Mitteilung der Stadt Bamberg
Unterlagen zum Bauvorhaben liegen zur Einsichtnahme vom 1. bis 14. September aus – Einwände der Stadt zurückgewiesen
Mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Nürnberg, vom 30.7.2015 ist der Plan für das Bauvorhaben mit den zugehörigen Bahnanlagen und Bauwerken mit den aufgeführten Änderungen und Ergänzungen, Nebenbestimmungen, Vorbehalten und Schutzauflagen festgestellt worden. Alle Unterlagen liegen vom 1. bis 14.9.2015 (MO bis DO: 9–17.30 bzw. FR: 9–13 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme im Baureferat, Untere Sandstraße 34, Zi. 1 aus.
Dieser Planfeststellungsbeschluss ist sofort vollziehbar. Die Einwendungen und Bedenken werden, soweit ihnen nicht entsprochen wurde oder sie sich auf andere Weise erledigt haben, zurückgewiesen. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Klage erhoben werden, diese hat allerdings keine aufschiebende Wirkung.
Die Stadt Bamberg – etwa 200 Meter dieses Abschnittes liegen auf Stadtgebiet – hatte zur Planfeststellung im März 2015 Einwendungen erhoben. Insbesondere wurde die Ableitung von Oberflächenwasser aus dem Bereich der Bahnanlagen und Ableitung in den Seebach beanstandet. Befürchtet wird eine Verschlechterung der Grund- und Oberwassersituation in der Bamberger Nordflur, der man zum Schutz der Gärtnerflächen nicht zustimmen wollte. Gefordert wurde statt dessen eine Ableitung nach Norden bzw. eine Lösung, die auch den Planfeststellungsabschnitt Bamberg berücksichtigt. Dazu wurde der Bau eines Ableitungskanals zum Main für die Teilräume Hallstadt und Bamberg vorgeschlagen.
Vorschläge der Stadt zur Entwässerung abgelehnt
Die Einwände wurden größtenteils zurückgewiesen. Das Niederschlagswasser soll nun über ein ca. 630 Kubikmeter fassendes Regenrückhaltebecken gedrosselt in den Seebach eingeleitet. Die Entwässerung im angrenzenden Stadtgebiet wird in einem separaten Verfahren geregelt. Eine Ableitung des Oberflächenwassers nach Norden wäre nicht ohne Hebeanlagen möglich, wobei der Mühlbach als Vorflut wesentlich stärker belastet werden würde und ein aufwändiges, unterirdisches Regenrückhaltebecken erforderlich wäre.
Die Stadt Bamberg hatte weiterhin darauf hingewiesen, dass unter geplanten Baustraßen die Leitungen des Beregnungsverbandes Bamberg verlaufen. Diese sind durch die Bahn zu sichern, um die Funktionsfähigkeit zu erhalten. Ebenfalls wurde mit Hinweis auf eine mögliche Ostumfahrung deutlich gemacht, dass der Trassenfindungsprozess in Bamberg noch nicht abgeschlossen ist und durch das Planfeststellungsverfahren Hallstadt-Zapfendorf auch nicht vorweggenommen werden dürfe. Dazu wurde festgelegt, dass die Vorhabenträger die Planung ggf. im Wege einer späteren Planänderung anpassen müssen.
Nachdem die Ablehnungsgründe und Vorschläge der Stadt zurückgewiesen wurden, muss nun entschieden werden, ob Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht werden soll.
Allein die Tatsache, daß Klagen keine aufschiebende Wirkung haben, ist eines Rechtsstaats unwürdig. Vielleicht wird einmal, nur wenige Jahre nach Baufertigstellung, entschieden, daß der Planfeststellungsbeschluß rechtswidrig ist – was dann?
Die Unfähigkeit, eine funktionierende – und das heißt auch: zeitnahe – Rechtsprechung zu gewährleisten, wird mittels impliziten Sofortvollzugs durch praktische Aufhebung des Rechtsschutzes kaschiert.
Erinnert werden darf zudem an Stuttgart 21: Nahezu alle Entscheidungsschritte basierten auf falschen Daten. Wer darauf hinwies, wurde als Panikmacher und Fortschrittsverhinderer verunglimpft – und behielt im Nachhinein nicht nur recht, sondern wurde oftmals noch von der Wirklichkeit überholt. Und dennoch bleiben die allzu offensichtlich auf Lug und Trug gründenden Genehmigungen in Kraft.
Armes Deutschland!
Die Baugeschichte der Trasse (man denke da an die „So-da-Brücken“, die 20 Jahre lang einfach nur da standen ohne irgendwelche Bauwerke davor oder dahinter und damit den Trassenverlauf schon determinierten) spricht dafür, dass jetzt einfach Fakten geschaffen werden, um anschließend mit dem Harvester durch die Stadt fahren zu können, insbesondere die Nichtberücksichtigung einer (Güterzug-) Ostumfahrung stellt ein solches Risiko dar. Hier muss die Stadt verdammt aufpassen, dass sie nicht 6 m hohe Mauern querdurch bekommt und vielleicht auch noch Baudenkmale (auch denkmalgeschützte Gebäude waren in den Projektionen des Stadtplanungsamtes damals gelb markiert!) abgerissen werden. Die Mauern alleine gefährden bereits den Welterbestatus, man denke da an Dresden. Hat sich die UNESCO eigentlich schon geäußert?