brennerstraße aufgegriffen. Sie hatten zwei Fahrräder dabei, die ihnen offensichtlich nicht gehörten. Zudem waren die vier erheblich angetrunken. Sie machten widersprüchliche Angaben zur Herkunft der Räder, deren Wert auf ca. 400 Euro geschätzt wird. Weitere Ermittlungen folgen.

Beim Einkaufen angefahren

BAMBERG. Ein Unbekannter hat am Freitag zwischen 16 und 17 Uhr auf einem Supermarktparkplatz in der Forchheimer Straße einen Hyundai angefahren. Der Unfallverursacher hinterließ mehrere Kratzer, die von einem Einkaufswagen oder einem Fahrrad stammen könnten. Der Unbekannte entfernte sich vom Unfallort unerlaubt. Der Schaden am Auto wird auf ca. 400 Euro geschätzt. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei unter Tel. 0951/9129-210 zu melden.

Streit zwischen Auto- und Fahrradfahrer eskalierte

BAMBERG. Am Freitagabend kam es in der Jäckstraße zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Auto- und einem Radfahrer. Gegen 20 Uhr befuhr ein 29jähriger Fahrradfahrer die Jäckstraße und erschreckte sich vor einem losfahrenden Auto. Der Radler beleidigte den Autofahrer massiv worauf dieser ihn zur Rede stellen wollte. Hierbei kollidierten Auto und Fahrrad. Anschließend stieg der Autofahrer aus und schlug dem Fahrradfahrer ins Gesicht. Danach fuhr er weiter, kam jedoch später an die Unfallstelle zurück.

3 Gedanken zu „Streit zwischen Auto- und Fahrradfahrer eskalierte

  1. Zu „Streit zwischen Auto- und Fahrradfahrer eskalierte“:

    Halten wir einmal den Sachverhalt sachlich (!) fest:

    Der anfahrende Autofahrer hat den Vorrang des passierenden Radfahrers mißachtet – ob aus (leider weit verbreiteter) Unachtsamkeit oder mit (auch nicht selten vorkommendem) Vorsatz, seit dahingestellt.

    „StVO, § 10 – Einfahren und Anfahren:
    Wer … vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht … anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“

    Der Radfahrer reagierte ungehalten. Inwieweit er dabei Grenzen des Anstands überschritten hat, ist für den weiteren Hergang unerheblich. Angesichts der weit verbreiteten Rücksichtslosigkeit, die manche Autofahrer gegenüber nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern an den Tag legen, sowie des Unwillens der Ordnungsbehörden und der Justiz, diese überhaupt zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn, zu ahnden, ist mancher verbale oder per Gesten bekundete Unmut durchaus nachvollziehbar, wenngleich nicht zu empfehlen.

    Als Reaktion muß, anders ist der Hergang nicht zu erklären, der Autofahrer die Kollision der Fahrzeuge bewußt provoziert oder durch sein offenkundig nötigendes Fahrverhalten zumindest billigend in Kauf genommen haben. Das allein ist schon ein strafwürdiges Verhalten, welches den Rahmen einer Ordnungswidrigkeit sprengt. Die anschließende körperliche Gewalttätigkeit setzt dem nur noch die Krone auf.

    Angesichts dessen ist die das Verhalten des Autofahrers stark verharmlosende Formulierung des Polizeiberichts eine nicht hinnehmbare Frechheit, die aber keineswegs überrascht. Schließlich hat der Fahrer überdeutlich unter Beweis gestellt, daß er charakterlich nicht zur Führung eines Kraftfahrzeugs geeignet ist.

    • „Der anfahrende Autofahrer hat den Vorrang des passierenden Radfahrers mißachtet..“

      Woher wollen ausgerechnet SIE das wissen? Sind Sie von Beruf Hellseher oder notorisch einäugig? Es steht hier nirgends was davon außer ihrer unglaublich dreisten Unterstellung! Ich behaupte nun einfach ungeniert, der Kampfradler hat den Unfall vorsätzlich provoziert. Was nun? Stünde jetzt wohl 1:1 in Sachen Populismus.

      „Der Radfahrer reagierte ungehalten. Inwieweit er dabei Grenzen des Anstands überschritten hat, ist für den weiteren Hergang unerheblich“

      Alles klar. Dann werde ich in Zukunft auch die Horden von Falschfahrern in der Fußgängerzone und als neue Mode auf den Gehwegen genauso radikal angehen. Ist ja für den weiteren Hergang unwichtig, weil ich von Kampfradlern und diesen Besserwissern körperlich sogar massiv bedroht werde.

      Wissen sie was?
      Ich glaube sie sind nicht mehr als ein kleinkarierter Penetrant und sehr bemitleidenswert. Blöd für sie, dass sie sich auch noch anmaßen, SACHLICH zu sein. Sie sind es genauso wenig wie diese beiden Kampfhähne oder mein Beitrag. Nur ich behaupte es gar nicht erst.

      • Nun denn – ich bleibe trotz Ihrer eingestandenermaßen polemischen Attacke sachlich:

        Tatsache ist nun einmal, daß der fließende Verkehr – und dazu gehören auch die Radfahrer – gemäß Straßenverkehrs-Ordnung Vorrang vor anfahrenden Fahrzeugen hat. Überdies ist, wie ich zitiert habe, das Anfahren rechtzeitig (!) und deutlich (!) anzuzeigen.

        Unter diesen Voraussetzungen ist es mehr als unwahrscheinlich, daß ein vorbeifahrender Radler erschrickt, falls der anfahrende Autofahrer diese Regeln beachtet. Zugegeben – die geringe Restwahrscheinlichkeit habe ich auf Grund meines Erfahrungsschatzes (Mißachtung des Radlervorrangs durch wartepflichtige Autofahrer kommt nun einmal sehr häufig vor – und Vorsatz, den ich oft genug beobachte, habe ich nicht einmal unterstellt) abgetan.

        Mit keinem Wort habe ich eine etwaige beleidigende Handlungsweise des Radlers gutgeheißen. Ein Zur-Rede-Stellen, eine Anzeige oder Vergleichbares wäre ja in Ordnung gewesen, nicht aber der physische Angriff. Ich erlebe selbst zu oft, daß Autofahrer Radler bewußt mit ihrem Fahrzeug bedrängen, um sie zu maßregeln – sehr häufig zu Unrecht, da offenkundig viele Autofahrer die Verkehrsregeln nicht kennen (Seitenabstände, Entfall der allgemeinen Radwegbenutzungspflicht vor über 18 (!) Jahren, legales Fahren auf der Fahrbahn neben benutzungspflichtigen Radwegen bei Unbenutzbarkeit, Unzumutbarkeit oder zum Zweck des Einordnens). Sogar auf Park-, Seiten- und sogenannte „Schutzstreifen“ wurde ich schon abgedrängt, weil die Kraftfahrer fälschlich meinten, ich müßte dort fahren.

        Selbst die Polizei schreibt, die Kollision der Fahrzeuge sei Folge des beabsichtigten Zur-Rede-Stellens seitens des Kraftfahrers. Und auch der Schlag ins Gesicht deutet nicht wirklich auf dessen friedfertiges Wesen.

        Abgesehen davon: Worauf gründet sich die Wertung als massive Beleidigung? Der Radfahrer wird eine solche schwerlich eingestanden haben, da er sich dann selbst strafrechtlich relevant belastete. Glaubt also die Polizei allein der Aussage des aggressiven Autofahrers?

        Auch diesbezüglich habe ich schon Ähnliches erlebt: Eine Autofahrerin bremste mich massiv aus, weil sie meinte, ich müßte den nicht benutzungspflichtigen Radweg befahren. Auf meine Anzeige hin teilte mir die Polizei mit, ob der Radweg benutzungspflichtig sei, müßte ich ihr überlassen (die Bestimmung der Straßenverkehrs-Ordnung ist da eindeutig, die Polizei hat keinen Interpretationsspielraum). Außerdem habe die Angezeigte eine Gegenanzeige wegen Beleidigung angedroht. Und die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, wertete die abwehrende Aussage der Autofahrerin ausdrücklich als glaubwürdig, obwohl der von ihr geschilderte Hergang schon auf Grund der Örtlichkeit überhaupt nicht möglich gewesen wäre.

        Schlußendlich: Die Bamberger Polizei ist dafür bekannt, Berichte von Fahrradunfällen oder zumindest deren fett gedruckte Überschriften so zu verfassen, daß der Leser automatisch Verschulden des Radlers annimmt. Da wird der Vorrang des Radlers auf dem Radweg gegenüber aus Grundstücksausfahrten setzende Pkw relativiert, eine gemeinsame Fußgänger-/Radfahrerfurt zum alleinigen Fußgängerüberweg erklärt. „Radler kollidiert mit Autofahrer“ erklärt sich im Kleingedruckten als Mißachtung des auf dem Radweg vorfahrtberechtigt geradeaus fahrenden Radfahrers durch einen abbiegenden Autofahrer. Während auf den Pressebildern das mit noch hell strahlender Beleuchtung im Grünstreifen liegende Fahrrad zu erkennen ist, sinniert die Polizei tagelang öffentlich darüber, ob die durch einen Lkw, dessen Fahrer beim Abbiegen ihre Vorfahrt mißachtet hat, getötete Radlerin das Licht überhaupt eingeschaltet gehabt hätte.

        Sorry – solche Vorkommnisse lassen das Vertrauen in eine objektive Ordnungsbehörde schwerlich wachsen.

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